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krankenkassenwechsel
Verfasst: 02.07.2010, 13:38
von megi01
Ich habe die Krankenkasse gewechselt, da ein Zusatzbeitrag fällig war. Jetzt muss ich bei der neuen Krankenkasse 100 Euro mehr bezahlen-ohne Zusatzbeitrag! Wie kann das denn sein? Das war ein Schock!!Ich bin freiwillig versichert. Wer kann mir weiterhelfen?
Verfasst: 02.07.2010, 13:44
von Czauderna
Hallo,
ohne weitere Informationen kann man dir hier leider nicht weiterhelfen.
Wie warst du bei deiner alten Kasse versichert - bitte nicht nur ggf. "freiwillig" schreiben sondern auch hier etwas genauere Angaben machen.
Wegen 8,00 € (??) gekündigt und dann 100,00 € mehr - das ist schon hart.
Gruss
Czauderna
Krankenkassenwechsel
Verfasst: 02.07.2010, 15:16
von megi01
Hallo!
Ich wollte nicht ins Detail gehen, weil das ziemlich umfangreich und kompliziert ist. Ich bin Hausfrau ohne eigenes Einkommen. Also zählt das Einkommen des Ehemannes. Dieser ist Polizeibeamter und hat Freie Heilfürsorge. Es sind noch 2 Kinder im Haushalt, wobei das eine studiert und privat versichert (30%)ist. Bei der neuen Krankenkasse wird für das studierende Kind kein Freibetrag angerechnet, wodurch ein höheres Einkommen für die Berechnung zugrunde gelegt wird.
Alle Krankenkassen haben aber doch dieselben Vorschriften durch den Spitzenverband GK und das Sozialgesetz!?
Trotz Widerspruchs ist ein Freibetrag für das 2.Kind abgelehnt worden.
Auch wird mir abgesprochen, dass ich beihilfeberechtigt bin, nein ich sei Angehöriger einer beihilfeberechtigten Person, was eine Rolle bei der Berechnung der Pflegeversicherung spielt. Ich sehe da keinen Unterschied: ich,als Ehefrau habe Anrecht auf Beihilfe, also bin ich beihilfeberechtigt.
Da weiß ich jetzt auch nicht mehr weiter. Wer könnte da für Klarheit sorgen?
Verfasst: 02.07.2010, 15:29
von megi01
Als Zusatz: der Zusatzbeitrag war 17,..Euro. 186 Euro alter Beitrag, 297 neuer Beitrag (inkl.Pflegevers.). Ich hatte mich telefonisch nach der Höhe des Beitrags erkundigt, meine Daten übermittelt und das Ergebnis lautete: Sie müssen einen Beitrag von 196,..Euro bezahlen. Daraufhin habe ich den Antrag ausgefüllt und weggeschickt. Dann 6 Wochen später die erste Rechnung:297 Euro------------------Aua!!
Verfasst: 02.07.2010, 19:09
von heinrich
sind es gemeinsame Kinder von Ihnen und Ihrem Ehemann.
wie alt sind die Kinder. welches Einkommen haben die Kinder. was machen sie beruflich. WIE SIND BEIDE Kinder versichert.
warum ist das eine Kind privat versichert (dies könnte schon ein Grund sein. Denn in der Regelung steht, dass nur für familienversicherte Kinder ein Freibetrag abgezogen werden kann).
Oder aber für nicht gesetzlich familienversicherte, wenn NUR und ausschließlich wegen der Höhe der Einnahmen des nicht gesetzlichen versicherten Mannes (über 49950) die Familienversicherung ausgeschlossen ist.
Ich hatte auch letzt so ein Fall zu beurteilen. Die Leute wollte aber unbedingt, dass das Kind privat versichert bliebe. Ok.
Ich wollte den Leuten aber gönnen, das auch für dieses Kind der Freibetrag abgezogen wird.
Was tun: das Kind wurde trotzdem gesetzlich familienversichert.
Denn die private Versicherung ist kein Hinderungsgrund für eine Familienversicherung, wenn sonst keine Hinderungsgründe bestehen (Alter oder Einkommen oder selbstständige Tätigkeit).
Die Leistungen wollten die Leute für das Kind aber NUR aus der privaten Versicherung beziehen. Ist ja auch kein Problem.
wie hoch ist das Brutto Ihres Mannes im Monat
wie hoch sind seine Brutto-Sonderzahlungen '
haben Sie selbst Einnahmen, falls ja welche und wie hoch
wenn Sie meine Fragen präzise beantworten, dann kann ich den Beitrag auch präzise berechnen.
Übrigens (und das hat auch die vorige KK sicher so gemacht)
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 % für Personen mit einem oder mehr Kinder.
Ihr Beihilfeanspruch ist ein so genannter abgeleiteter Beihilfeanspruch. Er rechtfertigt nicht den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu nehmen.
Nur für Beamte die selbst in der gesetzlichen KK versichert sind (kommt nicht oft vor, da meist privat) und einen originären (so heißt dies) Beihilfeanspruch haben, für die gilt der HALBE Beitragssatz zur Pflege , also 0,975 %.
Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge spielt Ihr etwaiger Beihilfeanspruch üüüüberhaupt keine Rolle.
Verfasst: 03.07.2010, 15:11
von RHW
Hallo,
zwei kleine Ergänzungen:
- die Berücksichtigung der Kinder wurde zum 01.01.2010 vom Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich geändert. Bei der bisherigen Krankenkasse wäre die Änderung wahrscheinlich bei der nächsten Einkommensüberprüfung geändert worden.
Seite 3: Stichwort Ehegatte
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... _12521.pdf
- Ein abgeleiteter Beihilfeanspruch ist ganz einfach daran zu erkennen, das die Unterschrift des Angehörigen bei der Beihilfestelle gar nichts bedeutet. Es werden nur Anträge mit der Unterschrift des Beamten, Soldaten, Pensionärs etc. bearbeitet und auf dessen Konto erstattet. Nur Hinterbliebene erhalten als Angehörige selber Beihilfe (da hoffen wir aber, dass das nicht eintritt!).
Gruß
RHW