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Hausfrau - Einkommen von Ehemann

Verfasst: 18.12.2006, 22:30
von Georg
Hallo,

meine Frau ist Hausfrau, freiwillig gesetzlich versichert und derzeit ohne eigenes Einkommen. Ich bin privat versichert.

Bisher bezahlten wir für Ihre Versicherung monatlich ca. 120 €.
Berechnungsgrundlage war ein fiktives Mindesteinkommen von ca. 816 €.

Nach einer Einkommensanfrage legt die Versicherung plötzlich die Hälfte meiner Beitragsbemessungsgrenze als Einkommen meiner Frau fest.

D.h. meine Frau verdient angeblich ca. 1781 € und soll für dieses Einkommen Beiträge zur Krankenversicherung leisten.

Den Versicherungsgesellschaften ist dieses Vorgehen erlaubt.

Angeblich soll es aber noch Krankenversicherungen geben, die in solchen Fällen unabhängig vom Einkommen des Ehegatten die Beiträge ermittelt.

Kennt jemand so eine Krankenversicherung?
Gibt es noch andere Alternativen?

Vorab schon mal Vielen Dank

Grüsse
Georg

Hausfrau - Krankenkassenbeitrag

Verfasst: 18.12.2006, 22:55
von Karsten
Hallo Georg,

schau dir mal folgenden Link an, hier dürfte ganz gut erklärt sein wie es sich in diesem Fall verhält.

http://www.abc-der-krankenkassen.de/Hausfrauen.htm

Schönen Abend noch Karsten

Verfasst: 19.12.2006, 19:28
von Georg
Hallo Karsten,

erst einmal Danke für Deine Antwort.

Unter dem genannten Link ist die Vorgehensweise der Krankenkassen genau so beschrieben, wie ich es von meiner Krankenkasse mitgeteilt bekommen habe.

Jedoch löst das mein Problem nicht.

Grüsse
Georg

Verfasst: 19.12.2006, 20:55
von jammi
das Problem hier ist, dass diese Beitragseinstufung Satzungsleistung der Krankenkassen ist. Das bedeutet Sie müssten sich durch sämtliche Krankenkassensatzungen kämpfen um es herauszufinden.

Jedoch hege ich ernste Zweifel ob die von Ihnen gewünschte Einstufung überhaupt noch eine Krankenkasse anbietet.

Hier sollte vermieden werden, dass gutverdienende Personen privat versichert sind und der "Anhang" günstig weiter gesetzlich versichert ist.

gruß

Verfasst: 20.12.2006, 09:14
von Diesel
Ohne Werbung machen zu wollen, aber da ich genau das Thema mit einem Bekannten vor kurzem diskutiert habe und es selbst kaum glauben wollte.... soweit ich (mittlerweile) weiß bietet die DAK die Versicherung an, ohne die Hälfte des Einkommens des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten anzurechnen. Zumindest ist in der Satzung der DAK (siehe Internetseite) davon nicht zu lesen!

Verfasst: 20.12.2006, 22:14
von miss-sixtie
In § 15 Absatz d der Satzung der DAK steht drin das das Einkommen des Ehegatten angerechnet wird wenn er nicht gesetzlich versichert ist.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das es eine Kasse gibt, die das Einkommen des Ehegattens nicht anrechnet wenn er nicht gesetzlich versichert ist. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren ;-)

Verfasst: 21.12.2006, 10:45
von Diesel
Hups,

da hat Miss-Sixtie auf jeden Fall Recht. In dem § steht es eindeutig drin, dass bei der Berechnung der Beiträge die Hälfte des Einkommens des Ehegatten angerechnet wird, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird. Die einzige Ausnahme, die bei der DAK im Gegensatz zu fast allen anderen Krankenkassen gilt , deren Satzungen ich mir angeschaut habe, ist, dass diese Regelung bei der DAK "nur" für freiwillige Mitglieder gilt, die nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind. In keiner anderen Satzung hab ich diese Einschränkung gefunden, diese Regelung gilt bei (fast) allen anderen Krankenkassen uneingeschränkt für ALLE freiwillig versicherten unabhängig vom Einkommen.


Aber unabhängig davon eine Frage an Georg:

Warum nimmst Du Deine Frau nicht mit in die Familienversicherung Deiner privaten Krankenversicherung? Ich kann mir kaum vorstellen, dass Deine Frau dort mehr, oder wenn doch, viel mehr bezahlen müsste. Ausserdem ist die Versorgung (meiner Meinung nach leider) immer noch sehr viel besser als bei gesetzlichen Krankenkassen.

Verfasst: 21.12.2006, 17:30
von ramirez93
Die Regelung ist für alle Krankenkassen geltend. Es gibt keine, bei der nicht so verfahren wird. Es gilt auch bei allen nur, wenn der Ehepartner privat versichert ist, und der gesetzlich versicherte Partner keine Einkünfte über 400 Euro hat oder Arbeitslosengeld erhält. Allerdings ist die freiwillige Versicherung von Kasse zu Kasse unterschidelich teuer. Und das besonders, da bei der freiwilligen Versicherung der Versicherte den Beitrag alleine zahlt und kein Arbeitgeber die Hälfte trägt...

