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GKV kündigen - studieren im ausland

Verfasst: 22.06.2010, 15:19
von chiquitillo
Ich habe versucht meine GKV zu kündigen - bisher ohne Entgegekommen meiner Krankenkasse. Ich habe nunmehr drei Briefe aufegesetzt und den dritten dann schließlich per Einschreiben mit Rückschein versandt. Meine Krankenkasse reagiert nicht mehr.

Nach dem ersten Schreiben gab es noch eine Reaktion, dass ich angeblich nicht kündigen könne. Dann aber gleichzeitig hieß es, ich müsse 18 Monate mindestens in der jetzigen KK verbleiben. Sowiet so gut.
Also habe ich in den folgen Schreiben zum Ende November gekündigt - nächstmöglicher Kündigungszeitpunkt nach eigener Ausssage der KK.
Keine Reaktion mehr, aber auch keine Kündigungsbestätigung.

Mein Anliegen ist, dass ich die Krankenvesicherung in Deutschland komplett kündige und auch in keine andere Kasse wechsel. Ich gehe ab September nach Schottland, um dort für 5 Jahre zu studieren. Ich wohne dann offiziell nicht mehr in Deutschland und bin dort über die Hochschule und dem National Healthy Service versichert. Deswegen sehe ich es als völlige Geldverschwendung an, weiter Geld in eine deutsche Krankenversicherung zu pumpen, welche ich nicht mehr nutzen werde. Zumal ich nicht das Geld aufbringen kann, noch die Gebühr für eine KRankenversicherung zu bezahlen, wenn ich bereits dort ums überleben kämpfen muss.

Was kann ich nun tun? Wie steht es um meine Rechte, die deutsche Krankenversicherung loszuwerden?
Einerseits habe ich gelesen, ich könne jederzeit - mit entsprechenden Fristen - kündigen. Das habe ich auch getan - ohne Erfolg bisher.
Andererseits bin ich der MEinung, dass die Krankenversicherungspflicht entfällt, wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und im Ausland abgesichert bin. Irre ich? Falls nicht, wie mache ich das meiner ignoranten Krankenkasse klar?

Bitte um Rat! Danke!

Verfasst: 22.06.2010, 17:55
von Hucky
Hallo,

für eine genaue Antwort muss ich noch wissen wie du derzeit versichert bist.

Verfasst: 22.06.2010, 18:47
von RHW
Hallo,
besteht aktuell in Deutschland eine studentische Versicherung oder eine freiwillige Versicherung in Deutschland?

Bleibt während des Auslandsaufenthaltes die Einschreibung in Deutschland bestehen? Oder wann endet sie?

Gruß
RHW

Verfasst: 22.06.2010, 22:08
von windkom
Ich wohne dann offiziell nicht mehr in Deutschland und bin dort über die Hochschule und dem National Healthy Service versichert.
Bleibt während des Auslandsaufenthaltes die Einschreibung in Deutschland bestehen? Oder wann endet sie?
So, da der Student über den britischen NHS versichert wird, besteht ein Anspruch auf Sachleistungen im Krankheitsfall EU-weit. Demnach ist es völlig egal, ob der Student noch an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Der Student muss kein Geld mehr an eine deutsche Krankenkasse abdrücken. Wenn die deutsche Hochschule herumzickt, weil die deutsche Krankenkasse Beitragsrückstände muniert --> Gehen Sie zur AOK an Ihren Hochschulort. Reichen Sie dort das Formular ein, wonach Sie beim NHS versichert sind, und die Sache ist geritzt.

Folgende Empfehlung:
- Schicken Sie Ihrer Kasse per Einschreiben einen Nachweis, dass Sie beim NHS versichert sind. Dafür gibt es ein spezielles Formular.
Kündigen Sie hilfsweise Ihre Krankenkasse aufgrund des Auslandsaufenthalts.

Verfasst: 22.06.2010, 22:39
von ratte1
windkom hat geschrieben:Wenn die deutsche Hochschule herumzickt, weil die deutsche Krankenkasse Beitragsrückstände muniert --> Gehen Sie zur AOK an Ihren Hochschulort. Reichen Sie dort das Formular ein, wonach Sie beim NHS versichert sind, und die Sache ist geritzt.
Warum zur AOK?

