Lohnbuchhalter hat geschrieben:@ Außendienstler,
grundsätzlich habe ich damit kein PRoblem, wenn der Versicherte selbst entscheiden kann ob er weniger Beiträge zahlt und weniger Leistungen dafür bkommt, bzw. das gleiche wie jetzt zahlt und auch die jetztigen Leistungen bekommt. Ich glaube sowas würde man dann "mündigen Versicherten" nennen.
Das Problem ist, dass dann irgendwie geregelt sein muss, was geschieht, wenn der "mündige Versicherte" plötzlich merkt, dass er die eine oder andere Leistung dann doch gerne hätte. Denn es kann nicht sein, dass man sich mit 60 dann dafür entscheidet, dass die Leistung "künstliches Hüftgelenk" evtl. Sinn macht und diese Leistung wie in der GKV üblich ohne weitere Gesundheitsprüfung dazukaufen kann. Das wird nicht funktionieren. Also müsste eine Gesundheitsprüfung, ein Risikozuschlag u. v. a. mehr her - und schon hätten wir das System PKV.
Grundsätzlich könnte man m. E. einige Leistungen einsparen. Die sogenannten "versicherungsfremden Leistungen" sollte man dort ansiedeln, wo sie hingehören. Mutter-Vater-Kind-Kuren, MütterVätergenesungskuren, Haushaltshilfe, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung - raus aus dem Leistungskatalog der GKV und hin zu Familienberatungsstellen etc.
Kostenfreie Familienversicherung für nichtberufstätige Ehegatten machte früher mal Sinn, heutzutage ist es nicht mehr nachzuvollziehen, warum diejenigen, die doppelt arbeiten, die kostenfreie Versicherung derjenigen finanzieren, die es sich leisten können, von einem Gehalt zu leben. Entweder Kopfpauschale oder Bürgerversicherung, wobei dann das Einkommen beider addiert und jedem zu 50 % bei der Beitragsbemessung zugeschlagen wird.
Dann frage ich mich schon seit langem, warum die "schwer chronisch Kranken" nur 1 % zuzahlen müssen statt 2 %. Wenn der Gesetzgeber einen sozialen Ausgleich für die schwere Erkrankung möchte, soll er das an der passenden Stelle (Sozialamt, Steuererleichterungen etc.) einrichten. Bei der Krankenkasse macht das m. E. wenig Sinn.
Und dann gibt es natürlich Leistungen, die generell auf den Prüfstand müssten. Die Einstellung: "Wenn "ihr" nix für meinen Gesundheitskurs zahlt, wird es für "euch" nur teurer, denn dann werde ich erst richtig krank" liegt mir schon lange schwer im Magen. Was ist denn das für eine Einstellung??? Wenn ich von dem Vorteil einer gesundheitsfördernden Maßnahme überzeugt bin, gehe ich lieber das Risiko gesundheitlicher Schädigungen ein, statt selbst etwas in meine Gesundheit zu investieren?!?
Sollte nicht eine prozentuale Selbstbeteiliung bei ALLEN Leistungen (natürlich mit Obergrenze) eingeführt werden? Auf der einen Seite würde dann jeder mal merken, was seine Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus kostet, auf der anderen Seite ist es leider so, dass die Sparwut des Deutschen erst dann erwacht, wenn er die Einsparungen im eigenen Geldbeutel merkt statt dass diese "der Allgemeinheit" zugute kommen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die von Czauderna genannten Probleme bei den Rabattverträgen. Als einige Medikamente durch den günstigen Preis von der Zuzahlung befreit waren, gab es durchaus Ansätze, dass die Versicherten in der Apotheke mal nachfragten, ob es da nicht ein Medikamt gäbe, das.... Welche dann - oh Wunder!- auch problemlos vertragen wurden. Jetzt gibt es die Rabattverträge, die wesentlich mehr Geld insgesamt einsparen, und plötzlich, da die anonyme Masse einspart, soll doch bitte diese auch das "bessere" - weil teurere - Medikament zahlen. Denn von dem billigen bekommt man ja Ohrensausen, Übelkeit und vielen andere Dinge.
Deshalb - Leistungseinsparungen funktionieren m. E. nur, wenn die Versicherten unmittelbar davon profitieren. Nicht über geringere Beiträge, sondern über geringere Zuzahlungen.