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Kann nur der behandl. Orthopäde weiter krankschreiben?
Verfasst: 08.07.2010, 10:01
von Knolle
[/b]Hallo Leute, ich versuche mich kurz zufassen!
Verfasst: 08.07.2010, 21:12
von RHW
Hallo,
nachdem das Krankengeld erschöpft ist, werden weitere Arbeitsunfähigkeiten sehr genau betrachtet. Wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Rückenerkrankung weiter besteht, wird kein Krankengeld gezahlt, da es sich um den Hinzutritt einer weiteren Erkrankung handelt.
Im Zweifelsfall wird die Kasse den MDK einschalten.
Wenn die 3-Jahresfrist, innerhalb der für 78 Wochen Krankengeldanspruch besteht, abgelaufen ist, gilt § 48 Absatz 2 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html
Gruß
RHW