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Taxifahrten zur Strahlentherapie
Verfasst: 15.05.2010, 22:26
von Kryon13
Werden die Kosten der Taxifahrten zur Strahlentherapie (hin und zurück) von der Krankenkasse übernommen? Wenn ja, was muß man der Krankenkasse vorlegen, damit sie die besagten Fahrten genehmigt? Reicht ein Schrieb vom Hausarzt?
Und wie ist es dann? Zahlt man den Taxifahrer selber und reicht dann die Belege bei der Krankenkasse ein?
Verfasst: 16.05.2010, 05:48
von RHW
Hallo,
Fahrkosten zur Strahlentherapie werden von der KK übernommen.
Zuzahlungen fallen nur für die erste Hinfahrt einer Serie und die letzte Rückfahrt einer Serie an.
Für die Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten sind zwei Punkte wichtig:
- welches Vrkehrsmittel hält der Arzt für erforderlich? Öffentliches Verkehrsmittel oder PKW/Taxi? Evtl. auch unterschiedlich für Hin- und Rückfahrt?
- Es handelt sich um die (oder eine der) nächsterreicbaren Behandlungsmöglichkeiten.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html
Ablauf: Man braucht einen Nachweis des Arztes
z.B. eigener Vordruck der Einrichtung, in der die Strahlentherapie durchgeführt wird (m.E. für alle Beteiligten am einfachsten) oder "Verordnung einer Krankenbeförderung" von einem der beteiligten Ärzte oder Fahrkostenantrag der Krankenkasse.
Einer dieser Vordrucke ist
vor (!!!!) der Strahlentherapie bei der KK einzureichen (ggf. auch per Fax). Die Genehmigung sollte man dem Taxifahrer geben, damit dieser direkt mit der KK abrechnet. Der Taxifahrer erhält dann nur die zwei Zuzahlungen.
WICHTIG:
Man kann innerhalb einer Serie immer nur mit dem gleichen Taxiunternehmen fahren.
Vor der 1. Fahrt sollte man eindeutig klären, dass das Taxiunternehmen auch mit der KK abrechnet. Wenn man selber Kopien der Unterlagen (ärztliche Bescheinigung+Bewilligung der KK) hat, kann das auf keinen Fall Schaden.
Hinweis: Falls noch nicht geschehen, sollte man sich auch über das Thema Zuzahlungsbefreiung informieren.
Gruß
RHW
Verfasst: 16.05.2010, 20:07
von ratte1
Hallo,
RHW hat geschrieben:Zuzahlungen fallen nur für die erste Hinfahrt einer Serie und die letzte Rückfahrt einer Serie an.
Das wird von den KK unterschiedlich gesehen. So gibt es KK die für jede einzelne Fahrt eine Zuzahlung fordern.
MfG
ratte1
Verfasst: 17.05.2010, 05:28
von RHW
Hallo ratte1,
vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe da leider zu Unrecht verallgemeinert.
Im Internet habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Zuzahlungen bei Fahrkosten zur ambulanten Behandlung in den in den Richtlinien beschriebenen besonderen Ausnahmefällen
Mit Besprechungsergebnis vom 11./12. Mai 2004 haben die Krankenkassen-Spitzenverbände mehrheitlich beschlossen, dass bei sämtlichen Fahrten im Zusammenhang mit der onkologischen Strahlen- bzw. Chemotherapiebehandlung, die von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen, zu erheben sind. In diesen Fällen sind die Zuzahlungen also nicht mehr auf die erste und letzte Fahrt einer Behandlungsserie beschränkt, sondern für jede einzelne Fahrt zu erheben. Dieses Besprechungsergebnis wird jedoch nicht von allen Krankenkassen angewendet. Die Krankenkassen-Spitzenverbände haben 2007 jedoch nochmals mehrheitlich dafür votiert, an diesem Besprechungsergebnis festzuhalten.
