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Welche Kündigungsfrist???

Verfasst: 07.07.2010, 18:11
von Jana123
Hallochen,

ich war bis 06/2009 familienversichert.
Von 07/2009 - 06/2010 pflichtversichert. (Ausbildung)
Ab 07/2010 bin ich freiwillig versichert.

ZU wann kann ich frühstens kündigen????

Verfasst: 07.07.2010, 18:14
von Sunnyboy
Hallo Jana,

aufgrund der 18-monatigen Bindefrist kannst du die Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Kasse frühestens zum 31.12.2010 kündigen.

Gruß

Verfasst: 07.07.2010, 18:21
von Jana123
Also zählt die Familienversicherung vorher nicht ????

Verfasst: 07.07.2010, 18:25
von soisses
Bin zwar nicht der Fachmann aber ich denke, dass du im Juli 2009 eine eigene Versicherung abgeschlossen hast und als eigenständiger Mensch dann erst mal 18 Monate Bindefrist hast.
Oder? Fachleute 8)

Verfasst: 07.07.2010, 18:30
von Jana123
ok. Danke euch.

Verfasst: 08.07.2010, 19:04
von RHW
Hallo,
wenn die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt wird, haben die allermeisten Krankenkassen eine Sonderregelung:
1) Die Mitgliedschaft wird zum Datum des Antragseingangs beendet
oder
2) Die Mitgliedschaft wird rückwirkend zum Beginn der Familienversicherung beendet

Ob die Krankenkasse 1 oder 2 anwendet, hängt von der jeweiligen Satzung ab.

Falls keine Sonderregelung gilt (sehr selten!!!), kann die Mitgliedschaft erst zum 31.12.2010 beendet werden.

Falls nicht 2 gilt, kann man evtl. aufgrund eines Beratungsfehlers einen Wiederstellungsanspruch geltend machen und die Stornierung der frewilligen Mitgliedschaft beantragen.

Gruß
RHW