Welche KV bei Beginn der Selbständigkeit?
Moderator: Czauderna
Welche KV bei Beginn der Selbständigkeit?
Mein Mann wird diesen Monat einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und mit 49 Jahren in die Selbständigkeit gehen. Die kommenden Einnahmen sind derzeit nicht absehbar, werden aber anfänglich nicht allzu hoch sein. Derzeit ist er bei einer BKK pflichtversichert. Ich arbeite Vollzeit und bin ebenfalls pflichtversichert in einer Ersatzkasse.
Meine Frage:
Welche Versicherungsart ist die günstigste: PKV oder freiwillig versichert in der GKV oder kann er vielleicht anfänglich bei mir familienversichert werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
Meine Frage:
Welche Versicherungsart ist die günstigste: PKV oder freiwillig versichert in der GKV oder kann er vielleicht anfänglich bei mir familienversichert werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
Re: Welche KV bei Beginn der Selbständigkeit?
Eine Frage vorweg Selbständigkeit mit Fördermittel,Engelchen hat geschrieben:Mein Mann wird diesen Monat einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und mit 49 Jahren in die Selbständigkeit gehen. Die kommenden Einnahmen sind derzeit nicht absehbar, werden aber anfänglich nicht allzu hoch sein. Derzeit ist er bei einer BKK pflichtversichert. Ich arbeite Vollzeit und bin ebenfalls pflichtversichert in einer Ersatzkasse.
Meine Frage:
Welche Versicherungsart ist die günstigste: PKV oder freiwillig versichert in der GKV oder kann er vielleicht anfänglich bei mir familienversichert werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
und in welchem Bereich,
Tja, Familieversicherung wäre in der Startphase mit Sicherheit hilfreich,:)
geht aber nicht da das Arbeitsamt einen Existenzgründungszuschuss
gewährt hat, und das bedeutet immer eine hauptberufliche Tätigkeit.
Bei freiwillig versicherten Selbständigen ist außerdem die so genannte Mindestbeitragbemessungsgrundlage zu beachten. Diese beträgt derzeit 1.916,25 Euro (bei Existenzgründungszuschuss 1.277,50 Euro). Die Grenze besagt, dass auch Selbständige mit Einkommen darunter Krankenkassenbeiträge auf Grundlage dieses Betrags zahlen müssen.
Sollte es widererwartend nach auslaufen des Existenzgründungszuschuss
noch nicht richtig rundlaufen ist eventuell das Gesamteinkommen zu prüfen (Bedarfsgemeinschaft )
PKV oder freiwillig versichert in der GKV
hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie z.b. Vorerkrankungen
darum kann /möchte ich dazu nichts sagen.
geht aber nicht da das Arbeitsamt einen Existenzgründungszuschuss
gewährt hat, und das bedeutet immer eine hauptberufliche Tätigkeit.
Bei freiwillig versicherten Selbständigen ist außerdem die so genannte Mindestbeitragbemessungsgrundlage zu beachten. Diese beträgt derzeit 1.916,25 Euro (bei Existenzgründungszuschuss 1.277,50 Euro). Die Grenze besagt, dass auch Selbständige mit Einkommen darunter Krankenkassenbeiträge auf Grundlage dieses Betrags zahlen müssen.
Sollte es widererwartend nach auslaufen des Existenzgründungszuschuss
noch nicht richtig rundlaufen ist eventuell das Gesamteinkommen zu prüfen (Bedarfsgemeinschaft )
PKV oder freiwillig versichert in der GKV
hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie z.b. Vorerkrankungen
darum kann /möchte ich dazu nichts sagen.
Zuletzt geändert von Bully am 08.07.2010, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
interessant ist evtl. auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... herung.pdf
Vielleicht beim Vergleich GKV/PKV interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Vor einer Entscheidung sollte auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. versicherungsmakler) geführt werden.
Gruß
RHW
interessant ist evtl. auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... herung.pdf
Vielleicht beim Vergleich GKV/PKV interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Vor einer Entscheidung sollte auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. versicherungsmakler) geführt werden.
Gruß
RHW