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Krankenversicherung bei Schulden + Notfallsituation

Verfasst: 05.07.2010, 22:30
von tom84
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir im folgenden Sachverhalt weiterhelfen:

Ein sehr guter Freund hat in den letzten 6 Monaten keine Krankenkassenbeiträge gezahlt, weshalb hohe Forderungen entstanden sind. Er ist schwer drogenabhängig (Cannabis) und will Mitte des Monats einen Termin in einer stationären Therapieeinrichtung wahrnehmen, muss hierfür jedoch gesetzlich krankenversichert sein.

Seine aktuelle Versicherung bietet zurzeit nur Versicherungsleistungen in Notfällen an, solange die die Forderungen nicht beglichen sind. Laut der Versicherung werden Leistungen auf stationäre Behandlung aktuell nicht gedeckt.

Der Hintergrund meines Beitrags ist, dass die betroffene Person nach mehrjähriger Abhängigkeit nun bereit ist Hilfe in Form einer stationären Behandlung zu suchen, dies jedoch aufgrund seiner Verbindlichkeiten nicht tun kann.

Meine Fragen:
Welche Möglichkeiten hat man im vorliegenden Fall noch, um das Therapieprogramm wahrzunehmen?
Besteht die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln und die Forderungen auf Raten zurückzuzahlen?
Wohin kann man sich mit derart Versicherungsproblemen wenden?

Ich bitte um Antworten zum Sachverhalt und nicht um Wertungen zur betroffenen Person.

Mit freundlichen Grüßen
Tom84

Verfasst: 06.07.2010, 17:59
von RHW
Hallo,
die Einzelheitem zum Ruhen der Leistungen bei Beitragsrückstand sind hier beschrieben:
http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... ovelle.pdf
Der Weg wird aber sehr wahrscheinlich langwierig und mühsam und es ist nicht sicher wie es ausgeht.

Gibt es sonst einen Anspruch auf Familienversicherung (über Eltern bis 23 oder evtl. 26 oder Ehegatten)? Oder bestehen Ansprüche über die Rentenversicherung? Die Rehamaßnahme (nicht Entgiftung im Krankenhaus) wird in bestimmten Fällen von der Rentenversicherung bezahlt (evtl. auch über die Rentenversicherung eines Elternteils). Wenn einer dieser Varianten möglich ist, kommt man wahrscheinlich schneller zum Ziel.

Vielleicht hilfreich:
http://www.sucht.de/vereinbarung-abhaen ... ungen.html

Gruß
RHW