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Frage wegen Versicherungsflicht
Verfasst: 09.07.2010, 12:24
von Marco
Hallo,
Und zwar geht es darum, dass ich zeit 2005 weder eine Arbeit habe noch Arbeitslosengeld oder Hartz 4 beantragt habe
also habe auch keine Versicherung mehr seit 2005 oder so gar noch länger.
Musste auch in den letzten 5 Jahren zu keinem Arzt muss auch jetzt nicht zum Arzt darum will ich mich jetzt nicht anmelden, sondern darum, dass die Kosten nicht noch höher werden.
Damals gab es diese Versicherungsflicht noch und so hab ich von dem Gesetz nichts mit bekommen, dass es ab 1.4.2007 pflicht ist.
Zurzeit lebe ich bei meinen Eltern aber bis vor Kurzem habe ich auch eine Zeit lang auf der Straße gelebt.
Versuche jetzt wieder langsam auf meine eigenen Füße zu kommen werde Hartz 4 beantragen und schauen, ob mir eine Bank ein Konto gibt.
Hoffe auch so schnell wie möglich wieder eine Arbeit in meinem gelernten Beruf zu bekommen, was wohl nicht zu einfach wird, wenn der Chef wissen will, was man die letzten Jahre gemacht hat.
Mit was für eine Summe Nachzahlung muss ich rechnen für die ganzen Jahre.
Und wie wird die Summe berechnet da ich ja kein Einkommen in der Zeit hatte.
Und wie gehe ich am besten vor.
Re: Frage wegen Versicherungsflicht
Verfasst: 09.07.2010, 12:41
von Bully
Marco hat geschrieben:Hallo,
Und zwar geht es darum, dass ich zeit 2005 weder eine Arbeit habe noch Arbeitslosengeld oder Hartz 4 beantragt habe
also habe auch keine Versicherung mehr seit 2005 oder so gar noch länger.
Musste auch in den letzten 5 Jahren zu keinem Arzt muss auch jetzt nicht zum Arzt darum will ich mich jetzt nicht anmelden, sondern darum, dass die Kosten nicht noch höhere werden.
Damals gab es diese Versicherungsflicht noch und so hab ich von dem Gesetz nichts mit bekommen, dass es ab 1.4.2007 pflicht ist.
Zurzeit lebe ich bei meinen Eltern aber bis vor Kurzem habe ich auch eine Zeit lang auf der Straße gelebt.
Versuche jetzt wieder langsam auf meine eigenen Füße zu kommen werde Hartz 4 beantragen und schauen, ob mir eine Bank ein Konto gibt.
Hoffe auch so schnell wie möglich wieder eine Arbeit in meinem gelernten Beruf zu bekommen, was wohl nicht zu einfach wird, wenn der Chef wissen will, was man die letzten Jahre gemacht hat.
Mit was für eine Summe Nachzahlung muss ich rechnen für die ganzen Jahre.
Und wie wird die Summe berechnet da ich ja kein Einkommen in der Zeit hatte.
Und wie gehe ich am besten vor.
eine Frage vorweg " was ist denn der erlernte Beruf "
vieleicht greift ja eine andere Möglichkeit der Pflichtversicherung
Verfasst: 09.07.2010, 12:45
von Marco
Gelernt hab ich Maler und Lackierer.
Verfasst: 10.07.2010, 06:00
von RHW
Hallo,
noch eine Ergänzungsfrage:
War die letzte Versicherung eine gesetzliche oder private Versicherung?
Gruß
RHW
Verfasst: 10.07.2010, 07:08
von Marco
Es war eine gesetzliche die AOK.
Verfasst: 10.07.2010, 07:33
von RHW
Hallo,
am besten wäre natürlich, wenn ein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bestände (ggf. auch nur für einen Teilzeitraum):
- Ggf. über Ehegatten?
- Oder Eltern bis 23 Jahre? Oder unter bestimmten Voraussetzungen bis 25 Jahre (ggf. noch Verlängerung um Wehr- oder Zivildienst)?
