Gefahr zurück in die Private
Moderator: Czauderna
Gefahr zurück in die Private
Hallo Forum,
letztes Jahr habe ich leider durch Wirtschaftliche Problemen einen Änderungsvertrag von meinem Arbeitgeber bekommen.
Der Vertrag beinhaltete einen Gehaltsverzicht und gilt ab dem 01.01.2010
Durch das neue Gehalt bin ich von der PKV in die GKV gerutscht.
Jetzt habe ich ggf die Möglichkeit, in November, den Arbeitgeber zu wechseln und würde dementsprechend auch mehr verdienen können.
Ich möchte aber in die GKV bleiben.
Besteht jetzt die Gefahr das ich aus der GKV geschmiessen werde und wieder in die Private muss?
Vielen Dank für euere Infos
JeKo
letztes Jahr habe ich leider durch Wirtschaftliche Problemen einen Änderungsvertrag von meinem Arbeitgeber bekommen.
Der Vertrag beinhaltete einen Gehaltsverzicht und gilt ab dem 01.01.2010
Durch das neue Gehalt bin ich von der PKV in die GKV gerutscht.
Jetzt habe ich ggf die Möglichkeit, in November, den Arbeitgeber zu wechseln und würde dementsprechend auch mehr verdienen können.
Ich möchte aber in die GKV bleiben.
Besteht jetzt die Gefahr das ich aus der GKV geschmiessen werde und wieder in die Private muss?
Vielen Dank für euere Infos
JeKo
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- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Bisher krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, unterliegen auf Grund dieser Beschäftigung von Beginn an nicht der Krankenversicherungspflicht.
Eine freiwillige Krankenversicherung kommt wegen der fehlenden Vorversicherungszeit (unmittelbar vorher 12 Monate oder in den letzten 5 Jahre 24 Monate) wohl nicht in Frage und auch die "neue" Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift für diesen Personenkreis nicht, sodass tatsächlich wieder eine private Versicherung abgeschlossen werden müsste.
Könnte man den Beschäftigungsbeginn auf den 01.01.2011 schieben, wäre eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Eine freiwillige Krankenversicherung kommt wegen der fehlenden Vorversicherungszeit (unmittelbar vorher 12 Monate oder in den letzten 5 Jahre 24 Monate) wohl nicht in Frage und auch die "neue" Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift für diesen Personenkreis nicht, sodass tatsächlich wieder eine private Versicherung abgeschlossen werden müsste.
Könnte man den Beschäftigungsbeginn auf den 01.01.2011 schieben, wäre eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV möglich.
Mit freundlichen Grüßen
jumpingpoint schrieb
bist Du da sicher. Dies ist mir so nicht bekannt. Zumindest nicht ab Rechtslage 01.04.2007. Hast Du denn da eine Fundstelle ?
anderen Arbeitgeber mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, unterliegen auf Grund dieser Beschäftigung von Beginn an nicht der Krankenversicherungspflicht.
bist Du da sicher. Dies ist mir so nicht bekannt. Zumindest nicht ab Rechtslage 01.04.2007. Hast Du denn da eine Fundstelle ?
Hallo,
der neue AG ab 01.11. hal folgende Prüfungen vorzunehmen:
- Lag das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in den Kalenderjahren 2009,2008 und 2007 über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze?
- Liegt das voraussichtliche Jahresarbeitsengelt ab 01.11. über der Versicherungspflichtgrenze für 2010 (49950 Euro)? Für die Berechnung wird das Novembergehalt mit 12 multipliziert und alle sicheren Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Zeit vom 01.11.10 bis 31.10.11.
Seite 12+13:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... grenze_pdf
Wenn beide Punkte erfüllt sind, endet die GKV zum 31.10.2010. Eine Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV gibt es nur, wenn die PKV noch keine 5 Jahre besteht.
Gruß
RHW
der neue AG ab 01.11. hal folgende Prüfungen vorzunehmen:
- Lag das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in den Kalenderjahren 2009,2008 und 2007 über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze?
- Liegt das voraussichtliche Jahresarbeitsengelt ab 01.11. über der Versicherungspflichtgrenze für 2010 (49950 Euro)? Für die Berechnung wird das Novembergehalt mit 12 multipliziert und alle sicheren Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der Zeit vom 01.11.10 bis 31.10.11.
Seite 12+13:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... grenze_pdf
Wenn beide Punkte erfüllt sind, endet die GKV zum 31.10.2010. Eine Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV gibt es nur, wenn die PKV noch keine 5 Jahre besteht.
Gruß
RHW
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- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Wie RHW geschrieben hat, wird das Novembergehalt mit 12 multipliziert. Liegt damit das fiktive Entgelt für 2010 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und wurde diese Grenze in den Jahren 2009, 2008 und 2007 überschritten, so besteht ab 01.11.2010 Versicherungsfreiheit in der GKV.
Es wird also nicht das "echte" Jahresarbeitsentgelt für 2010 ermittelt (also das Entgelt aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet)
Mit freundlichen Grüßen
@heinrich
Da bin ich etwas zu kurz gesprungen und habe aus einem alten Rundschreiben zitiert.
Es wird also nicht das "echte" Jahresarbeitsentgelt für 2010 ermittelt (also das Entgelt aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet)
Mit freundlichen Grüßen
@heinrich
Da bin ich etwas zu kurz gesprungen und habe aus einem alten Rundschreiben zitiert.
Hallo,
vielleicht als Ergänzung:
der Verdienst vom 01.01.2010 bis 31.10.2010 ist zunächst (also am 01.11.2010) ohne Bedeutung.
Nach der Prüfung am 01.11.2010 erfolgt am 01.01.2011 erneute Überprüfung der Versicherung:
- dann sind die tatsächlichen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte für 2010,2009 und 2008 sowie das geschätzte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt für 2011 (Gehalt für Januar 2011 x 12 + sichere Sonderzahlungen) maßgebend.
Gruß
RHW
vielleicht als Ergänzung:
der Verdienst vom 01.01.2010 bis 31.10.2010 ist zunächst (also am 01.11.2010) ohne Bedeutung.
Nach der Prüfung am 01.11.2010 erfolgt am 01.01.2011 erneute Überprüfung der Versicherung:
- dann sind die tatsächlichen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte für 2010,2009 und 2008 sowie das geschätzte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt für 2011 (Gehalt für Januar 2011 x 12 + sichere Sonderzahlungen) maßgebend.
Gruß
RHW