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Krankengeldzahlung soll eingestellt werden ...

Verfasst: 07.07.2010, 14:00
von Frogster
Hallo zusammen ...

Ich bin neu hier und bräuchte Hilfe ... bzw. Ratschläge wie ich mich verhalten soll ... denn ich bin wortwörtlich mit den Nerven und meinem Wissen am Ende ...

Ich versuch mich mal in einer Kurzbeschreibung.

- AU seit 24.07.2009
- erste persönliche Begutachtung durch MDK am 02.11.2009
- tagesklinische Behandlung in der Psychatrie 27.01.10-16.04.10
auf Empfehlung des MDK
- 16.04.10 Entlassung aus der TK mit Empfehlung zur Reha
- Antrag zur Reha wurde schon in der Klinik gestellt
- diverse Anrufe durch meine Person und der Reha-Klinik bei der KK wegen Kostenübernahme der Reha sind erfolgslos geblieben
- 15.06.10 Schreiben der KK mit Termin zum MDK am 25.06.10
- 25.06.10 erneute Begutachtung durch MDK
Fragestellung des Auftraggebers (KK)
Positives/negatives Leistungsbild
Besteht eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit?
Sind Rehamassnahmen indiziert?

Beantwortung der Fragestellung des Auftraggebers (KK)
" Es besteht kein Leistungsbild. Bei weiterhin seit 11 Monaten bestehender Arbeitsunfähigkeit besteht eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit mit der Notwendigkeit einer beruflichen-medizinischen Rehabilitation im Wichern-Institut."

- Schreiben der KK vom 02.07.10 Zitat :
"Sehr geehrter Herr ....,
nach Prüfung ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass Sie wieder auf
allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Sie können leichte
Tätigkeiten ausführen. Wir können bis längstens 09.07.2010 Krankengeld zahlen.
Sollte ihr behandelnder Arzt der Aufassung sein, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt, benötigt der MDK eine hinreichende ärztliche Begründung mit Nennung der dafür maßgeblichen Befunde und Funktionsstörungen. Falls der MDK von ihrem Arzt innerhalb von 3 Werktagen keine Nachricht erhält, gehen wir davon aus, dass sich ihr Arzt der sozialmedizinischen Beurteilung des MDK anschliesst. Eine weiter Arbeistunfähigkeit über den 09.07.10 kann somit nicht anerkannt werden."


-> Ich frag mich welches Gutachten die da hatten, da ich mir mittlerweile 2 Kopien davon besorgt habe, eine von meinem Hausarzt und die andere von meinem Psychologen !!!!!!!!!!! Und in beiden steht das selbe wie oben drin !!!!!!!!!!

Heute am 07.07.2010 hatte ich dann im Wichern Institut ein Arztgespräch wegen dem Aufnahmeverfahren für die Reha ... und jetzt geht von dort aus nochmals ein Schreiben an die KK zwecks Kostenübernahme ...

Fazit :

Mein behandelnder Arzt, die TK, der MDK und der Arzt der Rehaeinrichtung halten mich alle für arbeitsunfähig ... nur meine KK, die AOK BW (Mannheim) hält mich für arbeitsfähig ...

Frage:
Was kann ich jetzt noch tun ?
Oder hat vllt jemand so ein ähnliches Problem gehabt und kann mir weitherlfen ??
Ich verzweifel an dieser Situation ...

Vielen Dank für´s lesen und helfen ...

LG
Frogster

Verfasst: 08.07.2010, 20:27
von RHW
Hallo,
ich würde den Auszahlschein morgen beim Arzt vorlegen, das Feld weiter arbeitsunfähig ankreuzen lassen, den Schein kopieren und zusammen mit dem formlosen Widerspruch gegen das Schreiben vom 02.07. nachweisbar der AOK zukommen lassen (Einschreiben sind teuer und dauern meist länger als normale Briefe). Entweder selber abgeben oder durch eine Vertrauensperson abgeben lassen (in beiden Fällen Kopie mit Eingangsstempel geben lassen). Im Brief ruhig einen Hinweis auf das Sozialministerium aufnehmen und kurze Frist von 7-10 Tagen setzen).
http://www.sozialministerium-bw.de/de/G ... 82131.html

Wenn bis dahin keine Reaktion erfolgt ist, Ministerium als Aufsichtsbehörde einschalten.

Gruß
RHW