Wenn keine Familienversicherung möglich ist, sind die Beiträge sind ab 01.04.07 nachzuzahlen. der monatliche Beitrag beträgt 130-140 Euro.
Für Schüler/Studenten/Praktikanten kann es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung auf 65 Euro geben.
Bezüglich der aufgelaufenen (und weiterhin anfallenden) Säumniszuschläge sollte man dringend das Gespräch mit der Kasse suchen.
Je schneller man Arbeitslosengeld II beantragt, um so eher werden die Beiträge für die Zukunft von der Arge gezahlt.
Gruß
RHW
Verfasst: 10.07.2010, 08:26
von Marco
Familienversicherung kommt für mich nicht infrage da ich seit ende meiner Schulzeit und bis zu meinen 23 Lebensjahr immer gearbeitet habe und meine Versicherung selbst gezahlt habe.
Hoffe wenigstens das die Kasse mir mit denn Säumniszuschläge entgegen kommt sonst ist es ja fast unmöglich wieder schuldenfrei zu werden bei der Kasse mit den Zinsen.
Des weitern sind der Kasse ja auch keine Kosten entstanden in der Zeit vom 4.2007 bis heute, da ich in der Zeit bei keinem Arzt war, wenn die Kasse mich rückwirkend zum 1.4.2007 versichern muss.
Verfasst: 10.07.2010, 09:18
von CiceroOWL
Hm, sagen wir mal so, wenn du jetzt dir eine neueKasse suchst, du einen job bekommst, und die neue Kasse nicht nachfragt was vor dem Antritt des Jobs war, denn könnte es sein das es zu keinen Nachforderungen kommt, ggf.
Verfasst: 11.07.2010, 18:09
von Marco
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Als das Arbeitsamt bei mir die Versicherung übernohmen hat, gab es nachweislich bis heute keine Forderungen mehr!
CiceroOWL hat geschrieben:Hm, sagen wir mal so, wenn du jetzt dir eine neueKasse suchst, du einen job bekommst, und die neue Kasse nicht nachfragt was vor dem Antritt des Jobs war, denn könnte es sein das es zu keinen Nachforderungen kommt, ggf.
Also könnte ich es bei einer andern Krankenkasse mal versuchen vielleicht wollen die nicht wissen, wo ich vorher war.
So hab mir jetzt mal denn Hartz 4 Antrag angesehen und das steht unter Folgen dem Punkt wenn mann vorher nicht krankenversichert ist.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Arbeitslosengeld 2 keine versichernd besteht.
Wenn nein tritt grundsätzlich Versicherungsplicht aufgrund von Arbeitslosengeld 2 Bezugs ein. Wählen sie eine gesetzliche Krankenkasse und legen sie innerhalb von 2 Wochen eine Mitgliedsbescheinigung vor.
Dachte das Arbeitsamt meldet mich an wie bekomm ich dann an die Mitgliedsbescheinigung.
Verfasst: 11.07.2010, 18:27
von CiceroOWL
Nuja, die gewählte KK müßte deine vorversicherungszeit prüfen, wenn die denn feststellen, das du nichtverischert warst müßten sie denn ermitteln dein Versicherungsverlauf war, wenn sie es denn machen. Es ist nämlich sher aufwendig die rückwirkende Versicherungspflicht nach § Abs. 1 Nr. 13 SGB V rückwirkend zu klären, sehr aufwendig kostenintensiv usw.
Grundsätzlich wäre auch eigentlich die letzte Kasse zuständig, bei Eintritt der Versicherungspflicht besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit der Wahl der KK.
Verfasst: 11.07.2010, 18:29
von RHW
Hallo,
man bekommt von der Kasse eine "Vorbehaltsbescheinigung":
"Wenn Herr XY Arbeitslosengeld II bekommt, ist er ab diesem Tag Mitglied dr Kasse XZ."
