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Ü 25, Haushaltsgemeinschaft
Verfasst: 09.07.2010, 09:54
von A. Wickert
Ich bin 25 geworden, war bisher in einer BG mit einem Elternteil, hatte einen 400 € Job und werde in 2 Monaten eine Ausbildung anfangen.
Nun bin ich aufgrund meines Einkommens, U-halt und 400 € Job, wohl nicht mehr "bedürftig" und musste bei der ARGE eine Verzichtserklärung unterschreiben. Auf meine Frage, was mit meiner Krankenkasse ist, sagte man mir, ich solle mich doch privat versichern.
Kann, muss ich das für die 2 Monate machen? Geht das überhaupt, dass ich von vornherein mich nur für 2 Monate privat versichern lasse?
Könnte ich auch für die 2 Monate zurück zur Familienversicherung?
Denn mit dem Beginn der Ausbildung will ich ja weiterhin bei der GKK bleiben...
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfen
Verfasst: 09.07.2010, 11:12
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Eine Privat Versicherung hat grundsätzlich eine Laufzeit von einen Jahr!
Ab den Zeitpunkt wo ihre letzte Versicherung endete sind sie einen ganzen Monat weiter versichert.
Durch die Ausbildung sind sie dann wieder pflichtversichert und müssen für Rückstände nix nachbezahlen, weil eine Pflichtversicherung erst ab den Tag gültig ist wo sie versichert werden, also nicht rückwirkend.
Lassen sie sich nicht auf telefonische Nachzahlungen ein.
Verfasst: 09.07.2010, 11:15
von jumpingpoint
Bei ALG 2 prüft die ARGE von sich aus, ob eine Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Altersgrenzen und übrigen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, damit so wenig Beiträge wie möglich gezahlt werden.
Ausgehend davon, dass bisher wohl keine Familienversicherung durchgeführt wurde (wäre auch nur bei Schul-/Berufsausbildung möglich), ist eine eigene Versicherung erforderlich. Zur Auswahl steht eine freiwillige Krankenversicherung bei der bisherigen Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherung. Die private Versicherung kann auch mit Beginn der Ausbildung und einer Pflichtversicherung "fristlos" gekündigt werden.
Eine Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus wäre nur bei Schul-/Berufsausbildung und abgeleistetem Wehr-/Zivildienst möglich und wäre dann sicher auch schon die ganze Zeit durchgeführt worden.
Mit freundlichen Grüßen
PS:
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Ab den Zeitpunkt wo ihre letzte Versicherung endete sind sie einen ganzen Monat weiter versichert.
Das gilt nur, wenn die Lücke zwischen 2 Versicherungszeiten nicht größer als 1 Monat ist! Ansonsten gilt § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB für die gesamte Lücke.
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Durch die Ausbildung sind sie dann wieder pflichtversichert und müssen für Rückstände nix nachbezahlen, weil eine Pflichtversicherung erst ab den Tag gültig ist wo sie versichert werden, also nicht rückwirkend.
Auch das ist falsch! Die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wird auch rückwirkend sowohl mit Leistungsanspruch wie auch mit Beitragszahlung durchgeführt. Das ist der große Unterschied zur privaten Versicherung.
Verfasst: 09.07.2010, 11:24
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Bei Privat versicherungen gibt es seit 1. Januar 2009 auch eine Versicherungspflich!
Verfasst: 09.07.2010, 11:28
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Ich wurde rückwirkend zum September 2009 durch das Arbeitsamt Pflicht versichert!
Warum wird seit denn nachweislich bei mir kein Geld mehr gefordert???????????????????????????????????????????????????
Verfasst: 09.07.2010, 11:33
von jumpingpoint
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Ich wurde rückwirkend zum September 2009 durch das Arbeitsamt Pflicht versichert!
Warum wird seit denn nachweislich bei mir kein Geld mehr gefordert???????????????????????????????????????????????????
Gehört zwar nicht in dieses Thema, aber wenn das Arbeitsamt eine Pflichtversicherung durchführt, zahlt das Arbeitsamt auch die Beiträge und dann muss der Versicherte auch keine Beiträge für diese Zeit zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 09.07.2010, 11:34
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
und was ist mit den Zeitraum Februar-juli 2009?
Verfasst: 09.07.2010, 12:59
von Gast
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:und was ist mit den Zeitraum Februar-juli 2009?
könnten wir das bitte in einem eigenen Thread diskutieren. hier geht es um das Anliegen von A. Wickert.
danke.
Verfasst: 10.07.2010, 06:09
von RHW
Hallo,
Ich bin 25 geworden, war bisher in einer BG mit einem Elternteil, hatte einen 400 € Job und werde in 2 Monaten eine Ausbildung anfangen.
