Hallo
folgende Fragen:
1) Kann ich mein Kind freiwillig gesetzlich Krankenversichern?
2) Wenn ja - wie wird der Beitrag berechnet?
Folgende Grundlagen:
Vater: PKV als Angestellter
Mutter: Gesetzlich versichert als Angestellte; nach Geburt im Mutterschaftspause (max 3 Jahre)
Soweit ich weiss müßte das Kind über den Vater privat versichert werden.
Kosten: ca 125€
Besten Dank für Eure Antworten
100marc
Freiwillig GKV für Kinder?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Nach § 10 SGB V ist eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den übrigen Voraussetzungen möglich, wenn
- ihr nicht verheiratet seit (geht aus dem Sachverhalt nicht eindeutig hervor)
- der mit dem Kind verwandte Ehegatte des Mitglieds privat versichert ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
Nach § 9 SGB V können Kinder eine freiwillige Krankenversicherung abschliessen, wenn eine Familienversicherung wegen des privat versicherten Elternteils nicht möglich ist. Ein Antrag wäre innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt zu stellen.
Hinsichtlich der Einkommensberechnung bin ich jetzt nicht ganz sicher, aber zunächst wird das Familieneinkommen ermittelt und dann entfallen 2 Anteile auf den Vater, 2 auf die Mutter und 1 Anteil auf das Kind. Von diesem Einkommen dürfte dann der Beitrag berechnet werden. (Vielleicht kann das aber noch einer der Experten aus diesem Bereich berichtigen oder bestätigen).
Mit freundlichen Grüßen
- ihr nicht verheiratet seit (geht aus dem Sachverhalt nicht eindeutig hervor)
- der mit dem Kind verwandte Ehegatte des Mitglieds privat versichert ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
Nach § 9 SGB V können Kinder eine freiwillige Krankenversicherung abschliessen, wenn eine Familienversicherung wegen des privat versicherten Elternteils nicht möglich ist. Ein Antrag wäre innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt zu stellen.
Hinsichtlich der Einkommensberechnung bin ich jetzt nicht ganz sicher, aber zunächst wird das Familieneinkommen ermittelt und dann entfallen 2 Anteile auf den Vater, 2 auf die Mutter und 1 Anteil auf das Kind. Von diesem Einkommen dürfte dann der Beitrag berechnet werden. (Vielleicht kann das aber noch einer der Experten aus diesem Bereich berichtigen oder bestätigen).
Mit freundlichen Grüßen