Verdiensausfall bei Organspende
Verfasst: 06.06.2010, 17:46
Hallo liebe Helferlein,
als Krankengeld-Tante weiß ich mir in folgendem im privaten Umfeld gelagerten Fall keine Rat und erbitte um Eure Hilfe/Meinung. Es geht auch nicht um Krankengeld, sondern um den, wie im Titel ersichtlich, Verdienstausfall bei einer Organspende. Dies schien mir die passende Gruppe zu sein, auch wenn mir klar ist, dass kein Anspruch auf KG besteht.
Ein Bekannter spendet seiner Mutter einen Teil seiner Leber - beide sind bei der gleichen KK versichert.
Die KK teilte dem Spender nun mit, er erhalte für 4 Wo 100 Prozent des Verdienstausfalles (ab 01.06.10), dann endet die Mitgliedschaft (30.06.10).
Soweit so gut.
Frage 1:
Wenn ich mich recht erinne bleibt eine Besch. ohne AE für längstens einen Monat erhalten (also bis 30.06.2010).
Das Ende der vers.pflichtigen Mitgliedschaft ist also der 30.06.10. Hat der Spender noch einen nachgehenden LA gem. §19 SGB V bis 31.07.10 (Anspruch auf Fami besteht nicht)?
Frage 2 und hier ist der eigentliche Knackpunkt: Die Dauer des zu erstattenden Verdienstausfalles:
Lt. Internetrecherche gibt es kein Gesetz zur Absicherung des Organspenders. Als rechtliche Grundlage für den Versicherungsschutz eines Lebendorganspenders wird daher das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 12. Dezember 1972 genutzt (3 RK 47/70) - keine Frage, uralt.
Dieses besagt:
“Die Übertragung von körpereigenem Gewebe auf einen Dritten (...) ist ein Teil der Krankenhilfe für den Organempfänger. Die Aufwendungen für die amb. oder stat. Behandlung des Organspenders sind daher (...) als Nebenleistung zu der dem Empfänger zu gewährenden Krankenhilfe von dessen Krankenkasse zu tragen. Hierzu gehört auch die dem Organspen-der bei Arbeitsunfähigkeit infolge der Organentnahme zu gewährende Barleistung für seinen Verdienstausfall.“
In der Begründung heißt es - auf den Punkt gebracht:
„Daher müssen die GESAMTEN mit der Organentnahme verbundenen Aufwendungen von der Krankenversicherung des Empfängers getragen werden.“
Und ich finde um's Verrecken keine Aussage zur DAUER.
Frage, wie seht ihr das?
Hat die KK der Empfängerin den Verdienstausfall (bei komplikationslosem Verlauf) des Spenders so lange zu tragen wie AU besteht, ggf. auch länger als 4 Wo (die Ärzte rechnen mit insgesamt 6 Wo)?
Hat die KK der Empfängerin ggf. auch die Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung des Spenders zu tragen, bis dieser die Arbeit wieder aufnehmen und durch den AG wieder angemeldet werden kann?
Ich danke euch im Voraus für Eure Hilfe und Meinung dazu!
Leider muss ich hinzufügen, dass es etwas eilt. Dem Spender fiel nämlich erst heute ein, er könnte mal seine im Bekanntenkreis ansässige KK-Tante fragen - die Transplantation findet nämlich schon übermorgen statt
als Krankengeld-Tante weiß ich mir in folgendem im privaten Umfeld gelagerten Fall keine Rat und erbitte um Eure Hilfe/Meinung. Es geht auch nicht um Krankengeld, sondern um den, wie im Titel ersichtlich, Verdienstausfall bei einer Organspende. Dies schien mir die passende Gruppe zu sein, auch wenn mir klar ist, dass kein Anspruch auf KG besteht.
Ein Bekannter spendet seiner Mutter einen Teil seiner Leber - beide sind bei der gleichen KK versichert.
Die KK teilte dem Spender nun mit, er erhalte für 4 Wo 100 Prozent des Verdienstausfalles (ab 01.06.10), dann endet die Mitgliedschaft (30.06.10).
Soweit so gut.
Frage 1:
Wenn ich mich recht erinne bleibt eine Besch. ohne AE für längstens einen Monat erhalten (also bis 30.06.2010).
Das Ende der vers.pflichtigen Mitgliedschaft ist also der 30.06.10. Hat der Spender noch einen nachgehenden LA gem. §19 SGB V bis 31.07.10 (Anspruch auf Fami besteht nicht)?
Frage 2 und hier ist der eigentliche Knackpunkt: Die Dauer des zu erstattenden Verdienstausfalles:
Lt. Internetrecherche gibt es kein Gesetz zur Absicherung des Organspenders. Als rechtliche Grundlage für den Versicherungsschutz eines Lebendorganspenders wird daher das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 12. Dezember 1972 genutzt (3 RK 47/70) - keine Frage, uralt.
Dieses besagt:
“Die Übertragung von körpereigenem Gewebe auf einen Dritten (...) ist ein Teil der Krankenhilfe für den Organempfänger. Die Aufwendungen für die amb. oder stat. Behandlung des Organspenders sind daher (...) als Nebenleistung zu der dem Empfänger zu gewährenden Krankenhilfe von dessen Krankenkasse zu tragen. Hierzu gehört auch die dem Organspen-der bei Arbeitsunfähigkeit infolge der Organentnahme zu gewährende Barleistung für seinen Verdienstausfall.“
In der Begründung heißt es - auf den Punkt gebracht:
„Daher müssen die GESAMTEN mit der Organentnahme verbundenen Aufwendungen von der Krankenversicherung des Empfängers getragen werden.“
Und ich finde um's Verrecken keine Aussage zur DAUER.
Frage, wie seht ihr das?
Hat die KK der Empfängerin den Verdienstausfall (bei komplikationslosem Verlauf) des Spenders so lange zu tragen wie AU besteht, ggf. auch länger als 4 Wo (die Ärzte rechnen mit insgesamt 6 Wo)?
Hat die KK der Empfängerin ggf. auch die Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung des Spenders zu tragen, bis dieser die Arbeit wieder aufnehmen und durch den AG wieder angemeldet werden kann?
Ich danke euch im Voraus für Eure Hilfe und Meinung dazu!
Leider muss ich hinzufügen, dass es etwas eilt. Dem Spender fiel nämlich erst heute ein, er könnte mal seine im Bekanntenkreis ansässige KK-Tante fragen - die Transplantation findet nämlich schon übermorgen statt