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Auszahlung Direktversicherung

Verfasst: 27.05.2010, 14:23
von Philo
Guten Tag,

wie läuft das Prozedere bei Fälligkeit einer Direktversicherung bezüglich der Sonderzahlung in 120 Raten an die Krankenkasse ab?
Fragt die Lebensversicherung ihren Kunden, wo er krankenversichert ist?
Wenn der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung daraufhin keine Auskunft gibt, was geschieht dann?

Danke für Antworten.
Philo

Verfasst: 27.05.2010, 17:15
von Gast
i.d.R. fragen die Auszahler der Direktversicherung ab, wo man versichert ist. die Krankenkasse erhält dann eine Mitteilung darüber und schickt dem Versicherten dann einen Beitragsbescheid über den monatlichen Beitrag, der dann eben zu berappen ist. Die Krankenkasse nimmt den Auszahlungsbetrag, teilt diesen durch 120. Dieses Ergebnis ist die Berechnungsgrundlage zum monatlichen Beitrag.

wie es sich verhält, wenn man die Angabe der Krankenkasse verweigert, dass weiß ich nicht. vielleicht kann dies hier jemand noch beantworten.

Verfasst: 28.05.2010, 20:11
von RHW
Hallo,
die Meldeverpflichtung für das Mitglied und der Zahlstelle ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__202.html
Wenn jemand seine Krankenkasse nicht mitteilt, vermute ich, dass die Direktversicherung keine Auszahlung vornimmt, weil die Direktversicherung ihrerseits ihre eigene Meldeverpflichtung nicht erfüllen kann.
Das ist nur eine Vermutung, weil solche Fälle bei einer Krankenkasse nicht auftauchen (= nicht bekannt werden).
Gruß
RHW