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Freiw. versichert, Student -> Abgezockt?

Verfasst: 10.06.2010, 14:02
von Rocco
Sehr geehrte Damen und Herren.

Meine Krankenkasse verlangt von mir (m.E. zu Unrecht) mehr als €2500 und versucht, diese Forderung mittels einer Vollstreckungsmaßnahme durchzusetzen.
Widerspruch gegen diese Entscheidung wurde nicht akzeptiert.
Wie kam es dazu?
Ein paar Fakten:

Ich bin Student, über 30, BAFÖG (€520 im Monat) nach Regelung 2. Bildungsweg.
Freiwillig versichert mit einem Monatsbeitrag von derzeit €140,53.
Ich habe meine Beiträge seit vielen Jahren regelmäßig und ohne Verzug monatlich beglichen.


Im März 2010 buchte die Krankenkasse auf einmal mehr als €2000 von meinem Konto ab, was angesichts des vorhandenen Dispositionskredites möglich war.
An einen Irrtum glaubend, ließ ich das Geld zurückbuchen und fragte bei der Kasse an, was das zu bedeuten habe.
Man erklärte mir, ich sei aufgrund fehlender Mitwirkung in den Höchstsatz eingestuft worden.

Ich verfasste einen Widerspruch, in welchem ich der Hochstufung widersprach und reichte gleichzeitig per Einschreiben meinen Einkommenserklärung (BAFÖG-Bescheid) ein.
Der Widerspruch wurde unter Hinweis auf Zeitüberschreitung abgelehnt.

Die Krankenkasse behauptet, wiederholt versucht zu haben, diesbezüglich brieflich und telefonisch mit mir in Kontakt zu treten.
Ich habe allerdings keinerlei Schreiben, welche eine eine höhere Einstufung ankündigen, Bescheide oder Telefonanrufe seitens der Krankenkasse erhalten. Die Kasse hat meine echte Nummer, Anrufe erhielt ich jedoch nicht von ihnen. Hier könnte man behaupten, dies läge daran, dass ich zu den Öffnungszeiten in Seminaren sitze und nicht zu Hause bin. Da ich aus Kostengründen ein altes ***-Schnurtelefon ohne Speicher oder Nummernanzeige in Betrieb habe, ließ sich das auch nicht nachprüfen.



Was ich nicht bekommen habe:
- Behauptete Einkommensanfrage
- Angebliche Wiederholung der behaupteten Einkommensanfrage
- Angebliche Anrufe
- Bescheid

Dies soll sich, laut Krankenkasse, im Bereich Okt. 2009 – April 2010 zugetragen haben.
Komisch (!) ist in diesem Zusammenhang aber jedoch:

Was ich bekommen habe:
- Diverse Schreiben im September 2009, Februar 2010 und April 2010, in welchen mir immer der bisherige Beitragssatz von €140,53 auf einem Blatt (DinA4-Seite) bestätigt wird.
- Ablehnungsbescheid des Widerspruches im April
- Mahnung (Mai 2010)
- Email-Antwort auf eine Email-Beschwerde gegen diese Methoden nach 3 Wochen, nachdem ich die Email noch einmal versandt hatte weil niemand reagierte. In dieser wird auf meine Einwände nicht eingegangen.
Sämtliche briefliche Kommunikation meinerseits wurde per Einschreiben versandt.

Für mich beginnt die Widerspruchsfrist von 1 Monat mit der Kenntniserlangung der Abbuchung von meinem Konto. Diese Frist habe ich eingehalten. Da mangels Bescheid auch keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden war, dehnt sich die Widerspruchsfrist theoretisch auf 1 Jahr.
Die KK behauptet hingegen, die Widerspruchsfrist beginne mit Zusendung des Bescheides. Den ich nie erhalten habe.

Was sind das für Methoden, mit denen die KK offensichtlich Geld machen wollen?
Man unterstellt, Post versandt zu haben, kassiert ab und lehnt dann Widersprüche ab. Wie kann ich denn gegen einen Verwaltungsakt fristgerecht widersprechen, wenn ich von der Existenz dieses Verwaltungsaktes an sich keine Ahnung habe?
Dass die Kasse als Körperschaft öff. Rechtes ohne Verfahren und richterlichen Beschluss pfänden kann, weiß ich. Somit wird mir auch noch die Möglichkeit genommen, mich gegen diese Willkür zur Wehr zu setzen.

