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befristeter Vertrag / Krankengeld / wie berechnen

Verfasst: 10.06.2010, 07:51
von Schwalbe
Hallo ihr Lieben!

Also ich werde nicht schlau aus den Berechnungen.

Folgender Verlauf:

Seit 8 Juni krank geschrieben / OP folgt

Vertragende ( befristet gewesen für ein Jahr ) am 24. Juli

Normalerweise sollte der Vertrag für ein weiteres Jahr verlängert werden, was man wohl nun vergessen kann, oder entstehen dem Arbeitgeber keine weiteren Kosten, weil man vor dem neuen Vertrag ja schon im Krankengeldbezug steckt?

Ich weiss schon soviel, dass wohl das Krankengeld aufgrund des letzten Monats berechnet wird. Hier bei uns wäre das der Mai.

165,25 Std. im Mai
8 Std. davon Urlaub 94.56 brutto
5,25 Std. davon Überstunden 62,06 brutto
152 Std. davon normale Stunden 1.796,64 brutto

Brutto gesamt 1.953,26
Netto 1.523,71

Kann damit jemand was anfangen oder mir ggf. eine Formel nennen?

Ich wäre wirklich froh wenn jemand mir die Berechnung etwas vereinfacht.

lG
Schwalbe

Verfasst: 10.06.2010, 19:21
von yerry
Bei schwankendem Einkommen werden die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate benötigt. Überstunden werden dabei nur insofern berücksichtigt, als dass sie regelmäßig waren (mindestens 1 Überstunde pro Monat).

Außerdem spielen die wöchentliche Arbeitszeit, unentschuldigte Fehltage, Einmalzahlungen,... eine Rolle.

Verfasst: 10.06.2010, 21:16
von RHW
Hallo,
die Formel ist einfach:
tatsächliches Brutto : tatsächliche Stundenzahl des Monats x regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit : 7
-> ergibt das kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt (geregelt in § 47 SGB V)

Entscheidend ist jetzt, wie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausgerechnet wird. Voraussetzung ist, dass die Überstunden in den letzten 3 Monaten angefallen sind. Falls nicht, werden Sie beim Verdienst und der Arbeitszeit rausgerechnet.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in einer besonderen Rechnung berücksichtigt.

Für den AG bedeutet eine Vertragsverlängerung im Moment keine finanzielle Belastung. Ich vermute aber, dass der AG dennoch keine Verlängerung vornehmen wird, da die Dauer der Erkrankung für den AG nicht absehbar ist und er daher nicht planen kann (Ersatzkraft für wie lange?).
Gruß
RHW

Verfasst: 11.06.2010, 07:12
von Schwalbe
Dankeschön für eure Antworten!

Die Überstunden fallen immer an, lediglich der Erholungsurlaub nicht, doch der fällt dann ja normal zu den Arbeitsstunden.

Dann werde ich mal rechnen :-)

Schwalbe