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Widerspruch gegen Reha -Aufforderung

Verfasst: 21.05.2010, 13:05
von Gast
Gibt es da eine Frist, in der man dieser Aufforderung der KK zur Reha-Antragsstellung widersprechen kann?

Es ist ja meines Wissens keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Aufforderungsschreiben?!

Verfasst: 21.05.2010, 13:19
von Czauderna
Hallo,
wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung vermerkt ist gilt eine Widerspruchsfrist von 1 Jahr nach Zustellung (Erstelldatum plus 3 Tage Postlauf). Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, d.h. nach Ablauf der gesetzen 10-Woch-Frist kann die Kasse das Krankengeld sperren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.05.2010, 14:13
von Paule
Ja, das mit der Frist stimmt. Aber Widerspruch kann man m.E. doch nur gegen einen Bescheid einlegen., nicht gegen eine Aufforderung?

Widerspruch gegen Reha -Aufforderung

Verfasst: 21.05.2010, 15:01
von Gast
???

Also ist Widerspruch gegen eine Aufforderung moeglich?

Dieses Aufforderungsschreiben der KK ist doch sicher z.Grossteil genormt-da muesste doch jmd. diese Frage beantworten koennen?!

Ist IMMER ein Rechtsbehelfbescheid angefuegt-oder nur manchmal...?

Verfasst: 21.05.2010, 19:04
von minka
Hallo,

auch wenn kein Rechtsbehelf in dem Schreiben ist, handelt es sich um einen Bescheid, so dass gegen diesen auch Widerspruch eingelegt werden kann.

Wie bereits oben beschrieben, gilt eine Frist von einem Jahr, wenn kein Rechtsbehelf in diesem Schreiben steht. Ist ein Rechsbehelf im Schreiben angeführt, verkürzt sich diese Frist um einen Monat.

Bei einem Widerspruch ist zu bedenken, dass dieser auch ausführlich, am besten von einem Arzt, begründet werden muss.

Wie bereits beschrieben, hat dieser keine aufschiebenen Wirkung, d.h. das Krankengeld kann trotzdem eingestellt werden.