Seite 1 von 1

Ist das normal das man soviel zuzahlen muss bei Rehasport??

Verfasst: 04.06.2010, 14:54
von thhuni
Hallo habe rehasport

50 einheiten a 18 Monate verschrieben bekommen

war jetzt in einem fitnessstudio und danach Rückenschule

beide wollten ein haufen geld von mir als zuzahlung (ca 200 euro)

Ist das legal und rechtens?? Wozu die verschreibun wenn ich fast ein normalen monatsbeitrag sowieso bezahlen soll??

Versteh ich nicht , ist das überall so?? oder ist das abzocke und ich kann mich beschweren?

Würde ja nix sagen bei 10 Euro im Monat oder so , aber es steht ja auf dem zettel volle Kostenübernahme

Verfasst: 04.06.2010, 15:02
von sozifa90
wurde der Rehasportantrag im voraus von der KK genehmigt?

Verfasst: 04.06.2010, 15:08
von sozifa90
das sieht so aus als hätten Sie den Rehasport antrag vorher nciht genehmigen lassen bzw. dass die KK diesen abgelehnt hat. Weil man dann selber zahlen muss. Die 200€ sind ca der Preis für 50 Einheiten. Also wurde Ihnen das in Rechnng gestellt. Es gibt bei genehmigung der KK keine zuzahlungen bei Rehasport

Verfasst: 04.06.2010, 16:36
von Paule
sozifa90 hat geschrieben:Es gibt bei genehmigung der KK keine zuzahlungen bei Rehasport
Wirklich keine? Auch nicht die 10 % + 10 EUR wie bei Physiotherapie?

Verfasst: 04.06.2010, 18:34
von Gast
Nein, es gibt keine gesetzlichen Zuzahlungen bei Rehasport. Die reinen Mitgliedsbeiträge sind auch nicht erstattungsfähig.

Die Erläuterung warum für den Fitnessstudiobesuch Beiträge fällig werden und warum das nichts mit Rehasport im eigentlichen Sinne zu tun hat, findest du im folgenden Thread:

http://www.krankenkassenforum.de/rehabi ... t3641.html

Verfasst: 04.06.2010, 20:22
von RHW
Hallo,
vielleicht ist diese Stelle aus der Rahmenvereinbarung ab 01.01.2007 hilfreich:
17.5 Es ist nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die Teil-nahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining Zuzahlungen, Eigenbeteili-gungen etc. von den Teilnehmer/-innen zu fordern.
Mitgliedsbeiträge bei freiwilliger Mitgliedschaft sind möglich
Quelle: http://www.vdek.com/vertragspartner/vor ... /index.htm
Gruß
RHW

Verfasst: 07.06.2010, 16:29
von thhuni
sozifa90 hat geschrieben:das sieht so aus als hätten Sie den Rehasport antrag vorher nciht genehmigen lassen bzw. dass die KK diesen abgelehnt hat. Weil man dann selber zahlen muss. Die 200€ sind ca der Preis für 50 Einheiten. Also wurde Ihnen das in Rechnng gestellt. Es gibt bei genehmigung der KK keine zuzahlungen bei Rehasport
natürlich ist der genehmigt

habs doch hier liegen direkt von der AOK unterschrieben

und was heisst zuzahlung ?? habe 50 einheiten verschrieben bekommen (kostenübernahme) da steht also nix das ich noch was zuzahlen muss , schon garnicht so viel

Verfasst: 07.06.2010, 17:06
von GerneKrankenVersichert
Der Rehasport ist kostenfrei. Es darf keine Zuzahlung erhoben werden. Die Fitnessstudios argumentieren dann so, dass du ja noch die Geräte nutzen, hinterher duschen etc. darfst. Deshalb der zusätzliche Monatsbeitrag, der NICHT für den Rehasport sein darf. Frage also nach, wann du den reinen Rehasport machen kannst. Meist liegen die Zeiten so ungünstig, dass du als Berufstätiger keine Chance hast, diesen wahrzunehmen. Frage bei der AOK nach Anbietern, die keine versteckte Zuzahlung erheben (meist Krankengymnasten).

Verfasst: 08.06.2010, 15:47
von sozifa90
thhuni hat geschrieben:
sozifa90 hat geschrieben:das sieht so aus als hätten Sie den Rehasport antrag vorher nciht genehmigen lassen bzw. dass die KK diesen abgelehnt hat. Weil man dann selber zahlen muss. Die 200€ sind ca der Preis für 50 Einheiten. Also wurde Ihnen das in Rechnng gestellt. Es gibt bei genehmigung der KK keine zuzahlungen bei Rehasport
natürlich ist der genehmigt

habs doch hier liegen direkt von der AOK unterschrieben

und was heisst zuzahlung ?? habe 50 einheiten verschrieben bekommen (kostenübernahme) da steht also nix das ich noch was zuzahlen muss , schon garnicht so viel
dann einfach ncohma mit dem Antrag der genehmigt wurde zum Rehasportzentrum ghen und den vorlegen mit der bitte direkt mit der KK abzurechnen