Gruß
RHW
Verfasst: 17.05.2010, 10:38
von Kryon13
Inzwischen haben wir die Genehmigung per fax bekommen, weil die erste Behandlung drängte; die KK meinte, FAX reicht. Reicht es tatsächlich, wenn man dem Taxifahrer diese Per-Fax-Genehmigung übergibt (oder muß man doch das Original haben)?
Verfasst: 17.05.2010, 15:47
von ratte1
Hallo,
der Taxifahrer ist daran interessiert, die Fahrten durchführen und vor allen Dingen bezahlt zu bekommen. Da reicht die Zusage der KK auch als FAX aus.
MfG
ratte1
Verfasst: 19.05.2010, 17:55
von Kryon13
Das ist alles schön und gut, ABER obwohl die Genehmigung der KK vorlag, haben wir wirklich keinen Taxifahrer gefunden, der mit der Krankenkasse direkt abrechnen möchte... Und weil die Behandlung dringend war, konnten wir auch nicht 30 Telefonate führen, sondern mußten wir schliesslich die Fahrten selbst bezahlen. Wir haben natürlich die Rechnungen behalten und hoffen, daß uns die KK diese Kosten erstatten wird.
Verfasst: 19.05.2010, 18:01
von dresdner
tipp: krankenkasse einschalten und um vermittlung eines taxis bitten!
an dieser stelle bringe ich wieder gern das hier schon mehrfach erwähnte fahrkostenmanagement ins gerede. einige kassen habens, andere nicht und meist finden es die, die´s nicht haben auch so schlecht, weils angeblich die mündigen versicherten an "irgendwelche" kutschfahrer binden soll.
aber hier zeigt sich doch mal wieder, wo die kassen effektiv kosten sparen könnten. ein kunde, der zur strahlentherapie muss, hat doch bestimmt ganz andere sorgen als sich ums taxi zu kümmern.
ein besseres argument für ausschreibungen von taxifahrten kann es demnach nicht mehr geben.
Verfasst: 20.05.2010, 11:25
von Hibl
weiterer Tip:
In der Praxis/Klinik nachfragen, welche die Strahlenth. durchführt.
Die haben meist Taxiunternehmen, mit denen Sie zusammenarbeiten und die auch dann mit der Kasse direkt abrechnen.
P.S. Die Krankenkasse wird die Kosten erstatten. Wichtig ist nur, dass Ihr Name draufsteht und wohin es ging.
Nur nicht bei der BARMER GEK
Verfasst: 28.05.2010, 19:29
von Micha30
Die Abrechnung von Serien-Taxifahrten zur Strahlentherapie ist bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen einfach.
Nur nicht bei der BARMER GEK.
Darum rate ich allen, ihre Mitgliedschaft bei der BARMERGEK zu überprüfen.
Obwohl die BARMER GEK Vertragsmitglied der VdeK ist und damit alle Vertagstaxiunternehmen nutzbar wäre, geht die BARMER GEK hin und unterläuft diesen Vertagsschluss und setzt die Fahrt des Krebspatienten
zur Versteigerung ins Internet und 'verhökert' diese an den Wenigst-Bietenden.
Der BARMER GEK-Patient wird sodann gezwungen, dieses Billigst-Taxiunternehmen zu nutzen, obwohl hier kein Vertrauensverhältnis zu Fahrern und Unternehmen besteht.
Häufig kommen diese Billigst-Kutscher von Weitem angefahren (was den Termin-Faktor schon einmal gehörig durcheinander bringen kann).
Wer ein gepflegtes und morderne Fahrzeug erwartet kann ggf. Pesch haben.
Seriösität und Zuverlässigkeit sind häufig nicht gegeben.
So wie die BARMER GEK mit ihren Krebspatienten umgeht, tut dieses keine andere Krankenkasse.
Zudem handelt sie rechtswidrig, weil sie den eigenen unterzeichneten Vertrag zwischen dem Verband deutscher Ersatzkassen und den Taxiverbänden einseitig aufgrund der Internetversteigerung unterläuft.