Was kann ich denn jetzt noch unternehmen?
Beschwerde beim Bundesversicherungsamt?
Klagen? Und wenn, wie? Ich habe doch nicht einmal ausreichend Geld für die monatlichen Lebensunterhaltskosten…
Vielleicht weiß hier jemand Rat.

Danke im Voraus für alle Antworten,
R.


p.s.: Sie können jetzt behaupten, ich hätte wohl Briefe erhalten, sie aber weggeworfen/gegessen/kompostiert oder was auch immer. Das würde dann aber nicht erklären, wieso ein Student mit einem Minimalbafög absichtlich einen Beitragssatz von mehr als €600 im Monat riskieren sollte?
Entweder handelt es sich hier um absichtliche Abzocke oder ein Problem mit der Briefzustellung. Es gibt noch andere Schreiben (weit unwichtigere Dinge), welche ich angeblich erhalten haben soll, aber nie erhalten habe, und das betrifft im Groben denselben Zeitraum.


p.p.s: Interessant ist, dass die angeblich offenen Beträge von Kommunikation zu Kommunikation differieren. Mal sind es ~€2700, dann sind es ~€3400, mal sind es ~€2038...

Verfasst: 10.06.2010, 14:39
von Lady Butterfly
Hallo

ich würde zunächst mal die Kasse bitten, dir Zweitausfertigungen bzw. Durchschriften von den Schreiben zuzusenden, die du nicht bekommen hast.
- Diverse Schreiben im September 2009, Februar 2010 und April 2010, in welchen mir immer der bisherige Beitragssatz von €140,53 auf einem Blatt (DinA4-Seite) bestätigt wird.
wann genau wurde dir der Beitrag von 140,53 € bestätigt?

welche anderen Schreiben hast du bekommen?

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 10.06.2010, 16:00
von Rocco
Danke erstmal.

Ich habe hier einen Bescheid :

"Beitragsbescheid zur freiwlligen Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.01.2010", datiert vom 09.02.2010
Höhe : €140,53 monatlich.


Der kam in einem normalen Brief und besteht nur aus einem Blatt Papier, wie gewohnt eben.

Die Krankenkasse behauptet hingegen (Auszug aus einer Email von Anfang Juni an mich) merkwürdige andere Sachen, achten Sie bitte auf's Datum, das widerspricht sich mit dem auf dem Beitragsbescheid :
• Am 21.01.2010 haben wir dann zunächst den Beitragsbescheid erstellt, in dem wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie aufgrund fehlender Mitwirkungen in den Höchstbeitrag einstufen müssen.
• Am 05.02.2010 hatten sie noch einmal die Möglichkeit sich zu melden, da wir Ihnen aufgrund der Jahreswechselbedingten Änderungen der Entgeltgrenzen einen maschinell erstellten Beitragsnachweis zugesendet haben. Auch hier blieb jedwede Reaktion aus.
Natürlich "blieb da jedwede Reaktion aus" (auf den Beitragsbescheid vom 9.02.2010, Datum steht so im Briefkopf oben rechts).
Antworten Sie auf jeden Beitragsbescheid mit einem "Danke" oder ähnlichem?

Was redet der Mensch da jetzt vom 05.02.2010?
Da stimmt doch was nicht.

Verfasst: 10.06.2010, 17:28
von windkom
Meine Krankenkasse verlangt von mir (m.E. zu Unrecht) mehr als €2500 und versucht, diese Forderung mittels einer Vollstreckungsmaßnahme durchzusetzen.
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialgericht schnellstmöglich den einstweiligen Rechtsschutz gegen die Vollstreckung.
Ich verfasste einen Widerspruch, in welchem ich der Hochstufung widersprach und reichte gleichzeitig per Einschreiben meinen Einkommenserklärung (BAFÖG-Bescheid) ein.
Der Widerspruch wurde unter Hinweis auf Zeitüberschreitung abgelehnt.
Diese Ablehnung liegt Ihnen schriftlich vor?
Falls ja, reichen Sie Klage gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht ein. Schreibe, dass Du die schriftliche Ablehnung als Widerspruchsbescheid ansiehst.
Schildern Sie die Reihenfolge der Ereignisse! Legen Sie alle Briefe von Ihnen und der Kasse vor, insb. den "Beitragsbescheid zur freiwlligen Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.01.2010", datiert vom 09.02.2010
Höhe : €140,53 monatlich.

