Rueckkehr aus dem Ausland (vorher PKV versichert)
Verfasst: 20.07.2010, 01:22
Hallo,
ein paar Fragen zu unserer Situation: Wir sind 2000 aus der GKV in die PKV gewechselt, dann 2003 ins Ausland gegangen (die Anwartschaft haben wir nach einem Jahr abgebrochen). 2007 sind wir Eltern gworden. Das Kind ist leider mit mehreren Geburtsfehlern zur Welt gekommen und verursacht leicht pro Jahr 50-100k EUR Kosten fuer Krankenhausaufenthalte und Eingriffe.
(1) Wenn wir nach Deutschland zuruckkehren wuerden, ist der Basistarif die Loesung, um den Kleinen zu versichern? Wie hoch ist der Basistarif z.B. fuer einen 5-jaehrigen ohne Einkommen?
(2) Ab welchem Alter oder mit welchen Ereignis, kann das Kind oder der junge Erwachsene die GKV waehlen (was ist, wenn er von den Eltern weit ueber das 18 Lebensjahr abhaengig bleibt?)
(3) Wird eine PKV etwas anderes als den Basistarif anbieten koennen, wenn ein solcher Gesundheitszustand vorhanden ist?
(4) Was ist wenn wir, die Eltern, aelter as 55 sind, wenn wir zurueckkehren (ist noch ein wenig Zeit , da wir dann ja keine 10 Jahre in der PKV waren, bekommen wir keinen Basistarif? Das Kind hat weiterhin Anspruch auf den Basistarif in diesem Fall, da es ja juenger ist. Korrekt?
Danke im voraus fuer Informationen,
Jean
ein paar Fragen zu unserer Situation: Wir sind 2000 aus der GKV in die PKV gewechselt, dann 2003 ins Ausland gegangen (die Anwartschaft haben wir nach einem Jahr abgebrochen). 2007 sind wir Eltern gworden. Das Kind ist leider mit mehreren Geburtsfehlern zur Welt gekommen und verursacht leicht pro Jahr 50-100k EUR Kosten fuer Krankenhausaufenthalte und Eingriffe.
(1) Wenn wir nach Deutschland zuruckkehren wuerden, ist der Basistarif die Loesung, um den Kleinen zu versichern? Wie hoch ist der Basistarif z.B. fuer einen 5-jaehrigen ohne Einkommen?
(2) Ab welchem Alter oder mit welchen Ereignis, kann das Kind oder der junge Erwachsene die GKV waehlen (was ist, wenn er von den Eltern weit ueber das 18 Lebensjahr abhaengig bleibt?)
(3) Wird eine PKV etwas anderes als den Basistarif anbieten koennen, wenn ein solcher Gesundheitszustand vorhanden ist?
(4) Was ist wenn wir, die Eltern, aelter as 55 sind, wenn wir zurueckkehren (ist noch ein wenig Zeit , da wir dann ja keine 10 Jahre in der PKV waren, bekommen wir keinen Basistarif? Das Kind hat weiterhin Anspruch auf den Basistarif in diesem Fall, da es ja juenger ist. Korrekt?
Danke im voraus fuer Informationen,
Jean