Ausgesteuert wegen 78Wochenfrist
Verfasst: 25.06.2010, 12:14
Hallo an alle die mir, hoffentlich, helfen können
Mir wurde schriftlich von der KK mitgeteilt, dass ich ab 15.08.2010 kein Krankengeld mehr beziehen kann, da die 78 Wochenfrist ausgelaufen sei.
Nun meine Frage:
Ich war vom 24.10.2007 bis einschließlich 30.09.2008 wegen einer Krebserkrankung krankgeschrieben und bezog nach den den 6 wochen Krankengeld. Ab 01.10.2008 bis 30.03.2009 war ich dann arbeitslos. Ich habe am 01.04.2009 dann einen neuen Arbeitsplatz bekommen, der mir aber auch gleich wieder einen leichten Bandscheibenvorfall einbrachte. Deswegen war ich aber nicht krankgeschrieben. Auch war ich noch während der Pobezeit in Reha, was mein Arbeitgeber aber schon bei der Einstellung wusste, aber wie gesagt, ich war bis dahin nicht mehr krankgeschrieben.
Wie dem auch sei, ich verlor meinen Job Aufgrund der Bandscheibe (Metzgerei), war also wieder arbeitslos ab 01.10.2009 .
Da bei mir die Schmerzen bezüglich Rücken nicht besser wurden und ich auch immer größere Schmerzen bekam, stellte man bei mir irgendwann eine beidseitige Hüftkopfnekrose fest, die auch demnächst operiert wird, zumindest mal eine Seite. Also lies ich mich während Arbeitslosigkeit krankschreiben. Beziehe nun wieder seit 05.03.2010 Krankengeld.
Dann kam das Schreiben der Kk mit der Begründung:
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet am 15.08.2010. Mit diesem Tag haben sie die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren erreicht. Die 78 Wochenfrist gilt auch dann, wenn während der 3 Jahre eine weitere Krankheit hinzugekommen ist. Zeiten, in denen ihr Arbeitgeber das Entgeld weitergezahlt hat, werden mitangerechnet.
bin nun etwas ratlos ob das auch wirklich so zutrifft, muß ich zum Anwalt, oder aufs Arbeitsamt????
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
Mir wurde schriftlich von der KK mitgeteilt, dass ich ab 15.08.2010 kein Krankengeld mehr beziehen kann, da die 78 Wochenfrist ausgelaufen sei.
Nun meine Frage:
Ich war vom 24.10.2007 bis einschließlich 30.09.2008 wegen einer Krebserkrankung krankgeschrieben und bezog nach den den 6 wochen Krankengeld. Ab 01.10.2008 bis 30.03.2009 war ich dann arbeitslos. Ich habe am 01.04.2009 dann einen neuen Arbeitsplatz bekommen, der mir aber auch gleich wieder einen leichten Bandscheibenvorfall einbrachte. Deswegen war ich aber nicht krankgeschrieben. Auch war ich noch während der Pobezeit in Reha, was mein Arbeitgeber aber schon bei der Einstellung wusste, aber wie gesagt, ich war bis dahin nicht mehr krankgeschrieben.
Wie dem auch sei, ich verlor meinen Job Aufgrund der Bandscheibe (Metzgerei), war also wieder arbeitslos ab 01.10.2009 .
Da bei mir die Schmerzen bezüglich Rücken nicht besser wurden und ich auch immer größere Schmerzen bekam, stellte man bei mir irgendwann eine beidseitige Hüftkopfnekrose fest, die auch demnächst operiert wird, zumindest mal eine Seite. Also lies ich mich während Arbeitslosigkeit krankschreiben. Beziehe nun wieder seit 05.03.2010 Krankengeld.
Dann kam das Schreiben der Kk mit der Begründung:
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet am 15.08.2010. Mit diesem Tag haben sie die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren erreicht. Die 78 Wochenfrist gilt auch dann, wenn während der 3 Jahre eine weitere Krankheit hinzugekommen ist. Zeiten, in denen ihr Arbeitgeber das Entgeld weitergezahlt hat, werden mitangerechnet.
bin nun etwas ratlos ob das auch wirklich so zutrifft, muß ich zum Anwalt, oder aufs Arbeitsamt????
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen