Ab wann in die PKV - gilt Grenze kalenderjährlich?
Moderator: Czauderna
Ab wann in die PKV - gilt Grenze kalenderjährlich?
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zum Wechsel in die PKV (habe bereits die Suchfunktion bedient, konnte aber nichts finden).
Ich spiele mit dem Gedanken, in die PKV zu wechseln. Meine Frage ist jetzt, ab wann das möglich ist. Ich weiss, dass man über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss gehaltstechnisch. Tue ich. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob diese kalenderjährlich gilt oder nicht.
Konkret heisst dies: ich bin seit 01.11.2007 über der Grenze, sprich zum 01.11.2010 verdiene ich 3 Jahre über der besagten Grenze. Kann ich mich dann zum 01.11.2010 privat versichern oder geht dies erst ab 01.01.11? (ist jetzt nicht so dramatisch, die 2 Monate hin oder her, aber mich interessiert es).
Danke vorab für jegliches Feedback.
Grüsse,
pezi
ich habe eine Frage zum Wechsel in die PKV (habe bereits die Suchfunktion bedient, konnte aber nichts finden).
Ich spiele mit dem Gedanken, in die PKV zu wechseln. Meine Frage ist jetzt, ab wann das möglich ist. Ich weiss, dass man über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss gehaltstechnisch. Tue ich. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob diese kalenderjährlich gilt oder nicht.
Konkret heisst dies: ich bin seit 01.11.2007 über der Grenze, sprich zum 01.11.2010 verdiene ich 3 Jahre über der besagten Grenze. Kann ich mich dann zum 01.11.2010 privat versichern oder geht dies erst ab 01.01.11? (ist jetzt nicht so dramatisch, die 2 Monate hin oder her, aber mich interessiert es).
Danke vorab für jegliches Feedback.
Grüsse,
pezi
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.
§ 6 Abs. 4 SGB V
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des 3. Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Bedeutet also, dass die Versicherungspflicht am 31.12.2010 endet, wenn das Entgelt auch die Grenze für 2011 übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.
§ 6 Abs. 4 SGB V
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des 3. Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Bedeutet also, dass die Versicherungspflicht am 31.12.2010 endet, wenn das Entgelt auch die Grenze für 2011 übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wichtig ist vielleicht noch, dass nur das Grundgehalt (ohne Überstunden) maßgebend ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit dazzugerechnet, wenn sie fest einplanbar sind. Familienzuschläge und steuerfreie Zuschläge werden nicht berücksichtigt.
Vielleicht interessant beim Vergleich GKV/PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Interessant kann auch der Tätigkeitsbericht des "Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung" sein. Dort sind auch häufige Beschwerdegründe aufgelistet. Wenn man vorher informiert ist, kann man vielleicht einige Punkte davon vermeiden.
Sinnvoll ist auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler). Teilweise bietet die GKV auch eine genauere *** des PKV-Vertragsangebotes an (teilweise hat die Krankenkasse auch PKV-Vergleichssoftware).
Gruß
RHW
wichtig ist vielleicht noch, dass nur das Grundgehalt (ohne Überstunden) maßgebend ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit dazzugerechnet, wenn sie fest einplanbar sind. Familienzuschläge und steuerfreie Zuschläge werden nicht berücksichtigt.
Vielleicht interessant beim Vergleich GKV/PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Interessant kann auch der Tätigkeitsbericht des "Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung" sein. Dort sind auch häufige Beschwerdegründe aufgelistet. Wenn man vorher informiert ist, kann man vielleicht einige Punkte davon vermeiden.
Sinnvoll ist auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler). Teilweise bietet die GKV auch eine genauere *** des PKV-Vertragsangebotes an (teilweise hat die Krankenkasse auch PKV-Vergleichssoftware).
Gruß
RHW
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Versicherungpflichtgrenze eine Jahresgrenze ist
das bedeutet, wenn das Entgelt von Januar bis Oktober 3500 € betrug, im November eine Gehaltssteigerung auf 4000 € war, sieht die Rechnung so aus:
Jahresentgelt 2007: 43.000 € (10 * 3500 € + 2 x 4000 €)
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007: 47.700 €
dann zählt das Jahr 2007 nich mit, und du musst bis 2012 warten, obwohl du ab 11/2007 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hast
also: nochmals genau nachschauen und nachrechnen - im Zweifelsfall bei Personalabteilung fragen
Gruß Lady Butterfly
das bedeutet, wenn das Entgelt von Januar bis Oktober 3500 € betrug, im November eine Gehaltssteigerung auf 4000 € war, sieht die Rechnung so aus:
Jahresentgelt 2007: 43.000 € (10 * 3500 € + 2 x 4000 €)
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007: 47.700 €
dann zählt das Jahr 2007 nich mit, und du musst bis 2012 warten, obwohl du ab 11/2007 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hast
also: nochmals genau nachschauen und nachrechnen - im Zweifelsfall bei Personalabteilung fragen
Gruß Lady Butterfly
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Da hast du dich glaube ich etwas verrechnet: Laut Vorgabe wird in den Jahren 2008, 2009 und 2010 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, sodass nach § 6 Abs. 4 SGB V (Ablauf des 3. Kalenderjahres) die Versicherungspflicht am 31.12.2010 endet.dann zählt das Jahr 2007 nich mit, und du musst bis 2012 warten, obwohl du ab 11/2007 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hast
Mit freundlichen Grüßen
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