Geringfügige Beschäftigung + GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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idontknow
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Geringfügige Beschäftigung + GKV

Beitrag von idontknow » 07.06.2010, 14:35

Hallo zusammen,
ich wäre sehr dankbar wenn mir hier ein Experte
zu folgendem Problem eine kleine Hilfestellung geben könnte.

Meine Lebensgefährtin war bisher über ihren Ex-Mann in der GKV versichert. Jetzt nach der Scheidung fliegt sie natürlich aus der Familienversicherung, ich kann sie selber nicht in meine mit aufnehmen, da wir nicht verheiratet sind.

Sie müsste sich jetzt also freiwillig selber versichern(Muss man eigentlich?)
In ihrem Job verdient Sie zzt. ca. 200 EURO im Monat.
Die KK rechnet den Beitrag mit 19,3%, aber nicht auf Ihren Lohn sondern
auf den fiktiven Wert 851,67, Macht mit allem drum und dran 140,53
im Monat. Gibt es da keine Ausweichmöglichkeiten ?

Wir haben der KK natürlich geschildert das man von 200 EURO netto keine 140.- an KK-Beiträgen zahlen kann, wie das funktionieren soll.
Die Antwort war knapp und bündig: Wenden Sie sich an die ARGE.

Das Problem, Arge zahlt auch nicht, weil wir zusammengerechnet werden,
und durch mein Gehalt nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten.

Ich zahle aber bereits komplett die Miete, die kompletten Lebenshaltungskosten für meine Lebensgefährtin und Ihre Tochter plus alles andere und kann nicht noch 140.- zusätzlich für Versicherungen aufbringen.
Was ist zu tun ?
Oder könnte ich das vielleicht über die Steuer wieder reinholen ?

Bin für alle Tips dankbar !!!

Gast

Beitrag von Gast » 07.06.2010, 18:31

einen wirklichen Ausweg gibt es da eigentlich nicht.
außer deine Freundin nimmt einen Job über mindestens 401 EUR an, mit dem sie dann pflichtversichert wäre oder eben heiraten...

in Deutschland gilt Versicherungspflicht! d.h. sie muss sich weiter freiwillig versichern.

wo ist die Tochter versichert? beim leiblichen Vater?

RHW
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Beitrag von RHW » 07.06.2010, 19:07

Hallo,
in manchmal Fällen können folgende Varianten helfen:
- unter Berücksichtigung der KV-Beiträge den Bedarf, der für die Arge maßgebend ist, ggf. nochmal neu berechnen (lassen)
- evtl. Ansprüche auf Unterhalt gegen Ex-Mann
- ggf. Anspruch auf Wohngeld

Sonst gibt es nur noch die Tipps von "krümel2007".

Gruß
RHW

idontknow
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Beitrag von idontknow » 09.06.2010, 20:35

Hallo zusammen,
viel Dank erstmal für die Antworten !
Die Aussichten sind ja nicht besonders erfreulich :(

Allerdings habe ich soeben diesen Artikel gefunden:
http://www.bwr-media.de/themen/lohn-geh ... erden.php8

Besonders interessant ist hier der mittlere und letzte Abschnitt:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch bereits am 16.12.2003 (Az.: B 12 KR 25/03 R) festgestellt, dass Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, für das der Arbeitgeber bereits Pauschalbeiträge gezahlt hat, in der freiwilligen Krankenversicherung nicht beitragspflichtig ist. In zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tag war das BSG zu demselben Ergebnis gekommen (Az.: B 12 KR 20/01 R und B 12 KR 15/00 R).

Eine doppelte Beitragspflicht ist nicht möglich. Deshalb müssen – neben den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers – von Ihrem freiwillig versicherten Mitarbeiter keine Beiträge mehr zur freiwilligen Krankenversicherung gezahlt werden.
Kann mir das mal jemand erklären ???
Heisst doch durch die Pauschalabgaben die der Arbeitgeber für den Minijob an die KV zahlt ist kein privater Beitrag für freiwillig Versicherte mehr nötig ?!?

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 10.06.2010, 07:44

Das bedeutet lediglich, dass das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Berechnung des Beitrages für die freiwillige Krankenversicherung nicht mitgerechnet werden darf.

Dies ist aber nur interessant, wenn das Einkommen insgesamt mit den Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung über dem Mindestbeitrag liegen würde und von der Krankenkasse irrtümlich mitberechnet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

RHW
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Beitrag von RHW » 10.06.2010, 19:52

und die Mindesteinnahmegrenze liegt 2010 bei 851,67 Euro.

Wenn jemand z.B. 1000 Euro Mieteinnahmen und 400 Euro aus einem Minijob hat, braucht er nur aus 1000 Euro Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.

Jana123
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Beitrag von Jana123 » 04.07.2010, 14:55

und die Mindesteinnahmegrenze liegt 2010 bei 851,67 Euro.

Wenn jemand z.B. 1000 Euro Mieteinnahmen und 400 Euro aus einem Minijob hat, braucht er nur aus 1000 Euro Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.


Meines erachtens werden BEIDE Einkünfte angerechnet ODER ???

Warum sollte der Minijob bis 400 Euro frei sein?????

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 04.07.2010, 16:13

Jana123 hat geschrieben: Meines erachtens werden BEIDE Einkünfte angerechnet ODER ???
oder !!!
Jana123 hat geschrieben: Warum sollte der Minijob bis 400 Euro frei sein?????
S. Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) (Az.: B 12 KR 25/03 R) vom 16.12.2003

mfg
Ratte1

RHW
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Beitrag von RHW » 05.07.2010, 03:38

in der KV sind vom MG keine Beiträge aus dem Minijob zu zahlen, aber in der PV (da es hier keine Pauschalbeiträge des AG gibt).

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