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Krankenkasse kontra Rentenstelle

Verfasst: 19.07.2010, 08:12
von potsdamheiko
Ich bin arbeitslos und seit 10 Monaten wegen Depressionen erkrankt. Es gibt keine Probleme mit der Krankengeldzahlung der KK. Mir wurde von meinem Hausarzt, dem Psychater, bei früheren Episoden 2x vom MdK und dem med Dienst der Arbeitsagentur eine depressive Persönlichkeit bescheinigt. Es ging das volle Pogramm durch, bis es zur Beantragung, von Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung ging.
Das Gutachten dieser, bescheinigte das genaue Gegenteil...
Widerspruch, Ablehnung, der Fall liegt beim Sozialgericht. (mit hoher Wahrscheinlichkeit neues Gutachten)
Inzwischen 7 Wochen Tagesklinik. Auch dieser Arzt bescheinigte keine volle Erwerbstätigkeit. Ich beantragte eine Reha durch dem Arzt der Tagesklinik, welche zur KK und dann zur Rentenstelle weitergeleitet wurde.
Nun kam zur Untersuchnung beim MdK.
Auch dieser bescheinigte weitere Arbeitsunfähigkeit, empfahl einen Antrag auf Schwerbehiderung und leitete nach §51 SGBV eine Reha ein, da meine Erwebstätig gefährdet oder vermindert ist. Ein Anruf der KK mit dem Hinweis, dass auf Grund der Untersuchung ein bescheunigtes Verfahren zur Reha eingeleitet wurde und der übliche Brief mit den Hinweisen folgte. Aber die Behandlung ist ja in meinem Sinne und ich habe da keine Probleme mit der KK. (im Gegenteil)
Da ich mit der Rentenstelle im Rechtsstreit bin und nach deren Auffassung, meine Erwerbstätigkeit in "keinster Weise " gefährdet sei, ist meine Frage, was passiert, wenn die Rentenstelle wieder diesen Antrag ablenht, da sich sich ja nicht an die anderen Gutachten halten muß. Folgt noch ein Gutachten der Rentenstelle?
Da diese Ganze hin und her schon über ein Jahr läuft sind meine Probleme schlimmer geworden, bis hin zur Selbstmordgefährdung.
Ich halte dieses ganze Begutachten vor fremden Leuten nicht mehr aus. Ich bein doch keine Laborratte.
Wie kann ich mich weiter verhalten?
Vielen Dank Heiko

Verfasst: 19.07.2010, 11:07
von Czauderna
Hallo,
dieser Fall ist sehr kompliziert und wurde bereiuts so persönlichdargestellt dass es einfach nicht möglich ist eine "befriedigende" Antwort zu geben. Hinzu kommt dass die Sache bereits bei Gericht ist, von daher ist es da auch nix mit "Ratschlägen".
Grundsätzlich kann man nur sagen wenn sich neue Aspekte in einem Fall ergeben dann muss sowohl die Krankenkasse als auch der Rentenversicherungsträger entsprechend reagieren - aber diese Feststellung hilft hier auch nicht weiter.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.07.2010, 13:20
von potsdamheiko
trotzdem DANKE!!!
ich werde mich hier melden, wenn sich etwas ergibt,
justias mühlen, mahlen eben auch hier viel zu laaaaaagsam

"beschleunigt"??????????????

Verfasst: 08.08.2010, 11:45
von potsdamheiko
Zu dem Thema habe ich mal noch eine Frage.
Es ist jetzt 4 Wochen her, seit dem ich die Untersuchung beim MdK hatte und ein "beschleunigtes" Verfahren eingeleitet wurde.
Was versteht man unter "beschleunigt"? Wie lange dauert es so, bis die Rentenstelle reagiert? Gibt es da Fristen? Ab wann sollte ich eine Untätigkeitsklage anstreben?

Verfasst: 08.08.2010, 12:12
von CiceroOWL
och ich würde mal einen netten Brief an den RV Träger seden mit der Anfrge, laut BGb müßte das ganze in 4 Wochen abgehandelt sein ein Brief in Kopie an den RA, ein Brief in Kopie an das zustängige Minesterium, ein Brief in Kopie an das BVA.