Die Arge "spart" sich dann Meldungen an Kassen, die dann später irgendwann feststellen, dass die Mitgliedschaft dort gar nicht durchgeführt werden kann.
Übrigens meine Erfahrung zum Nachfragen durch die Kasse:
Bei einer Neuaufnahme wird immer eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse benötigt: Wenn nicht vorgelegt/eingereicht wird, wird nachgefragt, welche Versicheeruzng bisher bestanden hat (PKV, Familienversicherung, Ausland). In der Regel wird dann auch ein entsprechender Nachweis verlangt (das kann aber von Kase zu Kasse unterschiedlich sein).
Gruß
RHW
Verfasst: 11.07.2010, 18:49
von Marco
Dann besser direkt bei der alten Kasse AOK melden.
Hab aber auch noch andere Fragen, bevor ich mich an die Kasse wende,
bin lieber vorbereitet, wenn ich mit der Kasse spreche.
Ich versteh es halt so das in der Zeit, wo ich Arbeitslosengeld 2 bekomme, die Kasse verpflichtet ist mir eine Versicherungskarte zu geben, auch wenn noch Beiträge offen sind, laut 2 Sozialgesetzbuch das ändert sich aber so bald man eine Arbeit hat oder nicht mehr über das Arbeitsamt versichert ist.
Danach kann die Versicherung verlangen, dass man die Karte nur noch in Notfällen oder bei Schmerzen z.B. Zahnschmerzen benutzen darf.
Wie sieht es überhaupt aus, wenn man noch Beiträge offen hat und mann einigt sich auf eine Ratenzahlung ist die karte dann auch nur in Notfällen zu nutzen.
Kann auch sein das Ich das falsch verstehe darum frage ich hier im Forum nach.
Gerade noch hier im Forum gefunden die Kasse wird wohl von den zeit ein Steuerbescheid Velagen aber ich hab ja wie gesagt seit 2005 weder gearbeitet also keine Steuern bezahlt noch Arbeitslosengeld bekommen.
Bekommt mann vom Finanzamt auch, so bescheid, wenn man kann nix bezahlt.
Verfasst: 12.07.2010, 08:05
von jumpingpoint
Marco hat geschrieben:Wie sieht es überhaupt aus, wenn man noch Beiträge offen hat und mann einigt sich auf eine Ratenzahlung ist die karte dann auch nur in Notfällen zu nutzen.
Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden (§ 16 Abs. 3a Satz 3 SGB V)
Marco hat geschrieben:die Kasse wird wohl von den zeit ein Steuerbescheid Velagen aber ich hab ja wie gesagt seit 2005 weder gearbeitet also keine Steuern bezahlt noch Arbeitslosengeld bekommen.
Bekommt mann vom Finanzamt auch, so bescheid, wenn man kann nix bezahlt.
Wenn man glaubhaft machen kann, dass man bei (und von) seinen Eltern gelebt hat und keine Steuererklärungen gemacht hat, dürfte es auch so gehen. Ob das Finanzamt auf Anfrage eine Bescheinigung erstellt, dass keine Einkommenssteuererklärungen gemacht wurden, kann ich nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 12.07.2010, 10:41
von Marco
Hoffe mal das die Kasse sich auf Ratenzahlung einlässt zwischen 50 und 100 Euro im Monat, weil alles auf einmal kann, ich nicht bezahlen sonst bleibt mir nur die eidesstattliche Versicherung zu machen was ich eigentlich nicht will, da ich bis jetzt immer schuldenfrei war.
Verfasst: 12.07.2010, 10:53
von Bully
Hallo Marc,
Da Du Alg 2 beziehst, ist eine Rate von 50 Euro zur Beitragsrückstandstilgung schon hoch, da Du aber selber schon bis 100 Euro anbietest, zeigt eines das Du so schnell wie möglich tilgen möchtest
achte darauf das Dir bis zur Ratenvereinbarung keinerlei Säumniszuschläge
angerechnet werden