Hilfestellung der Krankenkasse bei Psychotherapeutensuche
Verfasst: 31.05.2010, 15:38
Hallo,
das Problem ist Folgendes:
Mein Freund benötigt einen Trauma-Psychotherapeuten. Wir haben schon bei über 50 angefragt – keine Plätze frei.
Die Krankenkasse hatte ich dann um Mithilfe gebeten. Die Antwort war, dass die Patienten selbst für die Suche verantwortlich sind. Die Krankenkasse gab dann Adressen von Therapeuten die über 50km weit entfernt sind und schrieb, dass Wartezeiten von 6 Monaten zumutbar sind.
Auf der Seite (darf ich hier verlinken??)
http://www.psychotherapie-hoffmann.de/P ... ahren.html
steht aber:
Zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen
und Krankenkassen jedoch verpflichtet (s. o.), einen qualifizierten Behandler zur Verfügung zu stellen.
Das Sozialgericht lehnt Wartefristen, die über sechs Wochen hinaus gehen, als unzumutbar ab. Mehr
als fünf vergebliche Anfragen sind dem Versicherten aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots
einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten. Es ist nicht die Aufgabe des Patienten, einen
Behandlungsplatz zu beschaffen, wenn keiner zur Verfügung steht.
Kennt sich jemand hiermit aus?
Also inwieweit ist die Krankenkasse verpflichtet bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherpeuten zu helfen?
(Ich habe dann auch versucht eine Kostenübernahme von privat abrechnenden Traumatherapeuten für meinen Freund zu beantragen. Das ginge nicht wurde mitgeteilt.)
Vielen Dank vorab!
Rosenrot
das Problem ist Folgendes:
Mein Freund benötigt einen Trauma-Psychotherapeuten. Wir haben schon bei über 50 angefragt – keine Plätze frei.
Die Krankenkasse hatte ich dann um Mithilfe gebeten. Die Antwort war, dass die Patienten selbst für die Suche verantwortlich sind. Die Krankenkasse gab dann Adressen von Therapeuten die über 50km weit entfernt sind und schrieb, dass Wartezeiten von 6 Monaten zumutbar sind.
Auf der Seite (darf ich hier verlinken??)
http://www.psychotherapie-hoffmann.de/P ... ahren.html
steht aber:
Zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen
und Krankenkassen jedoch verpflichtet (s. o.), einen qualifizierten Behandler zur Verfügung zu stellen.
Das Sozialgericht lehnt Wartefristen, die über sechs Wochen hinaus gehen, als unzumutbar ab. Mehr
als fünf vergebliche Anfragen sind dem Versicherten aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots
einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten. Es ist nicht die Aufgabe des Patienten, einen
Behandlungsplatz zu beschaffen, wenn keiner zur Verfügung steht.
Kennt sich jemand hiermit aus?
Also inwieweit ist die Krankenkasse verpflichtet bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherpeuten zu helfen?
(Ich habe dann auch versucht eine Kostenübernahme von privat abrechnenden Traumatherapeuten für meinen Freund zu beantragen. Das ginge nicht wurde mitgeteilt.)
Vielen Dank vorab!
Rosenrot