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Wie die Zuzahlung erstatten lassen und was dabei beachten

Verfasst: 16.07.2010, 19:38
von Manhattan007
Hallo ,

ich leide unter Brustkrebs und bin /war Feb 2010 zur Brustentfernung und im April wegen eines Lungenödems stationär. Zurzeit bekomme ich wieder Chemo.

Ich erhalte ich so alle 3-5 Wochen Rechnungen eines Ärzte und Apothekersdienstes i.H.v. 50,00 - 100,00 EUR. Das ist ein buntes Sammelsurium der Chemomittelchen, Cremchen und Brechmittel.

Dazu kommt noch die Praxisgebühr, Zuzahlung für den Taxischein und tägliche Zuzahlung seit Beginn Chemo für eine Haushaltshilfe.Hier wurden mir von Mo-Fr. jeweils 2 Stunden a 8€ bewilligt wovon täglich 5,00 EUR Eigenanteil wieder abgezogen werden. Außerdem diverse Zuzahlungen für Ärzte (Zweit- und Drittmeinungen zur Behandlung) und circa 30,00 - 50,00 EUR für orthopädische Hilfemittel an Zuzahlungen (Strümpfe, Perücken, Prothesen).

Da alles nichts nutzt erhält meine Heilpraktikerin circa 150,00 / Monat und nochmal 200,00 EUR / Monat für Homöopathische Medis aus der Apo. Das geht auf meine Rechnung, das ist mir klar.

Als chronisch Kranke wurde mir schon mitgeteilt, muss ich 1% meines Bruttos selbst bezahlen.

Als Einkommen habe ich für 2 Monate Übergangsgeld vom Rententräger und danach ALG I von circa 1000,00 EUR.

Zusätzlich habe ich noch eine private BU mit 650,00 EURim Monat.

An Ärzte, Apotheken, Medis, stationär etc. ohne Vodoo (Heilpraktierin) und Zweitmeinungen dürfte ich bis Ende des Jahres etwa 1000,00 EUR los sein.

Hier beginnen jetzt meine Fragen.

1. Wenn ich dann in 2011 einen Antrag auf Erstattung stelle und mein Einkommen der KK darlege, gehört dann auch die private BU dazu.
2. Muss ich alle Quittungen, Rechnungen, Belege auheben. Die Krankenkasse müsste doch eigentlich alle meine Abrechnungen im PC haben?
3. Ist die max. 28 Tage fürs Krhs zu zahlenden Eigenbeteiligung in den 1% drinne oder sind die so oder so komplett zu zahlen?
4.Nix mit der KK zu tun aber kann die Heilpraktikerin, deren auf Privatrezept verordnete Medis, Zweitmeinungen zur Erkrankung u.s.w bei dem Lohnsteuerjahresausgleich angeben werden?

Jetzt weiß ich erstmal was man alles an Zuzahlungen leisten muss! Für 2009 war in von Zuzahlungen befreit weil ich in einem DMP Programm drinne war aber die Zuzahlung wurde für 2010 leider abgeschafft.

Danke für die Mühe

Verfasst: 16.07.2010, 22:02
von RHW
Hallo,
1. Wenn ich dann in 2011 einen Antrag auf Erstattung stelle und mein Einkommen der KK darlege, gehört dann auch die private BU dazu?
Die BU-Rente wird als Einnahme angerechnet:
http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlu ... erhalt.pdf

Sinnvoll ist es, den Befreiungsantrag bereits im Laufe des Jahres zu stellen, wenn man meint die Belastungsgrenze überschritten zu haben.

2. Muss ich alle Quittungen, Rechnungen, Belege auheben. Die Krankenkasse müsste doch eigentlich alle meine Abrechnungen im PC haben?
Die Kassen hat nur wenige Zuzahlungen im PC gespeichert: nämlich die, die direkt an die Kasse gezahlt wurden (z.B. Krankenwagen, Haushaltshilfe).
Die anderen Zuzahlungen sind bei den meisten anderen Krankenkassen nicht erkennbar.
3. Ist die max. 28 Tage fürs Krhs zu zahlenden Eigenbeteiligung in den 1% drinne oder sind die so oder so komplett zu zahlen?
Seit 01.01.2004 werden Krankenhauszuzahlungen wie die anderen Zuzahlungen behandelt (und damit angerechnet).

4.Nix mit der KK zu tun aber kann die Heilpraktikerin, deren auf Privatrezept verordnete Medis, Zweitmeinungen zur Erkrankung u.s.w bei dem Lohnsteuerjahresausgleich angeben werden?
Kosten für den Heilpraktiker gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrec ... ab0006.htm

Gruß
RHW