Doppelte Krankenversicherung
Verfasst: 11.06.2010, 14:55
Seit 2006 wohne ich in Dänemark und bin dort gesetzlich krankenversichert.
War in Deutschland bei der AOK freiwillig versichert und habe aber die Mitgliedschaft nicht gekündigt und bin auch in Deutschland zum Arzt gegangen, da ich in Grenznähe wohne und die Behandlung meiner gesundheitlichen Probleme der deutschen Sprache bedürfen.(Psychologe)
Seit 2000 bekommt die AOK vom Versorgungsamt nach BVG § 10 für drei gesundheitlichen Schäden die ich erlitten habe Ausgleichszahlungen.
Jetzt gelte ich rückwirkend vom November 2008, als Schwerbehinderte nach BVG und es müssen alle gesundheitlichen Aspekt übernommen werden.
Jetzt habe ich meine freiwillige Versicherung rückwirkend gekündigt.
Die ganze Angelegenheit gestaltet sich sehr schwierig, weil auch kompetente Mitarbeiter der AOK mit dem Fall überfordert zu sein scheinen.
Hier erhoffe ich mir Rat und Hilfe. Auch möchte ich gern wissen, ob die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung Dänemarks die deutsche Mitgliedschaft verdrängt. Vielleicht Hinweis auf die entsprechende Verfügung.
War in Deutschland bei der AOK freiwillig versichert und habe aber die Mitgliedschaft nicht gekündigt und bin auch in Deutschland zum Arzt gegangen, da ich in Grenznähe wohne und die Behandlung meiner gesundheitlichen Probleme der deutschen Sprache bedürfen.(Psychologe)
Seit 2000 bekommt die AOK vom Versorgungsamt nach BVG § 10 für drei gesundheitlichen Schäden die ich erlitten habe Ausgleichszahlungen.
Jetzt gelte ich rückwirkend vom November 2008, als Schwerbehinderte nach BVG und es müssen alle gesundheitlichen Aspekt übernommen werden.
Jetzt habe ich meine freiwillige Versicherung rückwirkend gekündigt.
Die ganze Angelegenheit gestaltet sich sehr schwierig, weil auch kompetente Mitarbeiter der AOK mit dem Fall überfordert zu sein scheinen.
Hier erhoffe ich mir Rat und Hilfe. Auch möchte ich gern wissen, ob die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung Dänemarks die deutsche Mitgliedschaft verdrängt. Vielleicht Hinweis auf die entsprechende Verfügung.