Hallochen,
wenn ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichere, wann muss ich einen Einkommenssteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen???
Nur wenn ich selbständig bin ????
Freiwillige Krankenversicherung...Einkommenssteuerbescheid??
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn aus dem Steuerbescheid für die Beitragseinstufung relevante Informationen hervorgehen, ist er einzureichen:
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalvermögen
wenn der Ehegatte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist: die Ehegatteneinnahmen werden nach einem besonderen Berechnungsverfahren zugrunde gelegt (ggf. auch, wenn in diesem Fall ein Kind kostenlos familienversichert werden soll.)
Von der Krankenkasse nicht benötigte Angaben können vor der Einreichung geschwärzt werden.
Gruß
RHW
wenn aus dem Steuerbescheid für die Beitragseinstufung relevante Informationen hervorgehen, ist er einzureichen:
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalvermögen
wenn der Ehegatte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist: die Ehegatteneinnahmen werden nach einem besonderen Berechnungsverfahren zugrunde gelegt (ggf. auch, wenn in diesem Fall ein Kind kostenlos familienversichert werden soll.)
Von der Krankenkasse nicht benötigte Angaben können vor der Einreichung geschwärzt werden.
Gruß
RHW
hallo Bully, du Experte für Künstler,
Du musst Dir mal die Fragen von Jana123 ansehen, die sie bisher eingestellt hatte.
Sie ist nicht Künstler.
So wie in Erinnerung habe, hat sie eine private Rente und versucht darum zu kommen diese anzugeben.
Nochmals Jana123: immer ehrlich bleiben. Melde es bei deiner KK.
Du musst Dir mal die Fragen von Jana123 ansehen, die sie bisher eingestellt hatte.
Sie ist nicht Künstler.
So wie in Erinnerung habe, hat sie eine private Rente und versucht darum zu kommen diese anzugeben.
Nochmals Jana123: immer ehrlich bleiben. Melde es bei deiner KK.