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Kündigung *durch* gesetzl. Krankenkasse (BKK) möglich?

Verfasst: 06.05.2010, 17:13
von Shawnstein
Hallo,

mich interessiert, ob ich als Selbstständiger in einer freiwilligen Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Betriebskrankenkasse) durch diese gekündigt werden kann.

Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass das grundsätzlich nicht möglich ist, außer man ist mit den Beiträgen (um mehrere Raten) im Rückstand.

Aber ganz sicher bin ich mir nicht und die Experten hier wissen das bestimmt.

Verfasst: 06.05.2010, 19:01
von Gast
nein, eine Kündigung seitens der Krankenkasse ist nicht möglich. lediglich ein Aussprechen über das Ruhen der Leistungsansprüche ist durch die Krankenkasse möglich. will heißen, kommt man in Beitragsrückstand, kann die Krankenkasse die Leistungen verwehren. die Mitgliedschaft gilt damit aber nicht als gekündigt, sondern eben lediglich der Leistungsanspruch als ruhend. dies gilt solange, bis der Rückstand ausgeglichen ist, oder eine Ratenzahlung begonnen wird. für die Behandlung von Notfällen und Schmerzzuständen gilt dies aber nicht, die übernimmt die Krankenkasse auch wenn Rückstände bestehen.

Verfasst: 07.05.2010, 08:57
von Shawnstein
Vielen Dank für die schnelle Antwort.