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Krankengeld nach Vergleich

Verfasst: 19.06.2010, 10:12
von aolachter
Hallo erst einmal,

ich habe folgendes Problem:

Ich war in einem Beschäftigungsverhältnis. Am 2.2.2010 bin ich erkrankt und war bis zum 8.3. krankgeschrieben.
Nachdem ich mich am 7.3. zurückmelden wollte, bekam ich die Aussage, ich sei fristgerecht am 14.2. zum 28.2. gekündigt worden--hab nie ne Kündigung erhalten.
Nungut, das ganze ging vors Arbeitsgericht und endete mit einem Vergleich, daß die Kündigung rechtswirksam sei, dafür hat mir AG Abfindung plus Urlaubsanspruch auszuzahlen.

Habe dann nach Kenntnisnahme am 7.3. bei der AOK sofort Krankengeld beantragt.
Nachdem jetzt 3 Monate nix passierte, hab ich mal nachgefragt und bekam die schriftliche Antwort: Aufgrund dessen, daß mir noch Urlaub ausgezahlt wurde, steht mir Krankengeld nicht zu.

Stimmt das? Denn die vereinbarte Summe wurde ja schliesslich in einer bereinigten Abrechnung für Februar aufgeführt und davon sind ja Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge usw abgeführt worden.

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Gruss
Thomas

Verfasst: 19.06.2010, 11:02
von CiceroOWL
Also der Entgeldanspruch besteht für 6 wochen , AU am 02.02.2010 - 09.03.2010, auch bei einem beendeten Arbeitsverhältnis, es erfolgte eine Lohnzahlung durch den Arbeitgeber also auch die entsprechende Entgeltfortzahlung bis zum 09.03.10. KG Anspruch besteht also grundsätzlich erst ab dem 10.03.10. Ergo ist ab dem 10.03.10 die Bundesagentur für Arbeit zuständig, eine Arbeitslosmeldung hat sofort zu erfolgen, wenn die kündigung bekannt ist, sollten noch Urlaubsabgeltungen usw gezahlt werden, sind dies vorrangig vor dem Bezug von Leistungen nach § 117 ff. SGB III.
Soweit wie ichd as verstanden habe war die Erkrankung am 08.3.10 auskuriert, also kein Anspruch auf Krankengeld.

Verfasst: 19.06.2010, 11:06
von aolachter
Hallo, nein, das ist falsch. Die Kündigung erfolgte zum 28.2. und krankgeschrieben war ich bis zum 8.3.!

Verfasst: 19.06.2010, 11:08
von CiceroOWL
ja ja aber das ahbe ich ja geschrieben auskuriert am 08.03., ab dem 09.03 wiederarbeitsfähig. Also noch in der 6 Wochenfrist, da gibt es keine Krankengeld, wenn die 8 Tag mit in der Abrechnung bis zum 28.02.10 enthalten waren.

Verfasst: 19.06.2010, 11:21
von aolachter
Nein, die waren nicht enthalten!

Es spielt auch keine Rolle, ob es 1 oder 12 Wochen sind---sobald ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis bin und bin krankgeschrieben, steht mir normalerweise das Krankengeld zu.

Die verweigern es ja auch nur mit dem Argument, ich hätte das Urlaubsgeld ausbezahlt bekommen.
Stimmt ja auch aber als Abfindung und auf das Februargehalt.

Der Witz ist nämlich, daß ich für die Zeit vom 1.-8. März nun von Niemandem Geld bezogen habe, da die Arge sagt, für die Zeit steht mir Krankengeld zu.

Verfasst: 19.06.2010, 11:26
von CiceroOWL
ARGE, aha, nee das steht Ihnen meines Erachtens nicht zu, siehe dazu EFZ Urlaubsabgeltung = Entgelt = Entgelt = Entgeltfortzahlung = Ende AUrbeitsunfähigkeit 08.03.10, kein Anspruch Krankegeld meines Erachtens, aber es gibt heir bestimmt noch andere forenteilnehmer die sich wesentlich bessr mit der Materie auskennen.

Verfasst: 19.06.2010, 11:42
von aolachter
Na ich hoffe :-)

Denn es kann doch nicht sein, daß die AOK sagt, ne, Sie haben ja Urlaub ausgezahlt bekommen, die ARGE sagt, Geld kriegen sie erst ab April, weil im März haben Sie ja 200 Euro Urlaubsgeld bekommen plus zu erwartendes Krankengeld.

Irgendwo ist da doch ein Fehler :-)

Verfasst: 19.06.2010, 12:00
von CiceroOWL
hm am besten nochmal mit der AOK sprechen, das Ganze schriftlich geben lassen und denn ab zur ARGE un den Anspruch erneut prüfen lassen.
Aber hier gibt es Experten, die vieleicht weiter wissen.