Jeder sollte bedenken, das man selbst in die Sitution einer Krebserkrankung kommen kann.
Wer dann noch bei der BARMER GEK ist, hat richtig Pesch gehabt.
Verfasst: 31.05.2010, 23:18
von MisterX_de
Ob Micha30 wohl ein Taxifahrer ist?
Und ob Micha30 wohl nicht in der Lage ist, vernünftige Preise zu kalkulieren?
Wie muss ich mir so ein BILLIGES Taxi vorstellen, das Micha30 beschreibt? Chipsrückstände, leere Bierflaschen auf dem Rücksitz, einen alten Mercedes ohne Sicherheitsgurte. Ja, die armen BARMER GEK Versicherten.
Also bitte. Doch etwas mehr Sachlichkeit.....
Verfasst: 01.06.2010, 21:26
von dresdner
ich habe hier bereits mehrfach über das fahrkostenmanagement der barmer gek geschrieben. es ist zudem falsch, dass nur die barmer gek diese kostensteuerung betreibt. sie nutzt lediglich allein das internet, um diese fahrten auszuschreiben und so jedem taxiunternehmen die chance zu ermöglichen sich um die fahrt zu bewerben.
ungesetzlich ist das tun der kasse nicht. die krankenkassen haben sehr wohl möglichkeiten (u.a. als pilotprojekte), eigene kosteneinsparmodelle zu fahren. und das ist der barmer gek hier bundesweit gelungen.
es ist lächerlich, was micha hier behauptet! dass diese fahrten angeblich von heruntergekommenen fahrzeugen durchgeführt werden sollen, kann er nicht beweisen. ich selbst kenne in dresden mindestens drei private unternehmen, die fahrten für die barmer gek durchführen und qualitativ hochwertigere fahrzeuge einsetzen.
die behauptung, dass ein bei der barmer gek versicherter krebspatient schlecht behandelt wird, in dem er zur strahlentherapie mit irgendwelchen kutschen gebracht wird ist frei erfunden und kann nicht belegt werden. tatsächlich steht die vermutung im raum, dass sich hier ein taxifahrer luft gemacht hat.
und mal ganz anders gefragt: welche krankenkasse bietet sich denn an, michas krebspatienten zu versichern?
es ist dummes geschwätz, mehr nicht. oder micha legt hier fakten auf den tisch, die seine aussagen untermauern.
Unsinn der beiden Vor-Beiträge von MisterX + Dresdner
Verfasst: 29.08.2010, 14:28
von Micha30
Nur zur Info für die beiden Verfasser der beiden Vor-Beiträge von MisterX + Dresdner:
Ich bin kein Taxifahrer (oder -Unternehmer), sondern Krebspartient.
Ich habe persönlich erfahren müssen, was es heißt, von der Barmer GEK ins Internet gesetzt zu werden und an das wenigstbietende Taxiunternehmen 'verhökert' zu werden.
Das erste Taxiunternehmen kam erst gar nicht zum vereibarten Abholtermin.
Nachdem ich meine erste Bestrahlung schon einmal verpasst hatte, bekam ich von der Krankenkasse (nachdem ich direkt protestiert hatte) das nächste Unternehmen geschickt.
Das ging 2 mal gut.
Dann hatten wir etwas Schnee (und das kleine Unternehmen jede Menge zu tun).
Außerdem kam dieses aus 40 km Entfernung.
Da kam man mal eben 20 Minuten zu spät und am Steuer saß die Oma des Unternehmers (75 Jahre alt), da das andere Personal im Einsatz war.
Es war eine abenteuerlich Fahrt in einem (ich vermute Privatwagen der Familie). Das Fahrzeug besaß keine Uhr, keinen Funk und keine sonstigen Erkennungsmerkmale eines Taxis oder Mietwagens.
Ich vermute, ich wurde so ohne Versicherungsschutz für Insassen befördert.
Ich habe dann kurzen Prozess gemacht und eine seriöses
Taxiunternehmen vor Ort gewählt, dass über der
VdaEK (dem die Barmer GEK angehört) Verträge hat.
