Hallo Leute,
meine Freundin wird ab 1.8.2010 ihre langjährige Tätigkeit als freiberufliche Dozentin beenden. Die Aufträge holen die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung (insgesamt über 500,-€) nicht mehr rein.
Frage 1)
Wie/wann soll sie das in welcher Form ihrer Krankenkasse melden? Gibts da ein Formblatt? Sind da Schwierigkeiten zu erwarten?
Frage 2)
Sie ist dann im Monat August einen Monat Einkommenslos. Wer zahlt die Beiträge zur GKV unter der Annahme daß sie kein ALG2 bekommt weil sie mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Wohl dann ich, oder? Ich nehme an das sind so etwa 130,-€ ??
Frage 3)
Ist man mit einem 400,-€ Job (Minijob) krankenversichert?
Vielen Dank !!
SCT
Abmeldung Tätigk. selbst. Doz. (Pflichtvers.) ->wie/was n
Moderator: Czauderna
Re: Abmeldung Tätigk. selbst. Doz. (Pflichtvers.) ->wie/w
bitte.sct hat geschrieben:Hallo Leute,
meine Freundin wird ab 1.8.2010 ihre langjährige Tätigkeit als freiberufliche Dozentin beenden. Die Aufträge holen die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung (insgesamt über 500,-€) nicht mehr rein.
Frage 1)
Wie/wann soll sie das in welcher Form ihrer Krankenkasse melden? Gibts da ein Formblatt? Sind da Schwierigkeiten zu erwarten?
Nein, gibt es nicht, wenn sie sich rechtzeitig mit der Kasse wegen der Weiterversicherung in Verbindung setzt.
Frage 2)
Sie ist dann im Monat August einen Monat Einkommenslos. Wer zahlt die Beiträge zur GKV unter der Annahme daß sie kein ALG2 bekommt weil sie mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Wohl dann ich, oder? Ich nehme an das sind so etwa 130,-€ ??
Sie muss sich versichern und gilt gegenüber der Kasse als Beitragspflichtige, also dann auch als Schuldnerin. Ob du die Beiträge zahlst ist der Kasse egal.
Frage 3)
Ist man mit einem 400,-€ Job (Minijob) krankenversichert?
nein, ist man nicht - ein Mini-Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus.
Vielen Dank !!
SCT
Czauderna
Re: Abmeldung Tätigk. selbst. Doz. (Pflichtvers.) ->wie/w
Vielen Dank Czauderna. Hier wird einem - zwar kurz - aber schmerzlos geholfen. Ich hätte jetzt gedacht daß die KK einem dann Schwarzarbeit unterstellt, denn schliesslich muss man als selbstständiger Dozent kein Gewerbe anmelden was man dann wieder abmelden könnte.Czauderna hat geschrieben:bitte.sct hat geschrieben:Hallo Leute,
meine Freundin wird ab 1.8.2010 ihre langjährige Tätigkeit als freiberufliche Dozentin beenden. Die Aufträge holen die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung (insgesamt über 500,-€) nicht mehr rein.
Frage 1)
Wie/wann soll sie das in welcher Form ihrer Krankenkasse melden? Gibts da ein Formblatt? Sind da Schwierigkeiten zu erwarten?
Nein, gibt es nicht, wenn sie sich rechtzeitig mit der Kasse wegen der Weiterversicherung in Verbindung setzt.
Frage 2)
Sie ist dann im Monat August einen Monat Einkommenslos. Wer zahlt die Beiträge zur GKV unter der Annahme daß sie kein ALG2 bekommt weil sie mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Wohl dann ich, oder? Ich nehme an das sind so etwa 130,-€ ??
Sie muss sich versichern und gilt gegenüber der Kasse als Beitragspflichtige, also dann auch als Schuldnerin. Ob du die Beiträge zahlst ist der Kasse egal.
Frage 3)
Ist man mit einem 400,-€ Job (Minijob) krankenversichert?
nein, ist man nicht - ein Mini-Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus.
Vielen Dank !!