Verfasst: 19.06.2010, 12:13
von aolachter
Ich hab das schriftlich von der AOK und die ARGE ist nicht zuständig gewesen in diesem Zeitraum. Da ich von der Kündigung erst am 7.3. telefonisch erfahren hatte, bin ich ja auch erst dann zur Arge und die versichert niemals rückwirkend.

Verfasst: 19.06.2010, 19:36
von RHW
Hallo,
eine gute und eine schlechte Nachricht:
zuerst die gute:
Die Urlaubsabgeltung sollte - wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld - als einmalig gezahltes Arbeitsengelt angesehen und daher nach § 49 SGB V nicht zum Ruhen des Krankengeldes führen.
http://www.krankenkassenforum.de/-vp10516.html

die schlechte Nachricht:
Die Krankenkasse kann sich darauf berufen, dass durch den Vergleich auf die Entgeltfortzahlung verzichtet wurde. Bei einem Verzicht auf die Entgeltfortzahlung zum Nachteil der Krankenkasse (und damit der anderen Beitragszahler) ruht das Krankengeld, als ob Entgeltfortzahlung tatsächlich geleistet würde. Ich persönlich finde diese Regelung auch als gerecht und plausibel. Sorry, dass sie für dich nicht positiv ist.



Im Übrigen kann evtl. das Datum der Meldung der Arbeitsunfähigkeit noch eine Rolle spielen (1 Woche nach Beginn der AU).

Wenn es mehrere Gründe für eine Ablehnung gibt, muss die Kasse in der Ablehnung nicht alle aufführen.

Fazit: Man kann bei der Kasse Widerspruch einlegen. Ich vermute aber stark, dass früher oder später der Verzicht auf die Entgeltfortzahlung als Argument herangezogen werden wird.

Gruß
RHW

Verfasst: 19.06.2010, 20:11
von CiceroOWL
Meine Redem, das Problem zusätzlich ist ja das die Urlaubsabgelutung und ggf die Efz in die Feeb. Abrechnung mit reingepackt wurde Stellt sich die Frage wieviele Urlaubstage und wieviel EFZ.

Verfasst: 20.06.2010, 10:10
von aolachter
Also dem Vergleich haben wir deshalb zugestimmt, weil der Richter ganz klar hat erkennen lassen, daß er die Kündigung als rechtens durchgehen lassen wird, da der AG clver genug war, eine Boten zu schicken, der bei ihm angestellt ist und der für ihn den Finger hebt, daß er die Kündigung eingeworfen hat.
Also die Kündigung wäre so oder so durchgegangen.

Und krankgemeldet habe ich mich am 1. Tag und bei der AOK war ich an dem Tag, an dem ich telefonisch erfahren hatte, daß ich schon längst gekündigt sei.
Und dies wurde ja auch überall so akzeptiert. Ich hätte ansonsten sogar noch mit einer Sperre durch die ARGE rechnen müssen aber die haben das auch so akzeptiert.

Na ich werde mal Widerspruch einlegen und einfach sehen, was passiert.

Verfasst: 25.06.2010, 09:18
von aolachter
Also die Begründung für die Ablehnung ist nach Nachfrage, daß ich Urlaubsgeld für bestimmte Tage bekommen habe und nicht Urlaubsgeld als solches ??????

Aber für mich ist eines immer noch nicht klar und da gehen die auch einfach drüber hinweg.

Der letzte Lohn und die Abfindung gab es im Februar---im März war ich nicht mehr angestellt, wurde zum 28.2. gekündigt.

Was also hat die ganze Kohle vorher mit dem Krankengeld für März zu tun?????

Würde ja bedeuten, wäre ich bis heute krankgeschrieben gewesen, hätte ich jetzt seit 5 Monaten kein Geld mehr?????

Verfasst: 25.06.2010, 09:46
von jumpingpoint
aolachter hat geschrieben:Der letzte Lohn und die Abfindung gab es im Februar---im März war ich nicht mehr angestellt, wurde zum 28.2. gekündigt.

Was also hat die ganze Kohle vorher mit dem Krankengeld für März zu tun?????
Die Abfindung wurde ja nicht direkt mit dem Februargehalt ausgezahlt, sondern später. Die Abfindung wurde aus einem besonderen Grund (Urlaubsabgeltung) gezahlt. Sie haben also für x (Urlaubs-)Tage über den 28.02. hinaus Geld vom Arbeitgeber erhalten, auch wenn das Geld meldetechnisch dem Februar zugeordnet werden muss. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld soweit und solange Versicherte Arbeitsentgelt erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 25.06.2010, 10:03
von aolachter
Also hat das nichts mit dem Abrechnungsmonat zu tun, sondern mit dem Monat, wo ich das Geld bekommen habe???
Oder mit dem Zeitraum, wo ich das Geld bekommen habe?

Fakt ist nämlich, daß der Vergleich zum 31.3. gesprochen wurde und mein Ex-AG meiner Anwältin das Geld erst im April überwiesen hat. Sie hat es mir dann gegen Quittung bar gegeben.