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Medizinischer Dienst

Verfasst: 20.05.2010, 18:09
von Knolle
Hallo, meine Frage?
Wie oft, bzw. in welchen zeitlichen Abständen kann die Krankenkasse kranke Patienten zum MDK schicken. Mich hat man innerhalb von 18 Tagen 2x konsultiert!

Verfasst: 20.05.2010, 18:59
von Gast
Es gibt weder Minimum noch Maximum. Ein derartig kurzes Intervall kommt eigentlich nur zustande wenn der MDK um erneute Wiedervorstellung in diesem Zeitraum bittet.

Verfasst: 20.05.2010, 19:01
von Aha
Es gibt da keine festen, starren Regeln. MDK und Krankenkasse können das gemeinsam nach notwendigkeit entscheiden. Und wenn im kürzeren Abstand eine Nachprüfung erforderlich sein sollte, ob vom MDK oder der KK aus, dann kann es das geben. Schließlich will man zum Ergebnis kommen. Vielleicht wollte der MDK sich in der ersten Untersuchung nicht festlegen und noch etwas warten..... 8)

MDK Intervalle

Verfasst: 21.05.2010, 20:07
von mausibär41
Ich würde mal die KK schriftlich nachfragen ,warum man 2 mal zum MDK soll.Welche Rechtsgrundlage ?Nach den Pragrafen mal fragen?
Der KK auch mal zeigen das der Patient kein Vollidot ist ,den mal gleich das Krankengeld sperren kann ,wenn der Versicherte nicht spurt.
:)

Verfasst: 21.05.2010, 22:01
von minka
Kann es sein, dass die Krankenkasse dich auf Wunsch deines Arbeitgebers eingeladen hat? Zum Hintergrund: Sofern dein Arbeitgeber Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann er die Krankenkasse auffordern, dich zum MDK einzuladen. Diese Termine werden dann innerhalb von wenigen Tagen vom MDK vergeben. Ggf. hat dann der MDK angeregt, erneut begutachten zu lassen, sofern noch weiter Arbeitsunfähigkeit besteht.