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Wechsel nach Fusion?
Verfasst: 11.07.2010, 09:12
von Hägar
Hallo, ich bin neu hier und haben einen Haufen Fragen...
Leider gehöre ich zu denen, die bei der Fusion der IKK einfach mal so in die AOK abgeschoben wurden. Dort will ich nicht bleiben, war damit gar nicht einverstanden. Da ich nicht selber gewechselt habe, sondern gewechselt wurde, muß ich doch nicht 18 Monate dort bleiben, oder?
Dann suche ich natürlich eine neue gut Krankenkasse. Die Signal Iduna IKK, würde mir von den Konditionen gut gefallen, wär genauso wie früher.
Außerdem hätte ich hier auch eine Filiale vor Ort. Oder die TKK. Was würdet ihr mir empfehlen?
Die nächste Frage: Da ich derzeit aus Krankheitsgründen eine Umschulung mache und chronisch krank bin, kann mich eine GK ablehnen? Oder müssen die mich nehmen, wenn ich wechseln will?
Tut mir leid für diese Fragen, ich bin da leider völlig ahnungslos. Hätte auch nie gedacht, dass ich mich damit überhaupt mal beschäftigen muß.
Vielen Dank für die Antworten im voraus
Hägar
Verfasst: 11.07.2010, 10:07
von CiceroOWL
Grundsätzlich sind die Zeiten der IKK Niedersachsen, jetzt AOk Niedersachsen, zu beachten. Dh. wenn du jetzt länger als 18 Monate bei der IKK Niedersachsen warst kannt du jeder Zeit kündigen, also du kündigst am 15.07.10 zum 30.09.10, kannst dann zur Vereinigten IKK wechseln, Signal Iduna IKK hat ja fusioniert mit der IKK Rheinland.
Meines
Wissens baut die Vereinigte IKK wohl ein Service- Netz im Welfenland auf ,
siehe dazu
http://www.vereinigte-ikk.de/, da findet man denn die Kasse des Handwerkes.
Verfasst: 11.07.2010, 10:25
von Hägar
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, ich war über 21 Jahre bei der IKK, das dürfte dann wohl kein Problem sein.
Und wir haben nun bei mir in der Nähe eine neue Filiale. Die wurde diese Woche eröffnet. Danke für den Link. Dort kann ich auch ersehen, dass die Leistungen bei den Vorsorge-Programmen, sowie für die Homöopathie gleich geblieben sind.
Darf ich abgelehnt werden auf Grund meiner Krankheiten? Oder weil ich derzeit Umschule?
Wie kompliziert ist so ein Wechsel? Was muß man da beachten?
Sorry für die vielen Fragen
Verfasst: 11.07.2010, 11:08
von CiceroOWL
Wir sind die GKV, uns intressiert nicht ob du krank bist, du bist Mitglied und gut. Am bestenn den noch den zuständigen REHA träger vom Wechsel informieren, Mitgliedsbbescheiniung bis zum 30.09.10 24 :00 H vorlegen und gut, den Rest erledigt denn die Krankenkasse und der Rehaträger.
Verfasst: 11.07.2010, 14:30
von RHW
Hallo,
in seltenen Fällen treten Probleme auf, wenn in den letzten 18 Monaten der Arbeitgeber gewechselt wurde oder sich eine andere Änderung im Versicherungsverhältnis ergeben hat.
Wenn bei dieser Änderung einen Tag keine Mitgliedschaft bestanden hat, beginnen erneut 18 Monate Bindungswirkung bei der Kasse.
Beispiel:
alter AG bis: 30.04.2010
neuer AG: ab 03.05.2010
Wenn am 01.+02.05. keine Mitgliedschaft bestand, gilt die neue Bindungswirkung bis 30.11.2011
Gruß (und in der Hoffnung, dass dieser Ausnahmefall nicht zutrifft)
RHW
Verfasst: 11.07.2010, 16:38
von Hägar
Mein Arbeitgebere hat sozusagen gewechselt. Letztes Jahr im Oktober hat meine Umschulung begonnen, der Träger ist Rentenversicherung Bund. Wegfusioniert wurde ich zum 1. April diesen Jahres. Davor war ich ca 14 Monate krank geschrieben.
Ich erfahre dann aber wohl rechtzeitig, wenn ich mich beraten lasse, ob ich unter die seltenen Fälle geraten bin?
Ich wär froh, wenn es nicht so wär.
Danke
Verfasst: 11.07.2010, 17:18
von RHW
Wenn man sich von der neuen Kasse zum Kassenwechsel beraten werden möchte, ist es hilfreich die Unterlagen (AG-Meldungen zur Sozialversicherung, Beginn und Ende der Umschulung und des Krankengeldbezuges).
Die bisherige Kasse hat alle Daten im PC gespeichert.
Re: Wechsel nach Fusion?
Verfasst: 12.07.2010, 01:03
von Bully
Hägar hat geschrieben:
und chronisch krank bin,
Eine Frage vorweg, bevor ich antworte,
Du bist chronisch krank, ich möcht nicht wissen was für eine Krankheit,
sondern hast Du Deine GKV irgendwann aufgesucht um Dich von
Ihr bezügl. Deiner Krankheit in irgendeiner Form beraten zu lassen.
Glaubst Du, das eventuell deswegen Beratungsbedarf nötig wäre.
