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Freiwillige Versicherung + rückwirkende Beitragszahlung
Verfasst: 09.07.2010, 10:24
von slyte
Hallo,
ich habe mein Studium im Januar beendet und bin deshalb ab dem Zeitpunkt nicht mehr familienversichert. Ich habe jetzt eine Pflichtversicherung abgeschlossen, für die ich seit dem 1.7 monatlich 140,53EUR zahle. Ich bin momentan auf arbeitssuche, habe also kein Einkommen und kann die geforderte Beitragsnachzahlung für den Zeitraum vom 15.1-30.6 in Höhe von 782EUR nicht auf einmal bezahlen. Eine Ratenzahlung von 10EUR will die Krankenkasse nicht akzeptieren, mehr kann ich aber ohne Einkommen nicht aufbringen. Sobald ich eine Tätigkeit aufnehme, würde ich auch die Raten erhöhen. Was soll ich den jetzt machen bzw. wie kann die Krankenkasse jetzt vorgehen?
mfg
slyte
Verfasst: 09.07.2010, 10:55
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
1. Kontopfändung durch öffentliche Mahnung(Keine Post kommt)!
2. Zoll, vollzugsbeamte,Gerichtsvollzieher
Haben sie sich freiwillig oder Pflicht versichert?
Haben sie eine gültige Versicherungskarte?
Bitte Name der KK wegen Vorgehensart?
Verfasst: 09.07.2010, 11:28
von jumpingpoint
Da Sie offensichtlich ab 01.07.2010 in der Lage sind, die Beiträge für die Versicherung zu zahlen, stellt sich zunächst die Frage, woher diese Einkünfte kommen. Diese Frage wird sich auch die Krankenkasse bei der Frage der Höhe der Ratenzahlung stellen. Dass diese keine Lust hat (782 EUR : 10 EUR Rate/Monat =) 79 Monate oder ca. 6,5 Jahre hinter den Beiträge herzulaufen, dürfte klar sein.
Im Zweifelsfall wird gemahnt und schließlich gepfändet. Hier gelten aber die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz und wo nichts ist, kann auch nichts gepfändet werden.
Sinnvoll ist es immer, ein ruhiges und sachliches Gespräch mit der Krankenkasse zu führen und die eigene Situation zu erklären. In der Regel arbeiten bei den Krankenkassen auch keine Unmenschen.
@OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Die Frage der freiwilligen oder Pflichtversicherung stellt sich nicht, da die Beitragseinstufung für eine freiwillige Krankenversicherung oder eine Pflichtversicherung nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V identisch ist.
Ebenso ist es völlig ohne Belang, ob eine Versichertenkarte vorliegt oder um welche Krankenkasse es hier geht.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 09.07.2010, 11:32
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Bei welcher Versicherung arbeiten sie denn?
Verfasst: 09.07.2010, 13:03
von Gast
jumpingpoint hat geschrieben:Da Sie offensichtlich ab 01.07.2010 in der Lage sind, die Beiträge für die Versicherung zu zahlen...
Sinnvoll ist es immer, ein ruhiges und sachliches Gespräch mit der Krankenkasse zu führen und die eigene Situation zu erklären. In der Regel arbeiten bei den Krankenkassen auch keine Unmenschen.
wie jumpingpoint schon schreibt, würde ich hier auf die KK zugehen und um Stundung bitten, mit dem Verweis, dass ab Zeitpunkt xy ein regelmäßiges Einkommen besteht und dann auch höhere Raten als 10 EUR gezahlt werden können. grundsätzlich versuchen KK Beitragsrückstände mit Ratenzahlung von 6 -12 Monaten abzuwickeln. und nicht zu vergessen: Sondertilgungen (also wenn doch mal mehr am Ende des Monats übrig ist) sind immer möglich.