Und wenn die Kasse behauptet, dass gar kein Widerspruchsbescheid vorliegen würde, werden Sie das Verfahren nicht automatisch verlieren. Im Gegenteil es zeigt, dass die Kasse sich nicht an die Regeln hält.
Die KK behauptet hingegen, die Widerspruchsfrist beginne mit Zusendung des Bescheides. Den ich nie erhalten habe.
Fordern Sie bei der Krankenkasse einen Zustellnachweis dieses Bescheids an!

Verfasst: 10.06.2010, 21:04
von RHW
Hallo,
ich persönlich würde - wenn möglich -bei der Kasse vorbeigehen.
Einstufung für die Zukunft wieder auf 140 Euro senken lassen. Die monatliche Beitragszahlung für die Zukunft und auch die Vergangenheit sicherstellen (z.B. Dauerauftrag). Bezüglich der Vergangenheit mit dem Teamleiter oder Filialleiter das Gespräch suchen und eine kurze Frist zur Klärung vereinbaren (z.B. 1 Woche). Wenn das Ganze nicht zeitnah funktioniert, kann man ja den oben beschriebenen Weg mit dem Sozialgericht ansprechen (nett androhen :D ).
Ggf. macht es parallel Sinn, sich bei der Post nach verschwundenen Briefen in einem bestimmten Zeitraum zu erkundigen (u.U. war mit der Post etwas im Argen). Ggf. auch die Kasse fragen, welches Unternehmen beauftragt wurde:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&s ... le=1020189

Gruß
RHW

Verfasst: 10.06.2010, 21:05
von Rocco
Danke für den Rat, das werde ich machen.

In dem Ablehnungsschreiben des Widerspruches ist das Wort "Bescheid" nicht genannt.

Der Sermon ist:
- Widerspruch zur Kenntnis genommen
- Aufgrund (angeblicher) Beschiedzustellung vom 21.01 ende die Widerspruchsfrist jedoch am 24.02.
- Ihr Widerspruch ist damit zu spät
- Widerspruch abgelehnt

Mit Verweis, klar, auf die rechtlich einzuhaltenden Fristen.

Mehr habe ich in der Richtung nicht, nur noch einmal eine neue Forderung nach dem Geld auf ein weiteres Protest-Einschreiben meinerseits. Die prügeln das stur nach §84 1 SGG und §37 Abs. SGB X durch.

Selbstverständlich habe ich auch Belege für die Zustellung verlangt.
Weiterhin habe ich immer wieder um korrekte Berechnung der Beiträge gebeten.

Weder auf die Frage nach Zustellungsbelegen noch auf das Abrechnungsangebot sind sie mit irgendeinem Wort eingegangen.
Der Rest was kam war Mahnung und nun Pfändung.

Selbstverständlich habe ich bereits gekündigt. Mit diesem Verein möchte ich nach 12 Jahren Mitgliedschaft nichts mehr zu tun haben.


Edit, weil zeitnaher Beitrag:
Vorbeigehen geht nicht, die sitzen 300Km weg und haben hier keine Filiale, soweit ich weiß. Ist eine BKK. Bisher eigentlich nur gute Erfahrung mit denen gemacht. Allerdings habe ich gesundheitlich oftmals Glück und musste kaum Leistungen (von im Schnitt 0,5 Arztbesuche/Jahr abgesehen) in Anspruch nehmen, so dass es von daher schon zu keinen Reibungen kommen konnte.

Verfasst: 10.06.2010, 21:20
von windkom
Wie gesagt:
1.)
Sie müssen nicht zwingenderweise klagen.
Stellen Sie bei Ihrer Kasse einen Überprüfungsantrag auf Ermittlung der Höhe Ihrer Beiträge.
Die Kasse ist dann verpflichtet, den Fall neu zu prüfen.
Sollte die Kasse zu Ihren Ungunsten entscheiden, können Sie diesem Bescheid dann wieder widersprechen. Dann müsste die Kasse einen Widerspruchsbescheid ausfertigen. Danach könnten Sie klagen.


2.)

Beantragen Sie einstweiligen Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bei Ihren örtlich zuständigen Sozialgericht. Die Vollstreckung soll ausgesetzt sein, solange über den Überprüfungsbescheid (ersatzweise dem Überprüfungsbescheid resultierenden Widerspruchsbescheid) noch nicht abschließend entschieden wurde.