MfG
ratte1

Verfasst: 23.06.2010, 00:48
von chiquitillo
Um die Sache etwas genauer zu machen. Ich bin ab dem Zeitpunkt meiner Wegzuges aus Deutschland nicht mehr an einer deutschen Hochschule immatrikuliert. Mein Studium in DEutschland ist dann abgeschlossen. Ich beginne ein neues Studium im Ausland mit dauerhaftem Aufenthalt dort. Ich bin nachwievor deutscher Staatsbürger, haber aber meinen dauerhaften Wohnsitz ab September in Schottland.

Wenn der Tipp mit dem Nachweis über die Versicherung im Ausland gültig ist, dann soll mir damit geholfen sein, nicht weiterhin unnötigerweise Beiträge an meine überflüssige Krankenversicherung in Deutschland zahlen zu müssen.
Doch so wie es momentan aussieht und ich in diversen Foren gelesen habe, stellt sich die KRankenkasse erst einmal auf stur und fordert nachwievor, dass ich nicht ohne weiteres kündigen könne.

Um mal genaue Fragen zu stellen:
Wenn ich ein Schreiben schicke, das besagt, dass ich die Krankenversicherung bei XXX kündige, muss die Krankenkasse dies anerkennen?

Wenn ich im Ausland studiere und mein Wohnsitz in Deutschland abmelde, ohne sofort die Staatsbürgerschaft zu wechseln, entfällt damit die Pflicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert zu sein? Muss auch hier meine KK dies anerkennen?

Derzeit bin ich natürlich gesetzlich krankenversicher per Studententarif. Selbst dieser Tarif ist für meine Einkommensverhältnisse immens. Normalweise besteht laut meinr Krankenkasse erstmalig zum 30.11.2010 die Möglichkeit zu kündigen, weil dann die 18-Monatsfrist abgelaufen ist. (Aber das wurde in dem einzigen Schreiben, welches ich bekam, eher nebenbei erwähnt, so als wäre es nicht wichtig.)

Verfasst: 23.06.2010, 09:48
von windkom
1. Holen Sie das Formular (fängt mit E an und endet mit einer dreistelligen Nummer) vom NHS und schicken Sie das an die deutsche Krankenkasse.

2. Kündigen Sie hilfsweise Ihrer Krankenkasse

3. Vergessen Sie diese 18-Monatsfrist; die ist für Ihren Fall nicht relevant

4. Alles per Einschreiben

5. Verlangen Sie schriftlich, dass man Ihnen schriftlich bescheidet, dass Ihre Mitgliedschaft in der deutschen Kasse geendet ist. Falls die Kasse darauf nicht reagiert, können Sie nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen.

Verfasst: 23.06.2010, 18:53
von heinrich
hallo windkom,

E 104 dürfte der Vordruck sein.

Aber eine Frage hast Du noch nicht beantwort.
Nämlich die von ratte.

"Warum zur AOK."

Fragesteller hatte doch nicht geschrieben wo er versichert ist.

Verfasst: 23.06.2010, 20:02
von RHW
Hallo,
hier ein Erklärungsversuch, warum die KK so "störrisch" ist.

Wer an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist i.d. R. versicherungspflichtig als Student. diese Versicherungspflicht gilt immer für ein Semester :
§ 190 Absatz 9 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__190.html

Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig vom Wohnort.
Bei Nachweis einer Versicherung in einem EU-Staat (z.B. E104) endet die deutsche Versicherungspflicht (auch während des laufenden Semesters).

Ich würde der KK eine Mitteilung (nachweisbar!!) über die Beendigung der Versicherung wegen Auslandsaufenthalt (ggf. Kopie der abmeldebescheinigung)und eingetretener bzw. eintretender Versicherung in Großbritannien zusenden. Und die Zusendung des E104 ankündigen.
Dann lässt sich das Ganze bestimmt klären.

Gruß
RHW

Verfasst: 23.06.2010, 20:06
von CiceroOWL
Intressiert alles relativ wenig, da durch das Studium im Vereinigiten Königreich keine Zuständigkeit mehr einer deutschen Krankenkasse gegeben ist, eine Kündigung ist nicht nötig.

Sofern das Teritorium der Bundesrepublik betreten wird, kann mit der britschen Karte -ehip - in Deutschland Leistungen in Anspruch genommen werden.
Ergo keine Kündigung nötig, auch kein E 104.

Gruß

Vergil

Verfasst: 24.06.2010, 08:55
von windkom
hier ein Erklärungsversuch, warum die KK so "störrisch" ist.

