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Gesellschafter Geschäftsführer? bitte um Rat
Verfasst: 14.05.2010, 14:29
von arinas
Hallo an Alle,
mein Freund ist Geschäftsführer einer Ltd. Nicht Gesellschafter!
Weil er in Gesellschaftsvertrag einige Freiheiten erhielt, ist die Krankenkasse der Meinung dass kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Da er hier nur halbtags arbeitet ( da kleine Firma, und wird erst ausgebaut)
1. könnte er evt. in Teilzeit bei meinem Sohn arbeiten, da ist er doch versicherungspflichtig.....
2. oder er bittet die Gesellschafter ihm die Freiheiten zu streichen????
Wäre ich für Eure Meinung hierzu echt dankbar!
Verfasst: 15.05.2010, 08:27
von RHW
Hallo,
wenn jemand gleichzeitig selbständig und Arbeitnehmer ist, ist es entscheidend, ob die Selbständigkeit hauptberuflich ist.
Die Krankenkassen gehen in der Regel von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus, wenn einer (!!!) der folgenden Punkte erfüllt ist:
- wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden
oder
- die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit bilden die Haupteinnahme
oder - in der selbständigen Tätigkeit wird mindestens ein 1 Arbeitnehmer beschäftigt
Wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, sind aus allen Einnahmen Beiträge zur KV und PV zu zahlen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auf jeden Fall aus der Arbeitnehmertätigkeit zu zahlen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit sind aus der Arbeitnehmertätigkeit Beiträge zur KV, PV, RV und AlV zu zahlen. Beiträge zur KV und PV fallen aus der Selbstständigkeit nicht an, wenn weder eine Rente noch rentenähnliche Einnahmen bezogen werden.
Diese Prüfung (haupt- oder nebenberuflich selbstständig) wird von der KK mindestens jährlich wiederholt. Da die Ltd im Aufbau ist, lässt sich nicht sicher im Vorhinein sagen, welches Ergebnis die Prüfung jeweils haben wird.
Die dauerhaftere Lösung wäre die Änderung des Vertrages des Ltd (und natürlich auch der tatsächlichen Verhältnisse). Die Einzelheiten des neuen Vertrages am besten mit der KK (oder Rentenversicherung) und /oder Steuerberater durchsprechen.
Vielleicht auch hilfreich zum Thema Limited:
ivlid.de/forum/sozialversicherungspflicht-t74.html
Gruß
RHW
Verfasst: 15.05.2010, 11:09
von arinas
vielen Dank, hat mir sehr geholfen!
die KK kann ihm nicht ablehnen weil mein Sohn der Arbeitgeber ist?
steht der KK der Gesellschaftsvertrag zur Einsicht zu, der Steuerberater hat ohne seines Wissens in Kopie an die KK ausgehändigt...
Grüße, Arinas
Verfasst: 15.05.2010, 11:34
von CiceroOWL
Grundsätzlich müßte das seit 2006 der RV Träger prüfen ob eine Scheinselbständigkeit besteht., wenn er Arbeitgeber ist besteht keine Krankenversicherungspflicht.
Näheres wie bereits der Vorredner geschrieben hat.
Es besthet eine Mitwirkungspflicht gemäß SGB I des zu Prüfenden. sollte es sich heier vielleicht um ein Versehen handeln, da es sonst zu weiteren komplikationen gekommen wäre?
Ich meine könnte es zu einem Komunikationsproblem gekommen sein?
Verfasst: 15.05.2010, 13:03
von RHW
Hallo,
die Prüfung der Versicherungspflicht eines Geschäftführers und/oder Gesellschafter einer GmbH oder Ltd erfolgt durch die Rentenversicherung, wenn die Firma nach dem 01.01.2005 gegründet wurde.
Wenn ein Arbeitsvertrag mit dem Sohn als Arbeitgeber abgeschlossen wird, gelten alle Regelungen der Sozialversicherung wie bei einem fremden Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis vorliegt: z.B.
Fachkenntnisse des Arbeitgebers, um die Weisungsgebundenheit ausüben zu können; Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung; Zahlung von Lohnsteuer ......
Die Prüfung, ob alle wesentlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgr hier immer durch die Krankenkasse.
Nähere Einzelheiten:
deutsche-rentenversicherung.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2004/2004__11__11__Teil2.html
http://www.statusfeststellungsverfahren.de/
deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2005/2005__07__05__text__rs,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2005_07_05_text_rs
Gruß
RHW
Verfasst: 16.05.2010, 00:50
von arinas
Hallo RHW,
ihre kenntnisse....das bezeichnet man als kompetent! danke schön, alles klar, sehr hilfreich im dschungel der machenschaften,
herzliche grüße, arinas
Verfasst: 16.05.2010, 01:14
von arinas
Es besthet eine Mitwirkungspflicht gemäß SGB I des zu Prüfenden. sollte es sich heier vielleicht um ein Versehen handeln, da es sonst zu weiteren komplikationen gekommen wäre?
