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neuer Arbeitgeber und Angaben wegen gkv-wettbewerbsstärkungs

Verfasst: 30.05.2010, 09:59
von jbo
Hallo zusammen,

ein neuer Arbeitgeber verlangt (ich werde Angestellter sein), das ehemalige Arbeitgeber aus den letzten Jahren ein Formular ausfüllen sollen wegen des gkv-wettbewerbsstärkungsgesetz.
Dort aber sollen auch genaue Angaben zum Gehalt der letzten Arbeitgeber angegeben werden.
Dann würde da aber auch erscheinen, das Lohnersatzleistungen wg langer Krankheit gezahlt worden.
Wenn das gemacht wird, ist der Job gleich wieder weg.

Nun meine Frage, muß ich das so abgeben? Denn damit lege ich Informationen offen die eine weitere berufliche Tätigkeit massiv negativ beeinflussen werde.

Im Kopf des Formulars steht:
Nachweis über Versicherungsstatus
Das Inkrafttreten der "Neuregelung durch das gkv-wettbewerbsstärkungsgesetz" zum 01.04,2007
macht eine Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts (JAE) der letzten drei abgelaufenen
Kalenderjahre, sowie das anteilige Entgelt für das lfd. Kalenderjahr vor Beginn der Beschäftigung
erforderlich. Daher bitten wir Sie für den oben genannten Prüfzeitraum um entsprechende Angaben
zum regelmäßigen lahresarbeitsentgelts - ggf. unter Einbeziehung von fiktiv ermitteltem Entgelt für
Zeiten ohne Entgeltfortzahlung.

Ich will ja weiterhin bei einer großen Krankenkasse versichert sein, werde aber dort freiwillig versichert sein. Will also keine private Versicherung.

Vielen Dank für Infos.

Verfasst: 30.05.2010, 12:36
von Czauderna
Hallo,
so auf den ersten Blick will der neue Arbeitgeber keinen Fehler bei der Anmeldung machen und "nur" feststellen ob seit dem 01.04.2007 lückenlos eine Krankenversicherung bestand und zuletzt in welchem System PKV oder GKV. Alle Fragen zum Einkommen dagegen erscheinen mir nun sehr merkwürdig - das geht ihn meiner Meinung nach defintiv nichts an.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.05.2010, 12:46
von jbo
Danke für die Info.

Hier ist z.B. so ein Formular:
www.steuerberater-johannsen.de/anlagen/ ... sfrage.pdf

Ich war die letzten 8 Jahre immer freiwillig versichert bei der größten deutschen Ersatzkrankenkasse und will dort auch weiterhin versichert bleiben.
Wenn ich also erkläre, das ich nicht in eine PKV gehen will, hat sich das doch sowieso erledigt. Oder?
So wie ich das verstehe, geht es um die Personen die die Jahresentgeltgrenze überschreiten und dann in eine PKV wollen. Das will ich ja nicht.

Ich muß sehen, das ich da einen anderen Weg finde. Sonst bin ich den neuen AG schnell wieder loß

Verfasst: 30.05.2010, 13:05
von Czauderna
jbo hat geschrieben:Danke für die Info.

Hier ist z.B. so ein Formular:
www.steuerberater-johannsen.de/anlagen/ ... sfrage.pdf

Ich war die letzten 8 Jahre immer freiwillig versichert bei der größten deutschen Ersatzkrankenkasse und will dort auch weiterhin versichert bleiben.
Wenn ich also erkläre, das ich nicht in eine PKV gehen will, hat sich das doch sowieso erledigt. Oder?
So wie ich das verstehe, geht es um die Personen die die Jahresentgeltgrenze überschreiten und dann in eine PKV wollen. Das will ich ja nicht.

Ich muß sehen, das ich da einen anderen Weg finde. Sonst bin ich den neuen AG schnell wieder loß
Hallo,
das denke ich auch - ich würde diesem leeren "Fragebogen" eine unterschriebene Erklärung beifügen mit dem sinngermässen Text, dass ich seit Jahren, also bewreits vor dem 01.04.2007 in der TK versichert wäre und auch dort bleiben möchte.
Damit haben Sie die notwendigen Fragen beantwortet und sich auch nicht verweigert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.05.2010, 19:05
von GerneKrankenVersichert
Dieser Fragebogen hat m. E. nichts mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht zum 01.04.2007, sondern mit dem § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu tun:
Versicherungsfrei sind