Wer an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist i.d. R. versicherungspflichtig als Student. diese Versicherungspflicht gilt immer für ein Semester :
Ich kenne es so.
Den ausländischen Studierenden aus der EU, die an einer deutschen Hochschule zeitweise studieren (Erasmus etc.), wird gesagt, sie sollen zur örtlichen AOK gehen, dort die Versicherung im Heimatland nachweisen und dann erhalten Sie ein Schreiben von der AOK, welches die Studierende an die Hochschule weiterleiten müssen.

i.d.R. geben ausländische Studierende zu Protokoll, dass der AOK -Besuch einer der unangenehmsten Erfahrungen während eines deutschen Auslandssemesters sind.

So, da wohl die Ausländer alle zur AOK rennen, können wohl andere Kassen nicht mit der Situation umgehen, wenn ein Deutscher, der an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, jetzt mit einer ausländischen Versicherungsbescheinigung ankommt.

Verfasst: 24.06.2010, 11:06
von freiwillig
chiquitillo schreibt:

1.

Zum Zeitpunkt des Wegzuges ist er nicht mehr an einer dt. Hochschule eingeschrieben

2.

Ab Wegzug ist er in Deutschland weder gemeldet, noch hat er einen Wohnsitz dort

3.

In Schottland tritt er ein Studium an - angelegt auf 5 Jahre

Offensichtlich besteht das Problem von chiquitillo darin, etwas zu verlangen, was er gar nicht benötigt.

Verfasst: 24.06.2010, 13:16
von windkom
Offensichtlich besteht das Problem von chiquitillo darin, etwas zu verlangen, was er gar nicht benötigt.
Das praktische Problem ist aber, dass eine störrige deutsche Krankenkasse gerade bei freiwillig Versicherten, die nicht zahlen, einen Bescheid ausstellt.
Aus diesem Bescheid kann die Kasse dann über den Zoll vollstrecken.

Nichts ist unangenehmer, wenn einem überraschend die Konten gesperrt werden.
Ich finde auch, dass der Student eigentlich gar nichts an die Kasse zahlen muss, aber ich kann nur den Rat geben, auf Nummer Sicher zu gehen und der deutschen Kasse alle Unterlagen per Einschreiben zukommen lassen.

Ggf. empfehle ich dem Betroffenen Folgendes an die Kasse zu schreiben:

" Jeder Versuch, unrechtmäßig Beiträge zu vollstrecken, wird mit einer Strafanzeige beantwort (vollendete Nötigung). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt, bevor Sie Vollstreckungsmassnahmen ergreifen. Ich wohne ab jetzt in England unter dieser Adresse. Bescheide können nur dort wirksam zugestellt werden. Eine Zustellungsversuch in Deutschland wird mit einer Strafanzeige beantwortet (versuchte Nötigung). "

Verfasst: 24.06.2010, 22:03
von dresdner
hallo windkom. ich freue mich, endlich mal verwertbare und praxisnahe aussagen von dir zu lesen. :D (bis auf die aussage mit dem anwalt der krankenkasse...finde ich persönlich etwas überzogen)

zum sachverhalt:

entweder habe ich es überlesen oder aber es steht nicht im text. reden wir von einer mitgliedschaft in der kvds? falls ja, ist das problem doch relativ einfach zu lösen. die kvds endet mit exmatrikulation an der deutschen hochschule.

mit wohnort- und studienplatzwechsel ergibt sich eine völlig neue ausgangssituation. die deutsche kasse kommt also nicht umhin, die mitgliedschaft zu beenden. eine die versichertenkarte zurückschicken und - wenn man besonders nett sein will- den nachweis über die versicherung im ausland. fertig.

Verfasst: 24.06.2010, 22:27
von heinrich
hallo dresdner,

meine persönlich Meinung wäre auch:
Wenn man exmatrikuliert ist, dann endet die studentische Pflichtversicherung.
So würde ich den § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V auslegen
" Studenten, die.....eingeschrieben sind"
Wenn man dann nicht mehr Student ist (wegen Exmatr.) dann dürfte auch die Pflichtversicherung nach 5,1,9 nicht mehr bestehen.

Jetzt sind wir ja SOFAs. Wir arbeiten nach Rundschreiben usw.
Und da steht in Gemeinsamen Rundschreiben vom 20.03.2006, Punkt 6.2.1
im 3.Absatz
"Wird der Student im Laufe des Semester exmatrikuliert, endet die Mitgliedschaft nicht sofort, sondern erst mit Ende des Semesters"

Dies wird der Grund sein, warum die KK auf die Idee kommt, noch länger Beiträge haben zu wollen.

Allerdings dürfte über E 104-Nachweis als Vorrangkriterium die studentische Versicherung früher beendet werden.