Zusatzbeitrag Novitas BKK
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 11.02.2010, 21:44
Zusatzbeitrag Novitas BKK
Wie man bereits auf der Seite der Arbeitsagentur lesen kann, werden bereits Sachbearbeiter im Bereich ZB gesucht. Also, es kann losgehen....
-
- Beiträge: 214
- Registriert: 06.10.2009, 21:14
meinst nicht dass das evtl. nur eine Vorsichtsmaßnahme ist?
Einarbeitung/Qualifizierung, Datenerhebnung, etc. wird ja alles seine Zeit brauchen... je nach Mitgliederzahl... denke 3-5 Monate könnten je nach Kasse realistisch sein...
vllt. können ja die User die bei einer Krankenkasse arbeiten, die noch ohne Zusatzbeitrag auskommt, ihre Erfahrungen/den status quo berichten...
Einarbeitung/Qualifizierung, Datenerhebnung, etc. wird ja alles seine Zeit brauchen... je nach Mitgliederzahl... denke 3-5 Monate könnten je nach Kasse realistisch sein...
vllt. können ja die User die bei einer Krankenkasse arbeiten, die noch ohne Zusatzbeitrag auskommt, ihre Erfahrungen/den status quo berichten...
Die Novitas BKK erhebt seit dem 01.04.2010 einen Zusatzbeitrag:
Quelle: Satzungsnachtrag 01.04.2010 PDF: http://www.novitas-bkk.de/novitas/index ... reporeid=0
- 14 -
§ 9 Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V
I. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser vom Mitglied an die Betriebskrankenkasse
zu zahlen. Die Betriebskrankenkasse kann mit dem Arbeitgeber
des Mitgliedes vereinbaren, dass der Zusatzbeitrag zusammen mit
dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an sie gezahlt wird. Die Zahlungspflicht
des Mitgliedes wird durch diese Vereinbarung nicht aufgehoben.
Abweichend von Satz 1 erfolgt die Zahlung des Zusatzbeitrags für
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8 SGB V, deren Arbeitsentgelt
20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
nicht übersteigt, durch den Träger der Einrichtung.
II. Die Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag
nach § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt
pauschal 8 EUR monatlich, unabhängig von der Höhe der beitragspflichtigen
Einnahmen des Mitglieds.
Zur Fälligkeit/Einzug/Benachrichtigung wurden noch keine Termine festgelegt, nur auf der Homepage folgender Hinweis:
Quelle: Satzungsnachtrag 01.04.2010 PDF: http://www.novitas-bkk.de/novitas/index ... reporeid=0
- 14 -
§ 9 Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V
I. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser vom Mitglied an die Betriebskrankenkasse
zu zahlen. Die Betriebskrankenkasse kann mit dem Arbeitgeber
des Mitgliedes vereinbaren, dass der Zusatzbeitrag zusammen mit
dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an sie gezahlt wird. Die Zahlungspflicht
des Mitgliedes wird durch diese Vereinbarung nicht aufgehoben.
Abweichend von Satz 1 erfolgt die Zahlung des Zusatzbeitrags für
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8 SGB V, deren Arbeitsentgelt
20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
nicht übersteigt, durch den Träger der Einrichtung.
II. Die Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag
nach § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt
pauschal 8 EUR monatlich, unabhängig von der Höhe der beitragspflichtigen
Einnahmen des Mitglieds.
Zur Fälligkeit/Einzug/Benachrichtigung wurden noch keine Termine festgelegt, nur auf der Homepage folgender Hinweis:
Quelle: http://www.novitas-bkk.de/novitas/index ... eporeid=91Während am Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat an sich keine Zweifel mehr bestehen, ist noch nicht klar, in welcher Form und vor allem wann wir Sie um das Geld bitten werden - das muss erst vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Auf jeden Fall schreiben wir jedes Mitglied persönlich mindestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages an. Das kann noch eine Weile dauern. Wichtig ist: Bevor Sie diesen persönlichen Brief von uns erhalten haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen - alle Ihre Rechte sind gewahrt. Vor allem brauchen Sie vorher auch keinen Cent vom Zusatzbeitrag zu bezahlen.
-
- Beiträge: 222
- Registriert: 19.08.2009, 20:28
Die Novitas BKK beabsichtigt, den Zusatzbeitrag im Dezember rückwirkend ab 1.4. zu erheben - dies muss jedoch noch vom BVA genehmigt werden. Man erhofft sich, dass dann weniger Mitglieder kündigen, da eventuell schon mehr Kassen bekannt sind, die zum Januar einen Zusatzbeitrag nehmen.
Für alle, die bei der Novitas BKK bleiben, werden im Dezember in jedem Fall 72 Euro fällig! Die Satzung mit Zusatzbeitrag ab 1.4. ist bereits vom BVA genehmigt - nur der Zeitpunkt der Fälligkeit nicht.
Für alle, die bei der Novitas BKK bleiben, werden im Dezember in jedem Fall 72 Euro fällig! Die Satzung mit Zusatzbeitrag ab 1.4. ist bereits vom BVA genehmigt - nur der Zeitpunkt der Fälligkeit nicht.
-
- Beiträge: 214
- Registriert: 06.10.2009, 21:14
Ich gehe davon aus, der "Fussballer" ist näher dran und die Informationen des "KassenKenner" sind etwas älter...
Aber lange kann es bis zur Information der Mitglieder eigentlich nicht mehr dauern, ich gehe auch von einer ersten Fälligkeit im September oder Oktober für die Zeit ab 01.07. aus.
Aber warten wir mal ab, bald wissen wir alle mehr.
Aber lange kann es bis zur Information der Mitglieder eigentlich nicht mehr dauern, ich gehe auch von einer ersten Fälligkeit im September oder Oktober für die Zeit ab 01.07. aus.
Aber warten wir mal ab, bald wissen wir alle mehr.