Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es eine neue Regelung für das Krankenhaustagegeld (10 €) gibt?!
Bin seit drei Jahren wegen einer Augenerkrankung immer mal wieder in einer Augenklinik und erhalte dort in teilstationärer Behandlung Spritzen ins Auge. Seit diesem Jahr verlangt die Krankenkasse plötzlich für jeden Tag dieses Krankenhaustagegeld. Meine Anfrage brachte mich auch nicht wirklich weiter! Ich bekam nur zu hören, dass es seit längerem eine neue Regelung geben soll. Obwohl ich im letzten Jahr auch nichts zuzahlen mußte!
Kann mir jemand etwas konkretes dazu sagen? Danke im Voraus!!
Gruß Elly
Krankenhaustagegeld bei teilstationärer Behandlung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
§ 39 Abs. 4 SGB V
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei teilstationärer (, vor- und nachstationärer sowie ambulanter) Krankenhausbehandlung.
Eine "neue Regelung" ist mir nicht bekannt und konnte ich auf die Schnelle auch nicht finden. Also am besten noch mal genau erklären lassen. Evtl. wird der Krankenhausaufenthalt nicht mehr als teilstationäre Behandlung gewertet.
Mit freundlichen Grüßen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei teilstationärer (, vor- und nachstationärer sowie ambulanter) Krankenhausbehandlung.
Eine "neue Regelung" ist mir nicht bekannt und konnte ich auf die Schnelle auch nicht finden. Also am besten noch mal genau erklären lassen. Evtl. wird der Krankenhausaufenthalt nicht mehr als teilstationäre Behandlung gewertet.
Mit freundlichen Grüßen