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Reha Antrag durch die Rentenversicherung ?
Verfasst: 17.05.2010, 22:36
von mausibär41
Hallo ,ich habe hier schon gepostest das die Krankenkasse mich zur Reha nach SGB v Pragraph 51 .Den Antrag habe ich noch nicht gestellt.,da noch Zeit ist.am Wochenende bekomme ich nun anscheind das gleiche Schreiben von der Rentenversicherung Formular G 100 und formular G110.auch hier werde ich aufgefordert innerhalb 14 Tagen ,dann wäre aber die Frist rüber den Antrag zustellen.Im Anschreiben steht drin. als anlage übersenden wir ihnen die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe erforderlichen Antragsunterlagen.Die Einsendung eines ärztliches Befundberichtes ist nicht mehr erfoderlich.
Meine Frage ist nun muß ich beide Anträge jetzt ausfüllen?Oder reicht nur der Antrag von der DRV oder Krankenkasse aus?Auf Anschreiben steht Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte Rehabilitionsantrag ?Ist das der gleiche Antrag wie von der Krankenkasse?Oder ist es ein Antrag zur Umschulung .Bin seit letztes Jahr durchgehend krankgeschrieben(und wurde gekündigt),war schon vor beendigung krankgeschrieben.Kann ich bevor ich die Reha machen muß eine Erwerbsminderungrente stellen.oder ist es besser die reha abzuwarten ,und was der mdk sagt.?Danke für die rechtlichen Antworten.
Verfasst: 17.05.2010, 22:40
von Czauderna
Hallo,
ich vermute mal, dass in dem jüngsten Anschreiben nicht drinne steht dass das Krankengeld gesperrt wird wenn nicht innerhalb der 14 Tage der geforderte Antrag gestellt wird.
Das erste Schreiben mit der 10-Woche-Frist ist bindend, sonst nix.
Man probiert es eben.
Gruss
Czauderna
Reha Antrag durch die Rentenversicherung ?
Verfasst: 17.05.2010, 22:52
von mausibär41
Hallo C ,danke für die Antwort.Richtig .Es steht nur drin das sie auf Pragragh §60-66 SGB 1 ) hinweisen. Was heißt das sie versuchen es?Haben die Angst das ich den Antrag über die KK nicht stelle?Das schrieb was der Arzt ausgefüllt hat (muß haben die ja schon).Also welchen antrag muß ich denn nun ausfüllen und abschicken ?Den Der DRV oder der KK .?
Re: Reha Antrag durch die Rentenversicherung ?
Verfasst: 17.05.2010, 23:12
von Czauderna
mausibär41 hat geschrieben:Hallo C ,danke für die Antwort.Richtig .Es steht nur drin das sie auf Pragragh §60-66 SGB 1 ) hinweisen. Was heißt das sie versuchen es?Haben die Angst das ich den Antrag über die KK nicht stelle?Das schrieb was der Arzt ausgefüllt hat (muß haben die ja schon).Also welchen antrag muß ich denn nun ausfüllen und abschicken ?Den Der DRV oder der KK .?
Hallo,
ich sage mal, den der RV, denn für Reha ist bei einem Beschäftigten oder ALG-Empfänger grundsätzlich der RV-Träger zuständig. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Krankenkasse sich die Kosten der Reha aufbürden will.
Vielmehr kannich mir vorstellen dass man den Antrag an die RV eben wegen der Zuständigkeit weitergeben wird.
Die Kasse gewinnt durch dieses "Verfahren" Zeit und ggf. spart sie dadurch einige Wochen Krankengeld - deshalb schrieb ich vom Versuch.
Aus Kassensicht verständlich - aus der Sicht des Versicherten eher fragwürdig - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.05.2010, 06:45
von gretl
Ja die med. Reha bezahlt bei Dir wohl die DRV.
War bei mir genauso. Hatte auch den Antrag gestellt, während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ich hatte das aber auf drängen meines behand. Facharztes gestellt.
Ich bin aber schon vor Antritt meiner Kur AU geworden.
Ich konnte nicht mehr arbeiten...war total am Ende.
Ist eine ganz "kluge" Sache der KK.
In der Regel wirst Du wohl bis zu 4 Wo dort sein. Normal ist 3 Wo, aber Dein behand. Arzt während der Kur, kann noch eine Woche Verlängerung beantragen.
Die Kur dient ja eigentlich dazu, Dein Arbeits- und Leistungsvermögen zu überprüfen und wieder her zu stellen.
Ist absehbar, das es nicht der Fall sein wird, könnte es sein das Du als Au entlassen wirst.
Es wird Dir ein ärztl. Entlassungsbericht erstellt der einem Gutachten gleich kommt.
Somit spart die KK gleich 2x..