Verfasst: 12.07.2010, 06:50
von Hägar
Hallo Bully,
ich habe, als ich das Jahr krank geschrieben war, oft mit den Damen von der Krankenkasse gesprochen. Allerdings war das jetzt nicht so eine echte Beratung. Es ging durchaus um Sachen, die ich noch machen könnte, damit es mir besser geht( Bsp.: Aquafitness, Psychotherapie). Für meine Krankheit gibt es nicht so etwas wie für Lungen-oder Rheumakranke (DMP?).
Worin mein Beratungsbedarf nun noch wäre: Haben die Krankenkassen Vorschläge oder Anregungen zu welchen Arzt ich gehen kann, wenn ich wieder operiert werden muß. Es gibt nur wenige Spezialisten in Deutschland.
Warum ist das wichtig? Ich bin immer artig
und mache, was man mir sagt.
Hägar
Beratung durch Krankenkasse
Verfasst: 12.07.2010, 07:43
von RevengeofPKV
Hallo Hägar,
sicherlich kannst du dich wegen eines in Betracht kommenden Arztes an deine - neue oder alte - Krankenkasse wenden. In aller Regel haben die Kassen entsprechende Listen, aus denen sich die Spezialisten für eine bestimmte Behandlung entnehmen lassen. Die Kassen dürfen aber keinen Arzt oder Behandler empfehlen. Ich würde mich an deiner Stelle bei unabhängigen Institutionen beraten lassen (zumindest zusätzlich zur Auskunft der Kasse), z.B. bei einer Verbraucherberatungsstelle.
Re: Wechsel nach Fusion?
Verfasst: 12.07.2010, 16:17
von Bully
Hägar hat geschrieben:
Ich bin immer artig Wink und mache, was man mir sagt.
Die Zeiten wo es den "Hergott in Weiß" noch gab sind ja vorbei,
heute hinterfragt ja der Patient oder der Versicherte viel mehr als es früher der Fall war.
Ist ja auch Dank Internet heute sehr einfach.
Hägar hat geschrieben:
oft mit den Damen von der Krankenkasse gesprochen. Allerdings war das jetzt nicht so eine echte Beratung. Es ging durchaus um Sachen, die ich noch machen könnte, damit es mir besser geht
Das Thema Aufklärung / Beratung ist im §13,14,SGB1 ganz klipp und klar geregelt, da Du aber heute noch nicht weißt und nicht wissen kannst, ob Du morgen nicht doch von Deiner GKV eine Aufklärung b.z.w. Beratung in Anspruch nehmen möchtest / benötigst ( Nicht eine Empfehlung Deiner Kasse bezügl. Artztwahl etc. die darf Deine Kasse nicht aussprechen ) sollte auch das ein Thema bei Deiner Kassenwahl
sein, und nicht nur die Konditionen
Hägar hat geschrieben:
Die Signal Iduna IKK, würde mir von den Konditionen gut gefallen,
Ich habe vor mir ein Schreiben der Sigal Iduna IKK liegen in dem Sie mitteilt " Wir beraten nicht,gemäß §13,14 SGB1 dieses hat der Vorversicherer zu erledigen "
Diese Aussage wurde nicht von einem Mitarbeiter, sondern von der Rechtsabteilung getätigt.
Das bedeutet in Deinem Fall, das Du gerne Mitglied werden kannst, das man auch Deine Beiträge gerne nimmt aber mit der Mitgliedschaft Keinen Anspruch auf einer Aufklärung / Beratung seitens der Signal Iduna IKK erworben hast
Gruß Bully
Verfasst: 12.07.2010, 16:34
von Hägar
Na, ich denke, über die Ärztewahl kann man vor dem Wechsel eigentlich schon reden.
Bully, ich bin total ahnungslos, worum es bei solchen Beratungen gehen würde. Wenn du das nicht so öffentlich schreiben magst, dann gern per PN.
Jedenfalls hatte ich früher nie Probleme mit der IKK. Außer bei einem Medikament, wo die eine Hand nichts von der anderen wußte.
Habe die Paragraphen mal gegooglet, aber da steht nur was von Beratungspflicht der Leistungsträger. Magst du mir mal ein Beispiel geben?
Tschau
Hägar
Verfasst: 12.07.2010, 16:53
von Bully
Hägar hat geschrieben:
Bully, ich bin total ahnungslos, worum es bei solchen Beratungen gehen
würde.
Da ich ich Deinen Krankheitsverlauf nicht kenne, will ich es mal allgemein beantworten. In einem VS- verlauf können sich immer Fragen auftun, die für den Versicherten momentan nicht erkennbar sind, für den Profi ja.
Hiermit meine ich nicht das man bei der Erschaffung der Erde anfängt, sondern wo es für den Fachmann im 1 Gespräch klar ist in diesem oder jenen Punkt , ist Beratungsbedarf angesagt
Habe die Paragraphen mal gegooglet, aber da steht nur was von Beratungspflicht der Leistungsträger.
Der Leistungsträger ist Deine GKV
Unter der Aufklärungspflicht wird verstanden, dass den Krankenkassen und Pflegekassen auferlegt wurde, die Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht wird unter der Beratungspflicht nicht die Aufklärung der Allgemeinheit verstanden, sondern die Beratung des Einzelnen über die Ansprüche und Pflichten.