Nun bin ich aufgrund meines Einkommens, U-halt und 400 € Job, wohl nicht mehr "bedürftig" und musste bei der ARGE eine Verzichtserklärung unterschreiben. Auf meine Frage, was mit meiner Krankenkasse ist, sagte man mir, ich solle mich doch privat versichern.
Kann, muss ich das für die 2 Monate machen? Geht das überhaupt, dass ich von vornherein mich nur für 2 Monate privat versichern lasse?
Könnte ich auch für die 2 Monate zurück zur Familienversicherung?
Denn mit dem Beginn der Ausbildung will ich ja weiterhin bei der GKK bleiben...
Eine Familienversicherun ist möglich, wenn ein Ehegatte existiert.
Wenn Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, kann die Familienversicherung über die Eltern um diesen Zeitraum über den 25. Geburtstag hinaus verlängert weren. Voraussetzung ist, dass zwischen Schul-/Studien-/Praktikumsende und Ausbildungsbeginn maximal 4 Monate liegen.
Wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist, ist eine freiwillige Versicherung möglich. Voraussetzung ist, dass man schon länger als 12 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war (selbst oder über Angehörige). Der Beitrag beträgt bei einem Einkommen unter 851 Euro 140 Euro monatlich (bei Teilmonaten entsprechend anteilig).
Gruß
RHW[/quote]
Verfasst: 10.07.2010, 09:28
von CiceroOWL
Mal eine dumme Frage studierst noch oder machst du eine Ausbildung, die unentgeltlich ist?
1.Solltest du dir keine KV leisten können , aufgrund deines eingenen Einkommens, gibt es die Möglichkeit einenn Beitragszuschuss in Höhe des freiwilligen Beitrages in der GKV vo nder ARGE zu beantragen.
2. Du müßtet eigentlich, oder deine Eltern, einen netten Brief von der Krankenkasse bekommen haben das deine Familienversicherung aufgrud der Vollendung des 25 Lebensjahres endet.
Verfasst: 10.07.2010, 10:29
von A. Wickert
Nein, ich habe keinerlei Hinweise von der KK bekommen.
Bis zu meiner Ausbildung habe ich vor allem in Teilzeit mit Jahresverträgen oder aber mit 400 €-Jobs unseren Haushalt etwas erleichtert.
War pures erfreuliches Glück, dass ich jetzt noch die Ausbildung angeboten bekommen habe. Ich bekomme dort normales Lehrlingsgehalt und der Ausbildungsvertrag ist auch schon unterschrieben.
Und diese freiwillige Versicherung ist nicht das gleiche wie eine private?
Entschuldigt, aber ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und mein Elternteil (Alleinerziehender) auch nicht.
Verfasst: 10.07.2010, 12:29
von RHW
Verfasst: 10.07.2010, 14:28
von CiceroOWL
Also du bist wirst 25 und bist in keiner schulischen pder beruflichen Ausbislung zur Zeit richtig ?
Also in die Familienversicherung des Elternsteils der gesetzlich krankenversichert ist kannst du bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres verbleiben wenn du dich in einer schulischen oder beruflichen ausbildung befindest, solltest du dies nicht sein, denz die Famileinversicherung kraft Gesetzes bei der Vollendung des 23 Lebensjahres.
Das heißt also du bist zur Zeit garnicht versichert. Da du aber ALG II bezogen hast oder beziehst wirst du denn rpckwirkend aufgrund des Bezuges von ALG II versicherungspflichtig, kuck dir deinen Leistungsbescheid an, der sagt wie du versichrt bist ,2 Seite. steht da meist.
Also das heißt kümmern und zwar stante pede bevor das Kind ganz mit dem Bade ausgeschüttet wird.
Verfasst: 10.07.2010, 15:03
von Gast
CiceroOWL hat geschrieben:Das heißt also du bist zur Zeit garnicht versichert. Da du aber ALG II bezogen hast oder beziehst wirst du denn rpckwirkend aufgrund des Bezuges von ALG II versicherungspflichtig, kuck dir deinen Leistungsbescheid an, der sagt wie du versichrt bist ,2 Seite. steht da meist
heißt für dich, wenn auf dem Bescheid familienversichert steht, eigentlich aber eine Pflichtversicherung jetzt im Nachgang begründet wird, du und/oder die Krankenkasse das auch der ARGE/dem Jobcenter das mitteilen müssen, damit auch rückwirkend die Beiträge vom Amt entsprechend gezahlt werden.
Verfasst: 10.07.2010, 15:09
von CiceroOWL
Richtig, ausserdem denke ich da immer noch an § 5 Abs. 1 Nr. 2a 2 Halbsatz, aber mal dringend, ganz dringend mit deiner Kasse reden, oder ist das eine Direktkasse?