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Krankenversicherung allein zahlen?
Verfasst: 31.05.2010, 15:34
von reh
Hallo, ich hoffe, es kann mir endlich mal jemand helfen... wenigstens ein wenig.
Ich beende gerade meine Ausbildung. Nun habe ich doch noch den Wunsch ab Oktober zu studieren. Als ich meine Ausbildung begonnen habe, musste ich mich gesetzlich versichern. Meine Eltern sind weiterhin beide privat versichert.
Das heißt: ich kann mich ab Oktober nicht familienversichern. Gehen wir davon aus, dass ich keinen Job habe (ich such natürlich trotzdem einen - aber für den Fall, dass ich keinen habe):
Muss ich meine Krankenversicherung dann selber zahlen?
Wovon? Ich verdiene ja nichts ; <
Gibts andere Möglichkeiten?
Bei einem Midijob z.B. werden Sozialabgaben abgezogen, oder?
Und dann kann man bei nem Minijob nen bestimmten Satz abgeben und in die Sozialkassen einzahlen, wo man dann arbeits-, pflege-, kranken- und unfallversichert ist? Ist das richtig?
Denkt ihr, meine jetztige Krankenkasse kann mir allgemeine Auskunft geben?
Danke
reh
Verfasst: 31.05.2010, 19:52
von RHW
Hallo,
nach dem Ende der Ausbildung (Tag der mündlichen Prüfung) endet die Versicherungspflicht über den Arbeitgeber:
Ab Folgetag gibt es verschiedene Varianten:
- Bezug von Arbeitslosengeld (oder bei Bedürftigkeit Arbeitslosengewld II)
- Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro monatlich (bei geringerem Verdienst entsteht
keine Krankenversicherung über den Arbeitgeber)
- Heirat (kostenlose Versicherung, wenn Ehegatte mit gesetzlicher Krankenkasse) -> dies ist keine Empfehlung!
))
Falls diese Punkte alle nicht zutreffen:
eine freiwillige Versicherung in der GKV. Der Mindesbeitrag beträgt ca. 140 Euro monatlich.
Muss ich meine Krankenversicherung dann selber zahlen?
Wovon? Ich verdiene ja nichts ; <
Gegenfrage: Wer füllt regelmäßig den Kühlschrank mit Lebensmitteln? Am besten diese Person wegen der Beitragszahlung ansprechen.
)
Ab Oktober gilt dann der Studententarif mit ca. 64 Euro Monatsbeitrag. Bei Bafög-Bezug gibt es einen Zuschuss der fast den gesamten Beitrag umfasst.
Gruß
RHW
Verfasst: 31.05.2010, 22:24
von reh
alg I werde ich dann wohl vorerst beziehen. das ist nicht das problem.
heiraten kommt nicht in frage.
die nebentätigkeit schon. wenn der ag nicht zahlt, wer dann?
bafög bekomme ich nicht.
meine mama möchte das nicht unbedingt zahlen, was ich auch verstehe... wieso hängt denn alles vom geldbeutel der eltern ab? als student muss das doch alles irgendwie möglich sein ohne bankrott zu gehen.
von den ca. 70 euro habe ich auch schon gehört. aber das ist ja so gut wie unmöglich : |
Verfasst: 01.06.2010, 06:03
von RHW
Hallo,
alg I werde ich dann wohl vorerst beziehen. das ist nicht das problem.
Die Arbeitsagentur zahlt dann die Krankenversicherung (längstens bis 30.09.)
Ab 01.10. sind vom Studenten selber Beiträge zu zahlen.
Ausnahme: eine Arbeitnehmertätigkeit
über 20 Stunden pro Woche.
Dann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung (etwa die Hälfte zieht er vom Gehalt ab; wie jetzt in der Ausbildung).
Wenn man das nicht zahlen kann/möchte, sollte man sich eine andere Person suchen, die das übernimmt (z.B. Freund, Eltern) oder eine Einnahmequelle auftun (z.B. 400-Euro-Job).
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Bafög, das vom Elterneinkommen unabhängig ist.
meine mama möchte das nicht unbedingt zahlen, was ich auch verstehe...
Verstehe ich auch: beim Zahlen gibt es selten Leute, die sich darum reißen. Aber die Alternativen sind hier sehr eingeschränkt!
wieso hängt denn alles vom geldbeutel der eltern ab? als student muss das doch alles irgendwie möglich sein ohne bankrott zu gehen.
Ich glaube, das fängt schon mit der Geburt an, dass (fast) alles vom Geldbeutel der Eltern abhängt (die Eltern waren ja auch an der Geburt nicht ganz unbeteiligt). Wenn die Eltern das Studium finanziell nicht unterstützen können (oder nicht mehr leben), gibt es Bafög.
