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Renten/BKK-GKV bei Wohnsitzwechsel nach Italien

Verfasst: 22.07.2010, 15:04
von Friulano2
Guten Tag !
Ich plane einen Wohnsitzwechsel nach Italien :
Bin Rentner und mit meiner Frau in der GKV(BKK). Aufgrund einer Betriebsrente zahle ich 2 x Beitraege. Wenn ich evtl. dauerhaft nach Italien ziehe:
- Wer meldet mich bei der italienischen GKV an ?
- Wer fuehrt die Beitraege ab ?
- Welche Beitraege sind faellig / sind die Beitragssaetze anders ?
- Muss ich in Italien auch 2 x Beitraege abfuehren ?
Ich wuerde mich ueber hilfreiche Antworten sehr freuen.
Gruss Friulano

Verfasst: 22.07.2010, 16:16
von Rentner
Hierbei gibt´s 2 Möglichkeiten:

1. Wenn du nur die deutsche Rente hast, bleibt du in Deutschand bei deiner jetzigen Kasse versichert. Hierbei wäre nur der Umzug nach Italien bei der Kasse zu melden. Die Beiträge bleiben wie gehabt.

2. Wenn du auch eine ital. Rente bekommst, ist auch der Umzug nach Italien zu melden, jedoch sind dann in Deutschland keine Beiträge mehr zu entrichten. Der Versicherungsschutz erlischt und die Rente wird komplett brutto ausbezahlt. Du mußt dich um den Versicherungsschutz dann bei der ital. Krankenkasse kümmern. Die Beitragssätze sind dort zu erfragen. Grundsätzlich sind nach dem europäischen Recht auch dort für die Betriebsrente Beiträge zu entrichten, sofern sie dies wissen.

Renten/BKK-GKV bei Wohnsitzwechsel nach Italien

Verfasst: 22.07.2010, 17:55
von Friulano2
Hallo Rentner,
vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Sie hat mich sehr ueberrascht.
Ich beziehe nur deutsche Rente. Bisher ging ich davon aus, dass nur in Deutschland ein Arztbesuch oder ein evtl. Krankenhausaufenthalt moeglich ist.
Habe ich danach immer noch freie Arztwahl in Deutschland und in Italien oder verliere ich die Rechte in Deutschland ?
Wenn ich die Rechte in D verliere, wuerde ich doch aber sehr viel hoehere Beitraege als in Italien zahlen und dabei wesentlich schlechtere Leistungen in Kauf nehmen muessen.
Gruss
Friulano

Verfasst: 22.07.2010, 22:17
von RHW
Hallo,

wenn man den Wohnsitz nach Italien verlegt und keine ital. Rente bekommt, bleibt die Versicherungs- und Beitragsseite in D unverändert.
Die dt. Krankenkasse stellt den E212 aus, den man dann der ital. Krankenkasse vorlegt. Von dort bekommt man dann einen Schein (oder eine Versichertenkarte) für die Inanspruchnahme von Leistungen. Für alle Leistungen in Italien gilt dann das ital. Recht (Zuzahlungen, Leistungsausschlüsse, Höchstdauer von Leistungen). Diese Regelung gilt auch in der Pflegeversicherung (falls es keine entsprechenden ital. Leistungen geben sollte, hat man Pech gehabt). Nur das deutsche Pflegegeld wird auch nach Italien gezahlt.

http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... are/e-121/

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/P ... entner.htm

Gruß
RHW

Verfasst: 23.07.2010, 07:32
von heinrich
Hallo RHW,

da sind Deine Finger zu schnell über die Tastatur gehuscht.

Nicht E 212 , sondern E 121 heißt es.


Aber ich mal ne Frage (bin nicht sicher)

Sollen die E 121 ab 01.05.2010 S 1 Scheine heißen.
Weist jemand da was von.

Verfasst: 31.07.2010, 21:22
von RHW
Hallo "heinrich",

vielen Dank für den Hinweis. Du hast völlig Recht: E121 war auf jeden Fall bis 30.04.2010 der korrekte Vordruck.
Wenn die Finger von alleine tippen und man dann nicht mehr kontrolliert ...
Sorry!

Auf der DVKA-Seite wird der Vordruck "S1" genannt.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... entner.pdf
(Seite 8)
Bei neuen Vordrucken kann es in der Umstellungszeit auch Probleme geben, wenn nur einer der beteiligten Staaten auf die neuen Vordrucke umgestellt hat (im Internet habe ich den neuen Vordruck noch nicht gefunden).

Gruß
RHW

Nähere Einzelheiten habe ich bisher auch noch nicht (gefunden).

Gruß
RHW