Trotzdem verlangte die Barmer GEK nun von mir, die Differenz zum Billigst-Unternehmen selbst zu tragen.
Dies Zusatzprobleme haben mich zusätzlich zu meiner Krebserkrankung belastet, und ich kann nur jedem aus ehrlichem Herzen wünschen, sich zu überlegen, ob er in der Barmer GEK bleibt um sich solchen Strapazen auszusetzen.
Die Barmer GEK ist vertragsbrüchig unter unterläuft die eigenen Verträge, die mit bewährten Taxiunternehmen über den Dachverband VdeK abgeschlossen worden sind.
Meine beiden Vor-Autoren sollten sich schon überlegen, was sie hier verzapfen und welche Falschbehauptungen und Unterstellungen sie preis geben.
Verfasst: 01.09.2010, 21:45
von dresdner
es tut mir leid, wenn hier voreilige schlüsse gezogen worden.
sachlich richtig ist jedoch, dass die krankenkasse sehr wohl über art und umfang einer krankenfahrt entscheiden kann. keiner möchte mit ihnen tauschen. das wissen sie selbst nur zu gut.
vielleicht ist in ihrem fall auch einiges schief gegangen. natürlich kann es vorkommen, dass fahrdienste unzuverlässig sind. jedoch sollte nicht vergessen werden, dass auch im rahmen von internetausschreibungen solcher krankenfahrten nur vertragspartner bieten dürfen.
verärgerung entsteht natürlich, wenn sie durch nichterscheinen des taxis nicht zur behandlung kommen. ohne zweifel darf das nicht passieren!
ist es aber richtig, dass sie diesen frust allein auf die kasse abwälzen? ich finde nein. ich finde es auch nicht gut, hier einen sammelaufruf zum wechsel der kasse zu starten. persönlich halte ich ein gespräch mit dem sachbearbeiter der kasse für sinnvoller. er kann steuern und umlenken, wenn er von den problemen weiß. warnen sie doch auch vor den unzuverlässigen fahrdiensten, dann hilft es allen.
ungeachtet der problematik wünsche ich ihnen alles gute! bitte besprechen sie ihr problem unbedingt mit der kasse vor ort.
Verfasst: 02.09.2010, 10:33
von RevengeofPKV
dresdner hat geschrieben:ist es aber richtig, dass sie diesen frust allein auf die kasse abwälzen? ich finde nein. ich finde es auch nicht gut, hier einen sammelaufruf zum wechsel der kasse zu starten. persönlich halte ich ein gespräch mit dem sachbearbeiter der kasse für sinnvoller. er kann steuern und umlenken, wenn er von den problemen weiß. warnen sie doch auch vor den unzuverlässigen fahrdiensten, dann hilft es allen.
bitte besprechen sie ihr problem unbedingt mit der kasse vor ort.
Dem kann ich mich nur voll anschließen! Wenn es Probleme mit der Qualität der über die Ausschreibungen im Internet vermittelten Transporteure gibt, dann sollte man dies der Kasse sagen, damit diese was tun kann. Schließlich kann die Kasse inhaltliche und qualitative Vorgaben für ihre Vertragspartner machen und bei Mißachtung dieser Vorgaben entsprechend auf den Vertragspartner einwirken. Auf die Art und Weise bekommt man die "schwarzen Schafe" dann schnell heraus und schließt diese zukünftig von der Auftragsvergabe aus.
Bei allem Verständnis für die geschilderten Probleme finde ich es auch übertrieben, deswegen zum Kassenwechsel aufzufordern, bzw. die Qualität der Leistungen der Barmer GEK insgesamt zu diskreditieren. Es handelt sich ja bei der Vergabe der Aufträge über die Internetplattform um ein rechtlich zulässiges Verfahren. Die Kasse negiert nicht ihre Leistungspflicht, sondern versucht, durch Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern eine wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Darin kann ich nichts Verwerfliches finden.