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Zusatzbeitrag Novitas BKK - Wann erstmalig fällig?
Verfasst: 16.06.2010, 11:10
von Forentroll
Moin,
kann mir hier Jemand verraten, wann der Zusatzbeitrag der frisch fusionierten Novitas BKK (seit 01.04.2010) erstmalig fällig wird?
Auf deren HP ist nicht wirklich etwas zu finden.
Danke.
Verfasst: 16.06.2010, 11:20
von Lohnbuchhalter
wie kommst du darauf, dass die Novitas BKK einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. einen Zusatzbeitrag erheben muss.
Verfasst: 16.06.2010, 12:51
von Sailor2012
Stimmt - der Termin ab wann und in welcher Form steht noch nicht fest- obwohl schon beim BVA in Höhe von 8€ beantragt - siehe auch dazu die Homepage der
novitas-bkk
http://www.novitas-bkk.de/novitas/index ... eporeid=91
sie gehen also selbst davon aus, dass der Zusatzbeitrag kommt
Verfasst: 16.06.2010, 18:18
von Agion
So wie ich das sehe hat die Novitas bereits seit 01.04.2010 einen Zusatzbeitrag i.H.v. pauschal 8€ monatlich.
http://www.novitas-bkk.de/novitas/index ... poreid=102
In der Satzung vom 01.04.2010 ist dieser unter § 9 aufgeführt.
Eine Info über die erste Fälligkeit kann ich nicht erkennen - weder in der Satzung noch auf der HP.
Gruß, Agion
Verfasst: 19.06.2010, 08:20
von VolonMRX
Es hat mich gewundert, dass sich bisher niemand darüber geäussert hat.
Der Zusatzbeitrag steht schon länger auf der Homepage, nur keine Fälligkeit....ggfls. wird er dort vielleicht sogar rückwirkend für mehrere Monate fällig. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, da mir nur mündliche Aussagen bekannt sind. Aber der ein oder andere wird doch bestimmt eine Idee haben, wie er es erfährt, oder?
Schönes Wochenende
Verfasst: 19.06.2010, 09:29
von CiceroOWL
Guten Morgen,
siehe § 9 der Satzung der Novitas BKK.
Ab dem Zeitpunkt des Inkratft tretens, also soblad die Beitragsbescheide raus sind. also denn auch noch 2 Monate vorher.