1.
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,
Der neue Arbeitgeber muss also, um feststellen zu können, ob Versicherungspflicht oder -freiheit in der Krankenversicherung vorliegt, wissen, wie hoch das Gehalt bei den letzten Beschäftigungen war. Und Zeiten der Lohnersatzleistung werden NICHT aufgeführt, wie aus dem Formular hervorgeht:
jbo hat geschrieben: ggf. unter Einbeziehung von fiktiv ermitteltem Entgelt für
Zeiten ohne Entgeltfortzahlung.
Natürlich könntest du jetzt mit dem neuen AG verhandeln, ob ihm eine Bescheinigung der KK, dass du die letzten Jahre als versicherungsfreies Mitglied mit einem Einkommen oberhalb der JAG dort versichert warst, ausreicht. Aber dann weckst du viel eher schlafende Hunde als mit einer Gehaltbescheinigung, auf der dein fiktives Gehalt und eben nicht die Krankengeldzahlung vermerkt ist.

GKV

Verfasst: 30.05.2010, 19:21
von jbo
Danke für deine Info.

Was meinst du mit fiktivem Gehalt?

Was ich mir aber nur frage, was geht dem zukünftigen AG mein Gehalt der früheren AG's an? Doch eigentlich nichts.
Warum wird das nicht über die KK geregelt? Die wissen doch was Sache ist.
Der AG meldet den AN bei der KK an und die sehen doch sofort im system was die letzten Jahre war.

Was mein Problem ist, in 2010 hatte ich bis jetzt komplett Krankengeld bekommen. Das ist das was mir Sorgen macht. Dann zeigt der ehemalige AG auf - der AN hat in 2010 nichts bekommen. Und beim neuen AG bilden sich gleich Fragezeichen.

Da kann ich mir ja gleich ein Schild um den hals hängen auf dem das stehen wird. Und bei jeder Bewerbung gleich alles in den ersten Satz rein nehmen: Vorsicht, ich war schwer erkrankt.

Verfasst: 30.05.2010, 19:41
von jbo
Du hattest geschrieben

"Der neue Arbeitgeber muss also, um feststellen zu können, ob Versicherungspflicht oder -freiheit in der Krankenversicherung vorliegt, wissen, wie hoch das Gehalt bei den letzten Beschäftigungen war. Und Zeiten der Lohnersatzleistung werden NICHT aufgeführt, wie aus dem Formular hervorgeht: "

Ich will ja normal bzw freiwillig in der KK wie bisher versichert werden. Dann sollte das doch ausreichen wenn ich das dem neuen AG sage oder schriftlich bestätige. Oder?

Verfasst: 30.05.2010, 21:01
von sozifa90
nein um versicherungberechtigt zu sein (also versicherungsfrei) muss die letzten 3 jahre die sogenannte jahresarbeitsentgelt(JAE) Grenze überschritten worden sein und voraussichtlich auch im kommenden Jahr überschritten werden. Dass muss ggf. geprüft werden

Verfasst: 30.05.2010, 21:29
von RHW
Hallo,
der AG ist verpflichtet zu prüfen, ob in den Kalenderjahren 2009, 2008 und 2007 jeweils die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde.
Wenn das der Fall ist, einfach vom letzten Arbeitgeber bestätigen lassen (ohne Unterbrechungszeiten - sind ja auch nicht gefragt).
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es evtl. eine Alternative:
Von der KK eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass in den o.g. Jahren nicht in allen 3 Jahren die Jahresarbeitsentgrenze überschritten wurde (falls der neue Arbeitgeber nach dem Grund fragt, wäre auch Kurzarbeit eine plausible Begründung).
Einzelheiten: Seite 14:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... grenze_pdf
Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, die KK nochmal an den Datenschutz gegenüber dem neuen AG zu erinnern!
Gruß
RHW

Verfasst: 31.05.2010, 05:37
von jbo
RHW hat geschrieben:Hallo,
der AG ist verpflichtet zu prüfen, ob in den Kalenderjahren 2009, 2008 und 2007 jeweils die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde.
Wenn das der Fall ist, einfach vom letzten Arbeitgeber bestätigen lassen (ohne Unterbrechungszeiten - sind ja auch nicht gefragt).
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es evtl. eine Alternative:
Von der KK eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass in den o.g. Jahren nicht in allen 3 Jahren die Jahresarbeitsentgrenze überschritten wurde (falls der neue Arbeitgeber nach dem Grund fragt, wäre auch Kurzarbeit eine plausible Begründung).
Einzelheiten: Seite 14:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... grenze_pdf
Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, die KK nochmal an den Datenschutz gegenüber dem neuen AG zu erinnern!
Gruß
RHW
Danke.
Werde ich mal so versuchen.
Das Thema liegt mir ganz schwer im Magen.