Dieser Antrag ist zunächst kostenlos.
Die Einschaltung eines Anwalts ist ratsam, aber nicht unbedingt notwendig.

Schildern Sie im Antrag Ihre Sicht der Dinge und pochen Sie drauf, dass Sie keinen Bescheid erhalten haben und dass Ihnen ein anderslautender Bescheid vorliegt UND sie die Beiträge nach diesem Bescheid immer pünktlich gezahlt haben.

Sind Sie bei einer AOK bzw. Ersatzkasse versichert? Das ist wichtig zu wissen, denn davon hängt ab, wer die Vollstreckung durchführt. Bei Ersatzkassen und BKKen ist es i.d.R. das örtlich zuständige Hauptzollamt. Bei AOK sind es z.T. die eigenen Mitarbeiter.

Ich würde also eine Kopie des Antrags (bzw. der Empfängsbestätigung vom Gericht, wo auch das Aktenzeichen für Ihren Fall drin steht) an das örtlich zuständige Hauptzollamt schicken, damit die wissen, dass da ein Verfahren läuft.
Der Zoll schiebt bei Vorliegen eines Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz oft sogar freiwillig die Vollstreckung nach hinten.


3.) Alles was Sie postalisch verschicken IMMER NUR PER EINSCHREIBEN
Auf Telefonate würde ich mich mit der Kasse nicht einlassen, da Sie den Inhalt der Gespräche nie nachweisen können.

Verfasst: 10.06.2010, 21:47
von Rocco
Gut.

Also nein, das ist nicht das Zollamt. Der Stempel lautet auf "Deutsche BKK, Vollziehungsbeamter".

Ich habe ja wiederholt (per Einschreiben) bittend darauf gedrungen, mir eine korrekte Abrechnung unter Maßgabe der €140,53 zu erstellen.

Darauf wurde überhaupt nicht eingegangen... als ob ich es niemals geschrieben hätte.


Vielen 1000 Dank für die präzise Beratung.

Verfasst: 10.06.2010, 21:54
von windkom
Rufen Sie doch mal diesen Vollziehungsbeamten an:

1) Sagen Sie ihm klipp und klar, dass die Deutsche BKK verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der Bescheid in Deinen Machtbereich gelangt ist.
Der Vollziehungsbeamte soll das schriftlich bestätigen.

Du behältst Dir vor, eine Strafanzeige wg. Nötigung zu stellen, falls Dir der Vollziehungsbeamte auf die Pelle rückt.


Viele Forenteilnehmer mögen jetzt aufschreiben, aber meist ist das "ich gehe jetzt zur Polizei und stelle Strafanzeige" das einzige probate Mittel um gegen die Kasse vorzugehen.
Fakt ist aber, dass der Betroffene ja Beiträge zahlt und trotzdem vollstreckt werden soll.

Verfasst: 10.06.2010, 22:05
von RHW
oft hilft auch ein Brief direkt an den "Vorstand" der Krankenkasse!!

Verfasst: 10.06.2010, 23:32
von Czauderna
@RHW -
echt ??

Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.06.2010, 23:42
von windkom
ich denke auch, dass der Vollziehungsbeamte aus der Deutschen BKK entfernt werden sollte.

Verfasst: 11.06.2010, 08:10
von Czauderna
Hallo,
von der Deutschen BKK und dann Vollziehungsbeamter - das kann eigentlich gar nicht sein. Ich meine, dass die Deutsche BKK vielleicht selbst ihre Beitragsforderungen eintreibt, das könnte ich mir gerade noch so vorstellen, aber mit Sicherheit gibt es da keine Vollziehungsbeamte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.06.2010, 12:14
von Deutsche BKK
@ Rocco:

Wir sind auf diesen Eintrag aufmerksam geworden und würden den Fall gern prüfen und abschließend klären. Bitte wenden Sie sich an Frau Krause vom Beschwerdemanagement unter 0711/8913-560. Sie kennt diesen Link bereits und weiß, worum es geht.

Verfasst: 11.06.2010, 12:17
von Platon67
Wow - Hut ab @ Kollegen der Deutsche BKK!! Das ist doch mal ein kundenorientierter Ansatz... Finde ich echt gut!