Frage zur Vollstreckung von KK-Beiträgen in Kolumbien
Verfasst: 04.06.2010, 21:36
Hallo,
ich habe Heute einen sehr interessanten Fall gehört.
Ein Kolumbianer studiert fast vier Jahre in Deutschland. Während dieser Zeit zahlt er monatlich den studentischen Beitrag (da er über 30 war, waren es deutlich über 120 Euro). Das Geld lässt er sich vom Tagesgeldkonto abbuchen. Die Bankverbindung hat der Student telefonisch der Krankenkasse mitgeteilt. Technisch funktionieren diese Abbuchungen, obwohl die Kontoeröffnungsunterlagen sagen, dass keine Lastschriften von Tagesgeldkonten möglich seien.
Kurz vor der Abreise in die Heimat geht der Student zur Bank und legt diese Kontoeröffnungsunterlagen vor und beantragt, alle Abbuchungen innerhalb der Verjährungsfrist zurückzubuchen. Die Bank fragt bei der Krankenkasse telefonisch nach, eine Kopie der schriftlichen Einzugsgenehmigung zuzufaxen. Die Kasse kann dieses Schriftstück allerdings nicht vorlegen. Die Bank nimmt die Rückbuchung nach einiger Diskussion vor und zahlt dem Studenten zur Kontoauflösung knapp EUR 5000,- in bar aus. Kurz danach reist er mit seinem Uniabschluss zurück in seine Heimat.
Der Student schreibt am Tag der Abbuchung ein Einschreiben an die Krankenkasse und teilt der Krankenkasse die neue Adresse in Kolumbien mit und beantragt vorsorglich, die Vollstreckung für mögliche zukünftige Bescheide auszusetzen. Außerdem teilt der Student mit, dass seine Mutter in Kolumbien plötzlich erkrankt sei und die EUR 5000,- dringend für die Begleichung der kolumbianischen Krankenhauskosten benötigt werden und die Krankenkasse das aus humanitären Gründen auch erlauben sollte.
Meine Frage:
Kann die Krankenkasse gegen den Studenten eine Beitragsbescheid öffentlich zustellen, wenn sowohl das zuletzt zuständige deutsche Einwohnermeldeamt in Deutschland die neue Adresse in Kolumbien kennt, als auch die Krankenkasse selbst?
Welche Möglichkeiten hat die Krankenkasse, den Bescheid wirksam zuzustellen und dann zu vollstrecker? Kann ein deutscher Botschaftsmitarbeiten dann in Kolumbien pfänden?
ich habe Heute einen sehr interessanten Fall gehört.
Ein Kolumbianer studiert fast vier Jahre in Deutschland. Während dieser Zeit zahlt er monatlich den studentischen Beitrag (da er über 30 war, waren es deutlich über 120 Euro). Das Geld lässt er sich vom Tagesgeldkonto abbuchen. Die Bankverbindung hat der Student telefonisch der Krankenkasse mitgeteilt. Technisch funktionieren diese Abbuchungen, obwohl die Kontoeröffnungsunterlagen sagen, dass keine Lastschriften von Tagesgeldkonten möglich seien.
Kurz vor der Abreise in die Heimat geht der Student zur Bank und legt diese Kontoeröffnungsunterlagen vor und beantragt, alle Abbuchungen innerhalb der Verjährungsfrist zurückzubuchen. Die Bank fragt bei der Krankenkasse telefonisch nach, eine Kopie der schriftlichen Einzugsgenehmigung zuzufaxen. Die Kasse kann dieses Schriftstück allerdings nicht vorlegen. Die Bank nimmt die Rückbuchung nach einiger Diskussion vor und zahlt dem Studenten zur Kontoauflösung knapp EUR 5000,- in bar aus. Kurz danach reist er mit seinem Uniabschluss zurück in seine Heimat.
Der Student schreibt am Tag der Abbuchung ein Einschreiben an die Krankenkasse und teilt der Krankenkasse die neue Adresse in Kolumbien mit und beantragt vorsorglich, die Vollstreckung für mögliche zukünftige Bescheide auszusetzen. Außerdem teilt der Student mit, dass seine Mutter in Kolumbien plötzlich erkrankt sei und die EUR 5000,- dringend für die Begleichung der kolumbianischen Krankenhauskosten benötigt werden und die Krankenkasse das aus humanitären Gründen auch erlauben sollte.
Meine Frage:
Kann die Krankenkasse gegen den Studenten eine Beitragsbescheid öffentlich zustellen, wenn sowohl das zuletzt zuständige deutsche Einwohnermeldeamt in Deutschland die neue Adresse in Kolumbien kennt, als auch die Krankenkasse selbst?
Welche Möglichkeiten hat die Krankenkasse, den Bescheid wirksam zuzustellen und dann zu vollstrecker? Kann ein deutscher Botschaftsmitarbeiten dann in Kolumbien pfänden?