Im Übrigen die Eltern vielleicht mal fragen, warum sie in der PKV sind. In den meisten Fällen ging es darum, Geld zu sparen. Jetzt ist aber bei PKV-Eltern während des Studiums für Studenten ein Extra-Beitrag zu zahlen (in der GKV bestände bis 25 eine kostenlose Familienversicherung).
Vielleicht klappt das ja doch mit dem Bafög!
Gruß
RHW
Verfasst: 01.06.2010, 15:12
von reh
es sieht sehr schlecht aus für mich... habe mit bafögamt und krankenkasse gesprochen.
mir ist jedoch noch etwas in den sinn gekommen: kann ich mich bei meinem leiblichen vater (beide elternteile erneut verheiratet) familienversichern?
Verfasst: 01.06.2010, 15:21
von Gast
reh hat geschrieben:kann ich mich bei meinem leiblichen vater (beide elternteile erneut verheiratet) familienversichern?
nur wenn er deinen überwiegenden Lebensunterhalt bezahlt...
und das sieht deiner Beschreibung nach wohl nicht so aus.
Verfasst: 01.06.2010, 15:42
von Dr. eisenbarth
Beim leiblichen Vater wird der überwiegende Unterhalt geprüft? Nach § 10 SGB V wird dieses doch nur bei Stiefeltern u.ä. verlangt...
Meiner Meinung nach ist die Familienversicherung über den leiblichen Vater immer möglich, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verfasst: 01.06.2010, 16:46
von ratte1
Dr. eisenbarth hat geschrieben:Beim leiblichen Vater wird der überwiegende Unterhalt geprüft? Nach § 10 SGB V wird dieses doch nur bei Stiefeltern u.ä. verlangt...
Meiner Meinung nach ist die Familienversicherung über den leiblichen Vater immer möglich, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Richtig, eine kostenlose Familienversicherung über den leiblichen Vater wäre grds. bis zum Vortag des 25. Geburtstages möglich.
MfG
ratte1
Verfasst: 02.06.2010, 15:00
von Gast
Dr. eisenbarth hat geschrieben:Beim leiblichen Vater wird der überwiegende Unterhalt geprüft? Nach § 10 SGB V wird dieses doch nur bei Stiefeltern u.ä. verlangt...
Asche auf mein Haupt. Stimmt natürlich
Sorry.
Besteht dann grundsätzlich beim leiblichen Vater Anspruch auf Familienversicherung? Ich frag nur deshalb, weil geschrieben wurde, dass die Mutter PKV ist. Werden hier die Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten geprüft oder fällt das dann unter den Tisch und der Schreiber kann, komme was wolle, in die Fami des Vaters?
Verfasst: 02.06.2010, 15:12
von ratte1
krümel2007 hat geschrieben:Dr. eisenbarth hat geschrieben:Beim leiblichen Vater wird der überwiegende Unterhalt geprüft? Nach § 10 SGB V wird dieses doch nur bei Stiefeltern u.ä. verlangt...
Asche auf mein Haupt. Stimmt natürlich
Sorry.
Besteht dann grundsätzlich beim leiblichen Vater Anspruch auf Familienversicherung? Ich frag nur deshalb, weil geschrieben wurde, dass die Mutter PKV ist. Werden hier die Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten geprüft oder fällt das dann unter den Tisch und der Schreiber kann, komme was wolle, in die Fami des Vaters?
Das Einkommen der Mutter ist nur dann interessant, wenn die Eltern verheiratet sind. Dieses ist hier nicht der Fall. Daher ist das Einkommen der Mutter hier irrelevant.
MfG
ratte1
Verfasst: 02.06.2010, 22:51
von reh
das eißt, es könnte klappen und die chancen stehen auch gut?
was wären denn "andere voraussetzungen"? ich hab mal bei wikipedia geschaut. diese sachen wären meines erachtens erfüllt. gibt es was, worauf ich besondere acht legen muss?
danke schonmal : )
Verfasst: 02.06.2010, 23:12
von RHW
Hallo,
alle Einzelheiten sind hier beschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Wichtig ist, die Krankenkasse über alle Änderungen frühzeitig zu informieren: eigenes Einkommen über 365 Euro, Ende Studium, alle Adressänderungen (damit die KK einen bei Versicherungsende des Vaters informieren kann!!!)
Einmal jährlich wird ein Überprüfungsbogen der KK verschickt. Wenn der Bogen nicht zeitnah zurückgeschickt wird, kann es Probleme geben (also immer mit Vater absprechen). Ggf. kann man auch jährlich bei KK vorbeigehen und den Bogen dort ausfüllen.
Gruß
RHW
Verfasst: 03.06.2010, 13:24
von reh
danke schön : )
ein lichtblick