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Auslandskrankenversicherung T/A 11 und T/A 20

Verfasst: 27.05.2010, 14:33
von tulpe
Hallo liebe Forumbenutzer. Auch ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung für im Ausland befindliche Rentner.

Konkret geht es darum, dass eine hier gesetzlich krankenversicherte Rentnerin sich fast das ganze Jahr über in der Türkei aufhält und nur zu besuchszwecke nach Deutschland kommt. Bisher hat sie von der Krankenversicherung das Formular T/A 11 erhalten. Im Krankheitsfalle war sie quasi auch in der Türkei versichert. Nun will ihr die Krankenkase dieses Formular nicht mehr geben.

Wie soll die Rentnerin denn nun vorgehen. Welche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse hat sie?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 27.05.2010, 21:16
von yerry
Die Mitgliedschaft bleibt aufgrund des Rentenbezugs weiterhin bestehen. So ist es auch im Abkommen mit der Türkei geregelt. Bezieht die Rentnerin jedoch dort auch eine Rente oder Arbeitsentgelt aufgrund einer Beschäftigung in der Türkei, erlischt die Mitgliedschaft in Deutschland.

Bei einer bestehenden Mitgliedschaft in Deutschland bleibt auch der Leistungsanspruch bestehen. Für Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gibt es dafür auch einen extra Schein, den T/A 20. Freiwillig versicherte Rentner erhalten keine Leistungen im Ausland. Mit diesem Anspruchsschein muss man sich bei der örtlichen Krankenkasse melden. Diese bestätigt dann, welche Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Verfasst: 28.05.2010, 10:18
von tulpe
Hallo Yerry,

vielen Dank für deine Mühe. Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen.

Re: Auslandskrankenversicherung T/A 11 und T/A 20

Verfasst: 02.11.2010, 15:56
von Narges
tulpe hat geschrieben:Hallo liebe Forumbenutzer. Auch ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung für im Ausland befindliche Rentner.

Konkret geht es darum, dass eine hier gesetzlich krankenversicherte Rentnerin sich fast das ganze Jahr über in der Türkei aufhält und nur zu besuchszwecke nach Deutschland kommt. Bisher hat sie von der Krankenversicherung das Formular T/A 11 erhalten. Im Krankheitsfalle war sie quasi auch in der Türkei versichert. Nun will ihr die Krankenkase dieses Formular nicht mehr geben.

Wie soll die Rentnerin denn nun vorgehen. Welche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse hat sie?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.




Guten Tag, ich lebe in Antalya/Türkei als deutsche Rentnerin und bin in Deutschland gesetzlich versichert. Meine Krankenkasse hat mir die T/A 20 ausgestellt und ich bin damit zur Sigorta (türk. Krankenkasse). Mir wurde der türk. Krankenschein verweigert, obwohl ich hier ordnungsgemäß gemeldet bin und Aufenthaltserlaubnis habe.

Vielen Dank im Voraus.

T/A 20

Verfasst: 02.11.2010, 16:01
von Narges
Guten Tag, ich lebe in Antalya/Türkei als deutsche Rentnerin und bin in Deutschland gesetzlich versichert. Meine Krankenkasse hat mir die T/A 20 ausgestellt und ich bin damit zur Sigorta (türk. Krankenkasse). Mir wurde der türk. Krankenschein verweigert, obwohl ich hier ordnungsgemäß gemeldet bin und Aufenthaltserlaubnis habe.