Seite 1 von 2
Wem macht die IKK Südwest auch nur Ärger?
Verfasst: 07.07.2010, 11:45
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Vom Vorstandschef kam per Post mir würden 100 Euro Prämienrückzahlung zustehen, bezahlt wurde nur die Hälfte bis heute!
Den Befreiungsausweis denn ich von Anfang an bekam, wird mir seit Januar 2009 bis heute verweigert!
Obwohl die Versicherung Schulden bei mir hat, wurde einfach mein Konto gepfändet ohne Post-Vorankündigung!
Versicherungsbescheinigung und Kontoauszug von Anfang an werden bis heute verweigert!
Ich bin chronisch Krank und kann nicht mal zum Arzt gehen.
Vielen Dank!
Verfasst: 07.07.2010, 12:09
von Bo_
Also, wenn die 50 Euro plus hast, aber noch Beitragsschulden -> dann werden die 50 Euro mit deinen Schulden verrechnet. Entweder hast du dann plus minus NULL oder du hast immer noch Schulden.
Verfasst: 07.07.2010, 12:17
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Die Versicherung verweigert die Verrechnung!
Ohne Kontauszug und Versicherungsbescheinigung kann ich nix sagen zu angeblichen Beitragsrückständen
Re: Wem macht die IKK Südwest auch nur Ärger?
Verfasst: 07.07.2010, 12:41
von jumpingpoint
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Den Befreiungsausweis denn ich von Anfang an bekam, wird mir seit Januar 2009 bis heute verweigert!
Befreiungsausweise werden entweder am Anfang eines Jahres für das betreffende Jahr (bei sogenannter Vorauszahlung) oder beim Erreichen der Belastungsgrenze in einem Jahr für die restliche Zeit dieses Jahres ausgestellt. Für zurückliegende Jahre erfolgt ggf. eine Erstattung der zuviel geleisteten Zuzahlungen.
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Obwohl die Versicherung Schulden bei mir hat, wurde einfach mein Konto gepfändet ohne Post-Vorankündigung!
Welche Schulden hat die Versicherung? Ohne Grund kann auch kein Konto gepfändet werden.
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Versicherungsbescheinigung und Kontoauszug von Anfang an werden bis heute verweigert!
Mit welcher Begründung?
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Ich bin chronisch Krank und kann nicht mal zum Arzt gehen.
Auch bei Beitragsrückständen können Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind, weiter in Anspruch genommen werden.
Mehr und ausführlichere Infos wären auf jeden Fall für konkretere Hilfe sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 07.07.2010, 15:16
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Nachweislich habe ich den Befreiungsausweis ohne Vorauszahlung im Voraus von Anfang an bekommen!
Verfasst: 07.07.2010, 16:40
von GerneKrankenVersichert
OPFER-DER-IKK-SÜDWEST hat geschrieben:Nachweislich habe ich den Befreiungsausweis ohne Vorauszahlung im Voraus von Anfang an bekommen!
Was heißt "von Anfang an"? Kann es sein, dass du die Vorauszahlung aus welchen Gründen auch immer in den Vorjahren nicht gezahlt hast und es darum geht?
Oder zahlst du deine Beiträge selbst und es geht tatsächlich um die Beitragszahlung?
Ziemlich verworren das Ganze, ohne weitere Infos vermag ich nicht zu beurteilen, ob du ein Opfer bist oder nicht.
Verfasst: 07.07.2010, 16:42
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Da ich kein Einkommen habe, wurde ich im Voraus(Ohne Vorauszahlung befreit)
Verfasst: 07.07.2010, 16:58
von GerneKrankenVersichert
Sehr kulant von den Kollegen. Denn "kein Einkommen" gibt es eigentlich nicht. Auch Sachbezüge sind Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Wie sieht es denn dann mit der Beitragszahlung aus deinem nicht vorhandenen Einkommen aus? Doch Beitragsrückstände?
Verfasst: 07.07.2010, 17:03
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Da ich auf schrirtliche Wiedersprücher immer nur die selbe Antwort
erhielt: Rufen sie zurück, wie oben schon beschrieben wird mir mit Absicht der Kontouszug und eine Versicherungsbescheinigung verweigert,daher weis ich auch nicht was das ganze soll!
Verfasst: 07.07.2010, 17:06
von GerneKrankenVersichert
Ich weiß so langsam auch nicht mehr, was das soll. Zahlst du die Beiträge? Wenn ja, aus welchem Einkommen? Oder zahlt jemand anderes die Beiträge? Dann sieht es mit der Belastungsgrenze wieder anders aus. Scheint ein mehrschichtiges Problem zu sein, das sich hier nicht lösen lässt. Zumindest nicht ohne weitere Infos, die auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht kommen.
Verfasst: 07.07.2010, 17:17
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Meine Mutter zahlt die Beiträge
Verfasst: 07.07.2010, 17:21
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
Welche Belastungsgrenze für den Befreiungsausweis?
Verfasst: 07.07.2010, 18:32
von soisses
Dadurch, dass eine Frage zweimal einstellt wird, wird sie nicht unbedingt klarer
Wie lautet eigentlich die Frage
Mit den Angaben die hier gemacht werden können höchstens die KollegInnen etwas anfangen die eine Kristallkugel im Schreibtisch haben
Sag mir, wie ich dich erreichen kann und das Phänomen wird geklärt.
Gruß
Thomas
Verfasst: 08.07.2010, 17:58
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
"Im Forum Erfahrungsbericht zu einzelnen Krankenkassen:Arzt hat Probleme mit IKK-Patienten?
"
Konnte mir vieles erklären Vielen Dank!
Wenn man bei einer Kontopfändung öffentlich mahnt(Ohne Postmahnung) ist das erlaubt?
Wie lange darf die Antwort bei einen Wiederspruch dauern?
Ist bei Wiedersprüchen die Antwort erlaubt:Bitte rufen sie zurück?
Mir wurde gesagt Wiedersprüche dürften nur schriftlich beantwortet werden stimmt das?
Verfasst: 09.07.2010, 11:45
von OPFER-DER-IKK-SÜDWEST
bitte noch um die Antworten??????????????????????????????????