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Freiwillig GKV / Erziehungszeit / Beitragsbeiteiligung

Verfasst: 11.06.2010, 13:46
von idqot
Hallo, folgender Fall:

1. Paar verheiratet
2. Mutter ohne Einkünfte war vor der Mutterschutzzeit freiwillig in der GKV
--> zahlt aktuell weiterhin den Mindestsatz von 138 EUR
3. Mann in der PKV
4. Beide bei einem unterschiedlichen Arbeitgeber beschäftigt

Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber des Mannes den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?

Verfasst: 11.06.2010, 19:29
von RHW
Hallo,
Frage: Gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber des Mannes den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?
Ich vermute mal, die Frage lautet:
Gibt es die Möglichkeit, dass der Mann von seinem AG den 50% Zuschuss für die Mutter erhält?

Wichtig ist zunächst, dass der AG maximal für die KV einen Zuschuss von 262,50 Euro (insgesamt für AN, ggf. Ehefrau und Kind/er), zuzüglich PV.
§ 257 SGB V

Nur wenn der Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, macht es Sinn, sich mit dem Folgenden zu beschäftigen.
Für die Ehefrau gibt es einen AG-Zuschuss, wenn sie in der Familienversicherung wäre, wenn der Ehegatte in der GKV wäre.
Hierbei ist nach § 10 SGB V unter anderem das Einkommen zu prüfen.
Am Ende des folgenden Links ist eine alphabetische Tabelle mit den anrechenbaren bzw. nicht anrechenbaren Einkünften (Elterngeld ist nicht anrechenbar).
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
Wenn die Ehefrau grds. alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, kann beim AG ein Zuschuss zur KV beantragt werden (bis zum Gesamt-Höchstbetrag).
Gruß
RHW