Ich meine könnte es zu einem Komunikationsproblem gekommen sein?[/quote]
tja, in ges.vertrag ist geregelt dass er, wenn von nöten, kredit als geschäftsführer aufnehmen kann, er kann auch eine veräußerung der ltd. widersprechen, schließlich steckt sein fleiß und schweis während der aufbau drinn...
in der anstellungsvertrag dass er wie ein arbeitgeber eben personal einstellen darf. dies alles ohne zustimmung der gesellschafter. diese freiheiten bemängelt die kk. nun der steuerberater ist wohl nicht berechtigt firmendokumente, ohne rückfrage bei mandanten, einfach zur verfügung zu stellen. diese umgehen, oder hintergrund-organisation, schmeckt nicht. die kk hätte müssen die ltd anschreiben können bzgl der dokumente, es wurde jedoch nur telefonisch beim steuerberater angefordert. der anstellungsvertrag wäre ja leichter zuebnen als ein ges.vertrag, um sich längerfristig klarheit und ruhe zu verschaffen, denn in der zeit wo er sich mit unnötigen beschäftigt kann er die zeit fürs wesentliche, nämlich fürs geld verdienen, nicht verwenden. = weniger umsätze= weniger steuern... ist ein irrsinn diese bürokratie kramm, ok es hat rausmüssen.... weiss kontrolle muss sein... es ist halt sehr mühsam...
Verfasst: 16.05.2010, 08:41
von CiceroOWL
Hm taja wie soll ich sagen, das Problem ist ein grundsätzliches was es jetzt nähes zu prüfen gilt.
Leider ist deises in diesem Forum nicht möglich und nötig ein Rechsberatung auszuüben, was natürlich auch rechtlich gesehen nicht möglich ist.
Also das Problem wird sein das der RV - Träger prüfen wird und die Krankenkasse prüfen wird oder durch den RV - Träger prüft und das kann leider etwas dauern, leider.
dieser bürokratismis ist leider politisch gewollt oder man kann auch sagen wo bleibt die Bürgerversicherung oder das Prämienmodell.
Verfasst: 16.05.2010, 11:48
von Czauderna
Hallo,
was die Feststellung der hauptberuflichen Selbständigkeit betrifft so ist grundsätzlich die Krankenkasse dafür zuständig - nur wenn es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt dann ist der RV-Träger zuständig.
Es gibt dazu im Internet beim RV-Trägert ein entsprechendes Merkblatt .
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.05.2010, 12:03
von Paule
arinas hat geschrieben:denn in der zeit wo er sich mit unnötigen beschäftigt kann er die zeit fürs wesentliche, nämlich fürs geld verdienen, nicht verwenden. [...] ist ein irrsinn diese bürokratie kramm, ok es hat rausmüssen.... weiss kontrolle muss sein... es ist halt sehr mühsam..
Tja, viel Geld verdienen ist sicher für ihn das einzigeWesentliche.
Der Bürokratiekram soll nun mal verhindern, dass das auf Kosten der anderen Versicherten geht...
Verfasst: 18.05.2010, 12:06
von Bully
arinas hat geschrieben:
nun der steuerberater ist wohl nicht berechtigt firmendokumente, ohne rückfrage bei mandanten, einfach zur verfügung zu stellen. diese umgehen, oder hintergrund-organisation, schmeckt nicht. die kk hätte müssen die ltd anschreiben können bzgl der dokumente, es wurde jedoch nur telefonisch beim steuerberater angefordert. .
Da hast Du ja einen super Steuerberater,
eines vorweg, natürlich muss der KK die Information die zur einer
VS-Einstufung notwendig ist zur Verfügung gestellt werden
hier hätte man sich sicherlich zuerst an die Ltd wenden müssen,
sollten dann diese Informationen nicht kommen, ist es vollkommen Verständlich, das deine KK einen anderen Weg geht
diesen Weg ist Dein zuständiger Sachbearbeiter bei der KK aber nicht gegangen.
bei so einer Arbeitsweise, stellt sich immer die Frage
" wo wurde noch Info eingeholt und was für Welche."
Klarheit bringt Dir hier letztendlich eine Akteneinsicht, (hast Du auch ein Anrecht drauf) und hier würde ich mein Augenmerk auf die Aktennotizen legen.
Da haben wir schon die dollsten Einträge erlebt, die im nachhinein von der KK aus Datenschutzgründen geschwärzt werden mussten.
Gruß Bully