4 Wochen Krankengeld und die Kosten eines Gutachtens.
Du musst dann während dieser Zeit Übergangsgeld bei der DRV beantragen .
Ist die Kur nicht erfolgreich, wird die KK Dich auffordern den Teilhabe zur Leistungen Antrag zu stellen.
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente kannst Du selber stellen.
Denn, wenn Du das nicht tust wirst Du von Deiner KK sowieso irgendwann dazu aufgefordert..
Ja, das alles sind Methoden um Geld zu sparen..
Richte Dich auf eine harte Zeit ein..
Ich will Dich nicht verängstigen. Aber ich spreche aus Erfahrung.
Kämpfe ja auch schon seit 9 Monaten gegen Windmühlen..
Auch kann es sein, das schon ein Antrag auf (stationäre) med. Reha abgelehnt wird.
Denn die DRV muss wohl noch mehr sparen als die KK´s..
Das schlimme daran ist, dies geschieht alles auf dem Rücken von uns Kranken..
Es ist ein zermürbenden Kleinkrieg der da gegen uns Kranke geführt wird.
Zur Genesung trägt das nicht gerade bei..
Im Gegenteil--!!
Ich an Deiner Stelle, würde mich schon profilaktisch nach einem guten Anwalt für Sozialrecht umsehen..
Den wirst Du brauchen...!!!
Ich wünsche Dir viel,viel Kraft..
Die wirst Du brauchen..
Gruß gretl
Verfasst: 18.05.2010, 07:36
von gretl
Achja eines noch, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann vieles bedeuten...Umschulung?..in der Regel musst Du sogar um eine Umschulung kämpfen..!!
Den Wisch auf Leistungen zur Teilhabe bekommen viele, was noch lange nicht bedeutet das viele eine Umschulung bekommen..
Reha Antrag durch die Rentenversicherung ?
Verfasst: 18.05.2010, 23:10
von mausibär41
Hallo Gertl ,ich habe dein Beitrag hier gelesen.Ich bin auf alles gefasst.
Wünsche alles gute und Kraft.Ich würde auch die KK verklagen.Hatte ich auch mit meinen Arbeitgeber gemacht.(Ist positive für ausgegangen).
Verfasst: 19.05.2010, 06:37
von gretl
Hallo Mausi? Oder Bär?..grins...
Danke für den Zuspruch..ja, man merkt wie die Kraft nachläßt..wenn man krank ist und sich dafür auch noch rechtfertigen muss, das ist schon sehr schlimm..Wenn man aber fast 20 Jahre in einer KK ist und sich dann so etwas antun muss, ist das wirklich das ALLERLETZTE..
Manchmal frage ich mich wirklich warum ich mein Leben lang mallocht habe und mich kaputt gemacht habe..
Wohin soll das alles in D nur noch führen?
Ist doch kein Wunder, das so viele Menschen resignieren und überfordert sind mit der ganzen Situation..
Das ich mit der DRV kämpfen muss, war mir klar..Aber das meine KK, auf die ich eigentlich immer große Stücke gehalten habe, mir so einen Schuss vor den Bug verpasst hätte ich nicht gedacht..
Naja, c ´est la vies..Das Leben ist hart..
Hast Du denn jetzt die Reha schon beantragt?
Gruß Gretl
Verfasst: 19.05.2010, 15:09
von Paule
gretl hat geschrieben:Das ich mit der DRV kämpfen muss, war mir klar..Aber das meine KK, auf die ich eigentlich immer große Stücke gehalten habe, mir so einen Schuss vor den Bug verpasst hätte ich nicht gedacht..
Ist einfach auch etwas Glückssache, an wen man gerät. Der "Rehaberater" der TK war bei mir nervig, rief schon ständig bei der Familie an, als absehbar war, dass ich noch mindestens 1 - 2 Monate in der Klinik sein werde.
Der Rentengutachter der DRV dagegen war - entgegen meinen Befürchtungen - sehr fair.
Ich hatte aber vor der Begutachtung (sicher auch für MDK günstig) alle Einschränkungen aufgeschrieben und kurz vorher nochmal durchgelesen, um nicht die Hälfte zu vergessen, weil es für mich vielleicht selbstverständlich ist, für ihn aber nicht. Allerdings auch darauf geachtet, nichts zu dramatisieren. Weil ich aus eigener Erfahrung weiß, dass ich irgendwann weghöre, wenn mir jemand mit Gejammer und Übertreibungen auf den Wecker geht.
Übrigens wird Umschulung ab 40 kaum noch genehmigt (was ich eigentlich nicht einsehe, man hat da ja noch viele Arbeitsjahre vor sich), am ehesten noch ein Zuschuss für einen einstellungswilligen Arbeitgeber.