Ärger / Nachzahlung / ABER Widerspruch (BKK) auch Gewerbe..?
Verfasst: 03.07.2010, 19:47
2004 fiel ich raus aus der Krankenversicherung ... bzw. jene schrieb mir, das nunmehr keine Bestünde... Gut, war ja doch jung und überlegte ...
2005 machte ich mich Selbständig - vielmehr meldete ich ein Gewerbe an und versuchte mein Glück - Hartz wollte ich ganz bestimmt nicht und dank Partner (Zusammenlebend, aber ledig) bestand schließlich keine Not, auch weil Kind beim Vater versichert wurde !
Leider verlief das Gewerbe aber nicht nach Vorstellung und ich behielt nur einen treuen Kunden, welchen ich seither 14 Tägig aufsuchte um für 3 Stunden dort zu putzen... demnach fielen keine Steuern an, es war quasi ein Taschengeld...
Leider war man aber nicht versichert. Auf Dauer ist es nicht gut. Sicher kam dann auch das Gesetz, doch gefragt hatte auch niemand jemals .. ein Geheimnis aus der Nicht-Versicherung machte ich nie ... wohl fühlt ich mich bestimmt nicht, doch ich wusste, leisten kannst du es dir auch nicht : (
Letztes Jahr suchte ich nun das Arbeitsamt auf und beantragte ... natürlich wollten sie zur Bearbeitung eine Krankenversicherung sehn - also habe ich mich an die zuletzt (mir im Jahr 2004 gekündigte KV) gewendet, welche mich "beriet" ... sie versicherten mich nun und das auch/sogar Rückwirkend zuzüglich jeglicher Säumniszuschläge wegen Nicht-Zahlung, wobei "nobody" etwas zahlen hätte können, wovon "er" nichts ahnte^^ ....veräppelt fühlt ich mich und legte Widerspruch ein ... vom A-Amt erhielt ich auch eine Abfuhr, wegen Lebensgemeinschaft. Der Widerspruch wurde von der KV akzeptiert, auch anfänglich bearbeitet, aber das Ergebnis ist bislang offen... der Widerspruch war nun im Sept. 2009 - nun wollten sie Vollstrecken, hab ja bislang NICHTS bezahlt (war auch NIE beim Arzt, also weder Rückwirkend noch Zukünftig - auch wenn es mir mittlerweile doch recht schlecht ergeht) Naja dank diverser Telefonate wird dann tatsache mein Widerspruch wieder bearbeitet (statt Zwangszuvollstrecken) ... doch wie sollt ich bittschön auch von meinen 80,- € / Monat eine KV mit 136,50 € begleichen !??
Tolle Gesetze ;( ... meine Frage(n) nun:
1. sollt ich eine Untätigkeitsklage einleiten ?
2. einen Widerspruch ("vorsorglich") auf die Zwangsvollstreckung aussprechen (auch wenn sie nun scheinbar nun doch erstmal den Widerspruch bearbeiten (wollen))
Ich hoffe, das ich nichts wichtiges vergaß und freue mich über jede auch noch so geringe Info oder Auskunft, da ich gern mal wieder ein wenig durchschlafen würde können wollen/dürfen. P.S.: meine Kündigung, welche ich vorsorglich bei der Erhöhung anfänglich des Jahres aussprach, scheint auch akzeptiert, zum Mai 2010, wobei im "Kleintext" (-gedruckten) dort vermerkt ist, das sie erst Gültigkeit erlange, wenn eine neue Bestünde !?????? Ich würde wirklich gern mal wieder auch zum Arzt, um sicher zu gehen, das ich nicht erkrankt bin - ist das (nicht) elendig!?!
2005 machte ich mich Selbständig - vielmehr meldete ich ein Gewerbe an und versuchte mein Glück - Hartz wollte ich ganz bestimmt nicht und dank Partner (Zusammenlebend, aber ledig) bestand schließlich keine Not, auch weil Kind beim Vater versichert wurde !
Leider verlief das Gewerbe aber nicht nach Vorstellung und ich behielt nur einen treuen Kunden, welchen ich seither 14 Tägig aufsuchte um für 3 Stunden dort zu putzen... demnach fielen keine Steuern an, es war quasi ein Taschengeld...
Leider war man aber nicht versichert. Auf Dauer ist es nicht gut. Sicher kam dann auch das Gesetz, doch gefragt hatte auch niemand jemals .. ein Geheimnis aus der Nicht-Versicherung machte ich nie ... wohl fühlt ich mich bestimmt nicht, doch ich wusste, leisten kannst du es dir auch nicht : (
Letztes Jahr suchte ich nun das Arbeitsamt auf und beantragte ... natürlich wollten sie zur Bearbeitung eine Krankenversicherung sehn - also habe ich mich an die zuletzt (mir im Jahr 2004 gekündigte KV) gewendet, welche mich "beriet" ... sie versicherten mich nun und das auch/sogar Rückwirkend zuzüglich jeglicher Säumniszuschläge wegen Nicht-Zahlung, wobei "nobody" etwas zahlen hätte können, wovon "er" nichts ahnte^^ ....veräppelt fühlt ich mich und legte Widerspruch ein ... vom A-Amt erhielt ich auch eine Abfuhr, wegen Lebensgemeinschaft. Der Widerspruch wurde von der KV akzeptiert, auch anfänglich bearbeitet, aber das Ergebnis ist bislang offen... der Widerspruch war nun im Sept. 2009 - nun wollten sie Vollstrecken, hab ja bislang NICHTS bezahlt (war auch NIE beim Arzt, also weder Rückwirkend noch Zukünftig - auch wenn es mir mittlerweile doch recht schlecht ergeht) Naja dank diverser Telefonate wird dann tatsache mein Widerspruch wieder bearbeitet (statt Zwangszuvollstrecken) ... doch wie sollt ich bittschön auch von meinen 80,- € / Monat eine KV mit 136,50 € begleichen !??
Tolle Gesetze ;( ... meine Frage(n) nun:
1. sollt ich eine Untätigkeitsklage einleiten ?
2. einen Widerspruch ("vorsorglich") auf die Zwangsvollstreckung aussprechen (auch wenn sie nun scheinbar nun doch erstmal den Widerspruch bearbeiten (wollen))
Ich hoffe, das ich nichts wichtiges vergaß und freue mich über jede auch noch so geringe Info oder Auskunft, da ich gern mal wieder ein wenig durchschlafen würde können wollen/dürfen. P.S.: meine Kündigung, welche ich vorsorglich bei der Erhöhung anfänglich des Jahres aussprach, scheint auch akzeptiert, zum Mai 2010, wobei im "Kleintext" (-gedruckten) dort vermerkt ist, das sie erst Gültigkeit erlange, wenn eine neue Bestünde !?????? Ich würde wirklich gern mal wieder auch zum Arzt, um sicher zu gehen, das ich nicht erkrankt bin - ist das (nicht) elendig!?!