SCT
Czauderna
Es scheint als so, daß man im Prinzip zur KK rennt und denen sagt daß man ab dem soundsovielten kein selbstständiger Dozent mehr ist und dementsprechend als Einkommensloser nur noch den Mindestbeitrag zahlen muss, richtig?
Mitgenommen habe ich daß es dann ab September ein Midijob ab401,-€ sein muss damit meine Freundin wenigstens krankenversichert ist.
So long
sct
Hallo,
die Krankenkasse wird die Erklärung über die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit schon schriftlich haben wollen.
Ja, ab 401,00 € besteht Krankenversicherungspflicht - es ist zwar schwierig einen Arbeitgeber zu finden, der das mitmacht (obwohl es für ihn günstiger ist als ein Minijob), aber es ist möglich und für deine Freundin wäre das die günstigste Variante einer eigenen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
die Krankenkasse wird die Erklärung über die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit schon schriftlich haben wollen.
Ja, ab 401,00 € besteht Krankenversicherungspflicht - es ist zwar schwierig einen Arbeitgeber zu finden, der das mitmacht (obwohl es für ihn günstiger ist als ein Minijob), aber es ist möglich und für deine Freundin wäre das die günstigste Variante einer eigenen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
folgendes fällt mir dazu aus meiner praxis ein:
ich unterstelle jetzt zunächst mal was: dein einkommen ist zumindest so hoch, dass die arge keine hilfebedürftigkeit erkennt. das einkommen deiner freundin deckt die ausgaben nicht mehr.
nun gibt es die hier angestrebte lösung, die tätigkeit aufzugeben. kennt ihr aber auch die andere lösung?
hier im forum ist schon mehrfach darüber geschrieben worden: nicht hauptberufliche selbstständigkeit
wenn die tätigkeit deiner freundin nämlich in art und umfang als nebenberuflich zu bewerten ist, besteht die möglichkeit, den beitrag zu senken. hier wird der von dir genannte beitrag (ca. 130 euro) herangezogen.
man gehe also zur kk und formuliere mittels antrag (gibts bei der kk) die änderung der tätigkeit in eine nicht hauptberufliche selbstständige. da du ja anscheinend jetzt schon eure ausgaben allein mit deinem einkommen bestreitest ist es also plausibel zu erklären, dass das einkommen deiner freundin allein für sie nicht mal mehr zum verhungern reichen würde.
folglich könnt ihr erreichen, dass sich deine freundin nicht auf null zurückfahren muss. so ergibt sich velleicht auch später mal wieder die chance, in die tätigkeit zu investieren. und neben dieser nicht hauptberuflichen tätigkeit kann man auch bedenkenlos versicherungspflichtig beschäftigt sein (über 401 eur).
ich unterstelle jetzt zunächst mal was: dein einkommen ist zumindest so hoch, dass die arge keine hilfebedürftigkeit erkennt. das einkommen deiner freundin deckt die ausgaben nicht mehr.
nun gibt es die hier angestrebte lösung, die tätigkeit aufzugeben. kennt ihr aber auch die andere lösung?
hier im forum ist schon mehrfach darüber geschrieben worden: nicht hauptberufliche selbstständigkeit
wenn die tätigkeit deiner freundin nämlich in art und umfang als nebenberuflich zu bewerten ist, besteht die möglichkeit, den beitrag zu senken. hier wird der von dir genannte beitrag (ca. 130 euro) herangezogen.
man gehe also zur kk und formuliere mittels antrag (gibts bei der kk) die änderung der tätigkeit in eine nicht hauptberufliche selbstständige. da du ja anscheinend jetzt schon eure ausgaben allein mit deinem einkommen bestreitest ist es also plausibel zu erklären, dass das einkommen deiner freundin allein für sie nicht mal mehr zum verhungern reichen würde.
folglich könnt ihr erreichen, dass sich deine freundin nicht auf null zurückfahren muss. so ergibt sich velleicht auch später mal wieder die chance, in die tätigkeit zu investieren. und neben dieser nicht hauptberuflichen tätigkeit kann man auch bedenkenlos versicherungspflichtig beschäftigt sein (über 401 eur).