Darf ich zu 2 Orthopäden wg. meinen Beschwerden gehen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Darf ich zu 2 Orthopäden wg. meinen Beschwerden gehen?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgende Frage.
Darf ich zu 2 Orthopäden mit Überweisungsschein gehen?
1x über den Hausarzt und 1x über meinen Internisten
Grund:
Da ich schon mal von einem anderen Orthopäden "versaut" wurde,
möchte ich endlich dem Grund meiner Dauer-Rückenschmerzen nachgehen.
Ich war schon bei zig Orthopäden, aber diese haben sich meinem Problem nicht angenommen (zu wenig Zeit. Nur Tabletten verschrieben).
Kann mir meine Kasse (BKK) Probleme machen, wenn ich innerhalb eines Quartals zu 2 Orthopäden wg. den selben Beschwerden gehen?
PS: Ich bin Chroniker und Schwerbehindert. Möchte meine Schmerzen also endlich in den Griff bekommen.
Danke für Euren Tip.
mrymen
ich habe folgende Frage.
Darf ich zu 2 Orthopäden mit Überweisungsschein gehen?
1x über den Hausarzt und 1x über meinen Internisten
Grund:
Da ich schon mal von einem anderen Orthopäden "versaut" wurde,
möchte ich endlich dem Grund meiner Dauer-Rückenschmerzen nachgehen.
Ich war schon bei zig Orthopäden, aber diese haben sich meinem Problem nicht angenommen (zu wenig Zeit. Nur Tabletten verschrieben).
Kann mir meine Kasse (BKK) Probleme machen, wenn ich innerhalb eines Quartals zu 2 Orthopäden wg. den selben Beschwerden gehen?
PS: Ich bin Chroniker und Schwerbehindert. Möchte meine Schmerzen also endlich in den Griff bekommen.
Danke für Euren Tip.
mrymen
Hallo,
hier gilt dem Grunde nach § 76 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__76.html
Meiner Meinung ist es bei den Krankenkassen eher die Regel "aus besonderem Grund" sehr großzügig auszulegen.
Bei über 160 Krankenkassen kann es aber Im Einzelfall auch böse Überraschungen geben. Wenn man ganz auf Nummer sicher gehen möchte, vorher bei der Krankenkasse nachfragen.
Gruß
RHW
hier gilt dem Grunde nach § 76 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__76.html
Meiner Meinung ist es bei den Krankenkassen eher die Regel "aus besonderem Grund" sehr großzügig auszulegen.
Bei über 160 Krankenkassen kann es aber Im Einzelfall auch böse Überraschungen geben. Wenn man ganz auf Nummer sicher gehen möchte, vorher bei der Krankenkasse nachfragen.
Gruß
RHW
Nun mal ganz ehrlich. Vom Grundsatz her zieht die natürlich die o.g. Vorschrift. Auf eine Zweitmeinung besteht kein gesetzlicher Anspruch ohne besonderen Grund.
In der Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass jemand deswegen Schwierigkeiten gekriegt hat.
Nachgehört wurde höchstens wenn wirklich eine abstrus hohe Anzahl an Ärzten konsultiert wurde.
Haken an der Geschichte ist allerdings, dass lediglich eine Überweisung pro Fachdisziplin pro Quartal vom Hausarzt ausgestellt wird und somit bei der Inanspruchnahme des zweiten Facharztes die Praxisgebühr wieder fällig wird.
In der Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass jemand deswegen Schwierigkeiten gekriegt hat.
Nachgehört wurde höchstens wenn wirklich eine abstrus hohe Anzahl an Ärzten konsultiert wurde.
Haken an der Geschichte ist allerdings, dass lediglich eine Überweisung pro Fachdisziplin pro Quartal vom Hausarzt ausgestellt wird und somit bei der Inanspruchnahme des zweiten Facharztes die Praxisgebühr wieder fällig wird.
Hallo bjoern81,
Wenn jetzt aber die BKK "Pusemuckel" hier streng nach Gesetz vorgeht,
kann es für Versicherte unangehm ausgehen, wenn man sich auf eine Abweichung (oder großzügige Auslegung) vom Gesetz verlässt.
Im Übrigen war es bis 2008 so, dass das großzügige Verhalten der Krankenkasse aufgrund des Honorarsystems mit Mitgliederpauschalen immer zu Lasten der anderen Ärzte, aber nicht zu Lasten der KK ging. Wenn ich das neue Honorarsystem richtig verstanden habe, führen Konstellationen wie hier beschrieben seit 2009 zu höheren Kosten für die einzelne KK.
Deshalb kann ich es nicht ausschließen, dass einzelne der über 160 KK auch in diesem Bereich Kostenmanagement betreiben (oder zukünftig betreiben werden) und das Gesetz sehr streng auslegen.
Aber ich stimme dir zu, dass Probleme in dieser Fallkonstellation sehr unwahrscheinlich sind.
Gruß
RHW
Ich stimme dir hier völlig zu. Meine Erfahrungen sind genauso!In der Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass jemand deswegen Schwierigkeiten gekriegt hat.
Wenn jetzt aber die BKK "Pusemuckel" hier streng nach Gesetz vorgeht,
kann es für Versicherte unangehm ausgehen, wenn man sich auf eine Abweichung (oder großzügige Auslegung) vom Gesetz verlässt.
Im Übrigen war es bis 2008 so, dass das großzügige Verhalten der Krankenkasse aufgrund des Honorarsystems mit Mitgliederpauschalen immer zu Lasten der anderen Ärzte, aber nicht zu Lasten der KK ging. Wenn ich das neue Honorarsystem richtig verstanden habe, führen Konstellationen wie hier beschrieben seit 2009 zu höheren Kosten für die einzelne KK.
Deshalb kann ich es nicht ausschließen, dass einzelne der über 160 KK auch in diesem Bereich Kostenmanagement betreiben (oder zukünftig betreiben werden) und das Gesetz sehr streng auslegen.
Aber ich stimme dir zu, dass Probleme in dieser Fallkonstellation sehr unwahrscheinlich sind.
Gruß
RHW
Hallo,
auch ich kann bestätigen, dass das in der Praxis kein Thema ist.
Aber in den heutigen Zeiten wo überalle gespart werden muss und Zusatzbeiträge gefordert werden müssen ist es durchaus denkbar dass Kassen da genauer hinschauen. Zweite Meinung - gut und schön, sogar eine dritte oder vierter, warum nicht, aber nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft - so könnte man auchg denken - aber wie gesagt, auch ach meiner Erfahrung bisher kein Thema.
Gruss
Czauderna
auch ich kann bestätigen, dass das in der Praxis kein Thema ist.
Aber in den heutigen Zeiten wo überalle gespart werden muss und Zusatzbeiträge gefordert werden müssen ist es durchaus denkbar dass Kassen da genauer hinschauen. Zweite Meinung - gut und schön, sogar eine dritte oder vierter, warum nicht, aber nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft - so könnte man auchg denken - aber wie gesagt, auch ach meiner Erfahrung bisher kein Thema.
Gruss
Czauderna