Verfasst: 21.12.2006, 19:25
von Georg
Hallo zusammen,

Danke für die Unterstützung an alle!

trotz geringer Chancen probiere ich mein Glück bei der DAK - fragen kostet ja nichts.

Die Möglichkeit einer Familienversicherung mit meiner PK war mir neu.
Muß ich auch mal anfragen.

Ramirez93:
Deine Aussage, dass bei der freiwilligen Versicherung der Versicherte den Beitrag alleine zahlt und kein Arbeitgeber die Hälfte trägt, ist so nicht ganz richtig.
Mein Arbeitgeber beteiligt sich ebenfalls zur Hälfte an den Beiträgen meiner Frau.
Und das ist nicht nur bei meiner Firma so. Die Beteiligung wird nur durch die Gesamtsumme der beiden Versicherungsbeiträge eingegrenzt.
Einfach mal nachfragen.

Grüsse
Georg

Verfasst: 28.12.2006, 20:06
von mik.l
Hi,

hatte genau das gleiche Problem, die Satzungen sind hier mehr oder weniger identisch. Obwohl ich noch ein Kind in der PKV geltend machen kann, wurden alle Anfragen nach Kranken- und Pflegeversicherungsmonatsbeitrag für die Ehefrau ohne Einkommen mit 220-260 EUR beantwortet. Einzige Ausnahme bislang die BKK Philips mit 151 EUR ab 2007.

Also alle Kassen individuell anfragen, die Satzung wird teilweise unterschiedlich "interpretiert".

Schade, dass dieser gängige Beitragsfall noch in keinem GKV-Vergleich auftaucht!

Gruß,
Mike

Frau gibt Selbständigkeit auf!

Verfasst: 04.11.2007, 10:55
von Crossi71
Hallo!
Wir stehen vor dem selben Problem. Meine Frau ist derzeit freiwilliges Mitglied bei der DAK. Wird hier auf dieser 1837€-Basis abgerechnet.
Ich bin in einer PKV!
Meine Frau wird ihre Selbständigkeit demnächst aufgeben wegen Nachwuchs.
Würde nun auf einmal mein halbes Einkommen als Basis herangezogen werden, dann müsste sie auf einmal noch mehr bezahlen!

Der Hinweis, dass eventuell mein Arbeitgeber noch etwas zur KV meiner Frau zuschiesst ist mir neu, würde mir jedoch einleuchten. Immerhin spart mein Arbeitgeber auch Geld dadurch, dass ich gerade niedrige Beiträge in die PKV zahle!
Geht das eigentlich grundsätzlich? Oder nur, wenn die Frau echte Hausfrau ist?
Muss sie für so eine Zuschuss meines Arbeitgebers ihre Selbständigkeit auf jeden Fall aufgeben?
Weiss jemand, ob Siemens soetwas macht?
Ist das Godd-Will vom Arbeitgeber oder irgendwie in einem Gesetz verankert?

Verfasst: 04.11.2007, 13:58
von ratte1
Hallo,

Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzsuchusses ist, dass Ihre Frau Ihre selbstständige Tätigkeit aufgibt oder nur noch geringfügig ausübt.

Gesetzliche Grundlage s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Gruß

ratte1

Verfasst: 04.11.2007, 23:49
von mik.l
Hallo Crossi71,

wie gesagt, mit Kind(muss auch in PKV) ist für die Partnerin die BKK Philips zu empfehlen, aber Kündigungsfrist beachten, ehe die teuren freiwilligen Beiträge bei der alten GKV fällig werden!

Der Arbeitgeberzuschuss für dich(PKV), Kind(PKV) und Frau(GKV) wird in Summe ca. 260 Euro nicht übersteigen.

Vorsicht vor Fragebögen der alten GKV, die darin gerne eine Beitrittserklärung zur freiwilligen Weiterversicherung "unterschieben"(z.B. bei der TK) und so weiterhin teure Mitgliedschaft generieren.

Kann sogar sein, dass der Wechsel von Pflicht in freiwillig automatisch ohne Beitrittserklärung gültig ist, weiss das zufällig jemand?



Gruß,
Mike

Verfasst: 05.11.2007, 20:15
von ratte1
mik.l hat geschrieben: Kann sogar sein, dass der Wechsel von Pflicht in freiwillig automatisch ohne Beitrittserklärung gültig ist, weiss das zufällig jemand?

Gruß,
Mike
Das gab es einmal (ich glaube bis 31.12.06) für Diejenigen, deren Versicherungspflicht zum 31.12. wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze endete und dann innerhalb einer kurzen Frist (14 Tage?) dem Wechsel von der Pflicht- in eine freiwillige Versicherung nicht widersprochen hatte.


Durch die allgemeine Versicherungspflicht des § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V kann allerdings dann eine Versicherung zustandekommen, wenn kein anderer Leistungsanspruch besteht.


Gruß

ratte1

Verfasst: 06.11.2007, 01:57
von mik.l
Hi,

müsste dann nicht der Freiwillig-Bescheid mehr Vorlauf haben und einen Widerspruchshinweis enthalten? Und gelten die Kündigungsfristen trotz Statuswechsel, da dies ja 2-3 Monate Verbleib in einer GKV mit hohem "freiwilligen "Beitrag bedeuten kann? Oder muss man widersprechen um sich rückwirkend innerhalb der Drei-Monatsfrist bei einer anderen GKV zu versichern? Komplexes Thema ...