Studienabschluss und bereits Festangestellt.
Verfasst: 10.05.2010, 10:03
Hallo
Ich hoffe, mir kann jemand ein paar Tipps geben.
Ich habe im April meine letzte Prüfung gemacht (Lehramt Staatsexamen). Habe mich aber für das SS 2010 rückgemeldet. Und bin theoretisch bis zum 30.09.2010 immatrikuliert.
Zum Referendaraiat habe ich mich für August 2010 beworben.
Ich bin festangestellt und verdiene mehr als 800€, daher ist es günstiger für mich solange wie möglich studentisch versichert zu bleiben.
Meine Fragen sind folgende:
1. Soll ich mich zum 30.09.10 selbst exmatrikulieren, für den Fall, dass ich sonst eher von der Uni exmatrikuliert werde?
2. Bekommt die Uni überhaupt mit, dass ich meinen Abschluss habe? (da bei Lehramt das Prüfungsamt für den Abschluss zuständig ist und nicht die Universität)
3. Wenn ich im Augusts mit dem Referendariat beginne, kann ich dann theoretisch bis zum 30.09.10 studentisch krankenversicher bei der GKV bleiben?
4. wie kündige ich die studentische KV bei meiner GKV? Wollen oder müssen sie eine Begründung wissen? Also muss ich ihnen mitteilen, dass ich im April meine Prüfung beendet habe?
5. wie funktioniert das wenn ich dann in die private KV wechseln möchte.
Das sind vielleicht ein paar viele Fragen, hoffe nicht zu konfus. Ich habe schon viel in dem Forum gelesen, aber niemals das jemand festangestellt ist und wo der vergünstigte KV Beitrag nach Studienende nicht wirkt.
Vielen Dank für mögliche Antworten
Ich hoffe, mir kann jemand ein paar Tipps geben.
Ich habe im April meine letzte Prüfung gemacht (Lehramt Staatsexamen). Habe mich aber für das SS 2010 rückgemeldet. Und bin theoretisch bis zum 30.09.2010 immatrikuliert.
Zum Referendaraiat habe ich mich für August 2010 beworben.
Ich bin festangestellt und verdiene mehr als 800€, daher ist es günstiger für mich solange wie möglich studentisch versichert zu bleiben.
Meine Fragen sind folgende:
1. Soll ich mich zum 30.09.10 selbst exmatrikulieren, für den Fall, dass ich sonst eher von der Uni exmatrikuliert werde?
2. Bekommt die Uni überhaupt mit, dass ich meinen Abschluss habe? (da bei Lehramt das Prüfungsamt für den Abschluss zuständig ist und nicht die Universität)
3. Wenn ich im Augusts mit dem Referendariat beginne, kann ich dann theoretisch bis zum 30.09.10 studentisch krankenversicher bei der GKV bleiben?
4. wie kündige ich die studentische KV bei meiner GKV? Wollen oder müssen sie eine Begründung wissen? Also muss ich ihnen mitteilen, dass ich im April meine Prüfung beendet habe?
5. wie funktioniert das wenn ich dann in die private KV wechseln möchte.
Das sind vielleicht ein paar viele Fragen, hoffe nicht zu konfus. Ich habe schon viel in dem Forum gelesen, aber niemals das jemand festangestellt ist und wo der vergünstigte KV Beitrag nach Studienende nicht wirkt.
Vielen Dank für mögliche Antworten