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Ausgesteuert wegen 78Wochenfrist

Verfasst: 25.06.2010, 12:14
von reggi42
Hallo an alle die mir, hoffentlich, helfen können :(

Mir wurde schriftlich von der KK mitgeteilt, dass ich ab 15.08.2010 kein Krankengeld mehr beziehen kann, da die 78 Wochenfrist ausgelaufen sei.

Nun meine Frage:
Ich war vom 24.10.2007 bis einschließlich 30.09.2008 wegen einer Krebserkrankung krankgeschrieben und bezog nach den den 6 wochen Krankengeld. Ab 01.10.2008 bis 30.03.2009 war ich dann arbeitslos. Ich habe am 01.04.2009 dann einen neuen Arbeitsplatz bekommen, der mir aber auch gleich wieder einen leichten Bandscheibenvorfall einbrachte. Deswegen war ich aber nicht krankgeschrieben. Auch war ich noch während der Pobezeit in Reha, was mein Arbeitgeber aber schon bei der Einstellung wusste, aber wie gesagt, ich war bis dahin nicht mehr krankgeschrieben.
Wie dem auch sei, ich verlor meinen Job Aufgrund der Bandscheibe (Metzgerei), war also wieder arbeitslos ab 01.10.2009 .
Da bei mir die Schmerzen bezüglich Rücken nicht besser wurden und ich auch immer größere Schmerzen bekam, stellte man bei mir irgendwann eine beidseitige Hüftkopfnekrose fest, die auch demnächst operiert wird, zumindest mal eine Seite. Also lies ich mich während Arbeitslosigkeit krankschreiben. Beziehe nun wieder seit 05.03.2010 Krankengeld.
Dann kam das Schreiben der Kk mit der Begründung:
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet am 15.08.2010. Mit diesem Tag haben sie die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren erreicht. Die 78 Wochenfrist gilt auch dann, wenn während der 3 Jahre eine weitere Krankheit hinzugekommen ist. Zeiten, in denen ihr Arbeitgeber das Entgeld weitergezahlt hat, werden mitangerechnet.

bin nun etwas ratlos ob das auch wirklich so zutrifft, muß ich zum Anwalt, oder aufs Arbeitsamt????

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
:shock:

Verfasst: 25.06.2010, 14:02
von Aha
kurz gesagt, es scheint korrekt zu sein. Habs nicht auf den Tag genau gerechnet, aber die Anrechnung scheint in Ordnung, wenn zwischen den AU-Zeiten ein Zusammenhang besteht... Also, zu Arbeitsamt....

Verfasst: 25.06.2010, 14:36
von yerry
Die Entscheidung ist, wie Aha bereits sagte, so richtig. Verlaufen zwei Arbeitsunfähigkeiten parallel, so werden beide Ansprüche zusammengeworfen. Man hat also nicht mehr 78 Wochen für Krankheit A und 78 Wochen für Krankheit B, sondern nur noch 78 Wochen für Krankheit A+B. Eine Überschneidung von 1 Tag reicht bereits.

Da es heißt, man hat 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld, werden natürlich auch die Entgeltfortzahlungszeiten angerechnet. Man hat nämlich am Folgetag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit schon Anspruch auf Krankengeld. Dass wegen der Entgeltfortzahlung der Anspruch ruht, spielt dabei keine Rolle.

Verfasst: 25.06.2010, 15:39
von GerneKrankenVersichert
Leute, seid ihr vom Fach? Habt ihr euch die Beschreibung richtig durchgelesen? Ich sehe das so:

Krebserkrankung- Anspruch auf KG: 24.10.2007 - 30.09.2008 ca. 340 Tage

arbeitsfähig vom 01.10.2008 - Januar 2010 (in dieser Zeit noch 3 Wochen Anspruch auf KG wegen der Reha, ich vermute, Nachsorge aufgrund der Krebserkrankung?) = 21 Tage

Hüftnekrose - Anspruch auf KG ab? ca. 20.01.2010 - 15.08.2010 ca 200 Tage

Würde bedeuten, dass die Krankenkasse, um auf die Höchstanspruchsdauer von 546 Tagen zu kommen, beide Erkrankungen voll anrechnet. Ich vermute mal, dass die Krebserkrankung keine Arbeitsunfähigkeit mehr verursacht. Jedoch bei der DRG-Abrechnung der OP als Nebendiagnose aufgetaucht ist. Und schwupps ist sie im Computer.

Ich würde mal bei der Krankenkasse darauf hinweisen (wenn es denn so ist), dass wegen der Krebserkrankung bereits seit dem 01.10.2008 keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und wie sie dazu kommen, diese Zeiten auf die jetzige Arbeitsunfähigkeit anzurechnen. Wenn keine Einigung zu erzielen ist, hilft nur ein förmlicher Widerspruch, am besten mit ärztlichem Attest, dass seit dem 01.10.2008 keine Arbeitsunfähigkeit mehr wegen der Krebserkrankung besteht.

Verfasst: 25.06.2010, 16:22
von Aha
Sorry, GerneKrankenVersichert hat natürlich recht. Ich hatte nicht beachtet, dass es sich hier um 2 nicht zusammenhängende, also auch nicht zusammenzurechnende Erkrankungen handelt. Sollte die erste Erkrankung nicht mehr Au bedingen, darf die Anrechnung auf die 546 Tage nicht erfolgen. Also mal nachfragen, wie es zur Anrechnung kam.
Gut das immer mal jemand aufpasst.....sorry, :roll:

Verfasst: 28.06.2010, 09:35
von reggi42
Hallo an alle, die mir so nett geantwortet haben,
mir hat eine Bekannte das Gleiche gesagt, nämlich, dass mir die Krebserkrankung nicht angerechnet werden dürfte, war ja gesundgeschrieben deswegen, danach ein halbes Jahr arbeitslos und ein halbes Jahr in einem Beschäftigungsverhältnis, aber da sich ja die Bestimmungen dauernd ändern war ich einfach unsicher.

In dem Fall werde ich einen schriftlichen Widerspruch einlegen und warten was die machen.